nur 20% GdB bewilligt
@hallo inged,
so wie alle anderen, kann ich mir vorstellen, dass du erstmal traurig
und auch enttäuscht bist. sicherlich hast du erstmal die vermutung,
dass dein arzt hier nicht richtig geschrieben hat.
aber ich muss hier vor allem @ducky unterstützen und recht geben!
dein doc schreibt im rahmen seiner ärztlichen tätigkeit und seiner
einschätzung deiner person gegenüber, wie er diese behinderung/krankheit
einschätzt und bewertet. das wird auch nicht falsch sein, da er gar nicht
anders schreiben kann.
es kommt nicht drauf an, was du an krankheiten hast!, also die
anzahl und daraus ev. resultierenden %'te der behinderung.
nicht jede krankheit führt zu einer bewertung!
es gab ca. 2001 eine novelierung des Schwerbehindertenrechtes.
dabei wurde die bewertung von krankheiten und behinderungen
grundsätzlich verändert.
einzig und allein, auf einen grad der behinderung, wird anerkannt, wenn
die krankheit oder behinderung zu einer einschrenkung im tgl.leben oder
im arbeitsleben führt. diese behinderung muss nachvollziehbar sein.
es reicht auch nicht nur zu schreiben, ich habe dies und jenes.
eine prozentule einschätzung erfolgt zwar, letztendlich wird aber aus
dem gesamtergebnis der einschätzugn ein %' satz ermittelt, der
deiner person entspricht.(berücksichtigung auf job, haushalt, tägl.leben)
auch das fällt eben bei jedem anders aus.
ich denke dein arzt hat erst mal richtig gehandelt. denn auch bei arthritis,
gibt es versch.einstufungs %'te je nach dem schweregrad. soll heißen:
es gibt ein gutachtertabelle, nach der verschie.erkrankungen in ihrem
grad bewertet werden. arthritis ist nicht arthritis...
sicherlich kannst du den vdk einschalten und solltest du auch.
aber auch selbst bei 30% anerkennung ist es nicht sicher ob du die
gleichstellung beantragen kannst. das geht nur, wenn du im fall einer
kündigung einem arbeitnehmer mit selbiger aufgabe ohne behinderung
gleichgestellt werden kannst, damit du nicht gekündigt wirst.
ansonsten, ist gleichstellung nicht möglich.
diese gleichstelltung wird beim arbeitsamt beantragt, wenn es zur
kündigung durch den ag kommen sollte.
eine neubewertung der %'te hat auch nicht mit "dem einsehen" eines
amtes zu tun, eher mit dem tatsächlichen vorliegen einer beh./erkrankung
und deren auswirkung. die im übrigen, bei jedem anders ausfällt.
vorsicht, nach nur einem halben jahr einen
erneuten antragstellung auf verschlimmerung
stellen zu wollen!
das macht nur sinn,
wenn zu den bereits genannten behinderungen/krankheiten
"neue" erkrankungen dazugekommen sind, die eine erneute
einschätzung notwendig machen oder aber die bisherigen
behinderungen/krankheiten sich in ihren auswirkungen
wesentlich
verschlechtert haben.
bei einer verschlimmerung solltest du auch diese nur benennen.
ich will auf keinem fall dir hier deinen mut nehmen, sondern deutlich
machen, was ein antrag auf verschlimmerung bedeutet.
das amt wird, wenn erneut alles wieder aufgezählt und beschrieben wird,
diesen antrag erneut negativ bescheiden. das ist nunmal gängige praxis.
prinzipiell steht ja geschrieben, dass man dem amt melden mus, wenn
sich der zustand gebessert hat und wenn man da nicht aufpasst und
kurz hintereinander "verschlimmerungsanträge"stellt, kann es passieren,
dass man tatsächlich einem gutachter vorgestellt wird. dies ist normal
nicht üblich. nicht nur eine kostenfrage , sondern verlängert das antrags-
verfahren nur unnötig. normal wird nur nach "aktenlage" durch s.g.
"gutachterärzte" bewertet, die sich mit den auswirkungen einer
behinderung/erkrankung schon sehr genau auskennen.
dieser gutachter prüft dann aber sehr genau beim antragsteller,
ob die behinderungen/auswirkungen wirklich so sind.
da kann es passieren, dass eine bereits bestehnde behinderung
aufgrund einer verbesserung nun anders eingestuft wird.
ich würde dir empfehlen, spreche mit dem vdk, du hast nach dem
bescheid 4 wo frist, um ggf. dagegen widerspruch einzulegen.
das kannst du erstmal formlos ans amt schicken und eine ausführliche
begründung, nach dem beratungsgespräch einreichen.
wichtig:
du musst dann benennen was außer bereits die bewerteten
behinderung schlechter ist! nicht noch einmal alles von anfang
an auflisten! hier kann ich dir nur raten.
ob man 5 seiten oder 2 schreibt, entscheidend sind fakten!
diese werden ggf. auch beim arzt erfragt. du solltest dann sicherheitshalber,
den ärzten die ev.durch das amt befragt werden könnten, eine kopie deines
"vorganges" übergeben.
gut möglich, dass dann der jeweilge arzt, sich daran langhangelt. kann
aber auch sein, dass er aus ärztlicher sicht, eine andere meinung vertritt.
manchmal ist es leider so, dass wir unsere behinderungen anders sehen,
aber das amt, eine "medizinische!" einschätzung benötigt.
informationen kannst du dir aus dem SGB IX dazu holen und aus den
Gutachterlichen Grundsätzen zur Begutachtung der Schwerbehinderung.
dies info's, die ich dir hier gebe, sind keine erfindungen meinerseits, sondern
beruhen zum einen, auf der grundlage eigener tätigkeit als sb-beauftragter
und aufgrund von informationen einer anwältin des vdk, die sich im anwalts-
verfahren mit dem landesamt sehr gut auskennt. also auch kein wissen,
was eventuell wikki oder ander seiten preisgeben.
ich drücke dir die daumen und allen anderen, die zur zeit sich in ähnlicher situation
befinden, dass ihr zu euren richtigen einschätzungen kommt!
schreibt mir eine pn, wenn ihr fragen oder ähnliches habt. ich antworte
euch gern darauf.
sauri
