Hallo an alle,
ich war Anfang Januar bei meinem Hausarzt und habe nach Calcimagon D3 gefragt.
Dazu habe ich gesagt, dass das ja die absolute Standardtherapie bei Osteoporose und MB ist, eine bessere gibt es nicht - und Osteoporose ist viel teurer.
Daraufhin hat er mir das ganz normal verschrieben und - wie in der Gesundheitsreform gefordert - die o.g. Begründung draufgeschrieben.
Schließlich steht in der Gesundheitsreform, dass auch nicht verschreibungspflichtige Standardtherapien bei schweren Erkrankungen (z. B. Aspirin bei Herzkrankheit) mit Begründung noch verschreibungsfähig sind.
Es ist allerdings noch nicht festgelegt, welche schwerwiegenden Krankheiten dazu gehören, der Ausschuss muss erst noch tagen. Bis das feststeht, kann einem Arzt, der das Medikament mit Begründung verschreibt, auch noch nichts passieren.
Zitat aus den Informationen für den Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom November 2003:
"Zusätzlich sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ausnahmsweise dann verordnungsfähig, wenn diese Arzneimittel als Standardtherapie zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch notwendig sind. Der Arzt muss seine Verordnung begründen und dokumentieren. Die Begründung muss patientenbezogene Angaben zum verordneten Arzneimittel in Verbindung mit der dazugehörigen Diagnose enthalten. Der gemeinsame Bundesausschuss hat bis zum 31. März 2004 Fertigarzneimittel zu bestimmen und in den Arzneimitte-Richtlinien aufzunehmen, die unverzichtbarer Standardwirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen enthalten. Bis dahin kann der Vertragsarzt im Einzelfall entscheiden, welches nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel er zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verordnet."
Also, vielleicht solltet ihr das mal ausdrucken und dem Arzt zeigen - dann müsstet ihr zumindest, bis Ende März die Liste kommt, wenigstens einen Teil der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente noch bekommen!
Und für die Liste können wir nur hoffen, denn was da nicht draufsteht, darf dann wirklich nicht mehr verschrieben werden bzw. der Arzt muss, wenn er es doch macht, Regress zahlen...
Liebe Grüße
Ulmka