Nichtverschreibungspflichtige Medikamente

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Jürgen, 3. Februar 2004.

  1. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    man hört immer wieder, dass nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr verschrieben werden dürfen. Das ist nicht ganz richtig und nachzulesen unter:

    http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/Gesetzestexte/pdfs/GKV-Modernisierungsgesetz-GMG.pdf

    Interessant ist Punkt 22 auf Seite 5. Bei Problemen mit dem Arzt einfach ausdrucken und nachfragen. Leider kennen auch viele Ärzte diese Regelung nicht, aber eigentlich sind sie auch Mediziner und keine Verwaltungsangestellten :) .

    Schöne Grüße
    Jürgen
     
  2. Kathy1

    Kathy1 Neues Mitglied

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    115
    danke

    Lieber Jürgen,

    vielen Dank für den Tipp.

    Wünsche dir eine schöne Woche,
    Kathy.
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Jürgen,

    bei vielen Ärzten ist es aber auch so, dass sie einer Aufforderung der Ärztekammer folgen, in der es heißt, dass die Ärzte bei verschreiben dieser Mittel nach dem 01.04.04 in Regress genommen werden könnten, wenn die verschriebenen Mittel nicht auf der "Positivliste" verzeichnet seien.
    Ausserdem gilt diese Regelung nur für Mittel, die im Rahmen einer med. anerkannten Behandlung eingenommen werden müssen.

    Gruß
    Birgit
     
  4. KU

    KU Guest

    Ärztekammer

    Diese Aufforderung der Ärztekammer ist rechtswidrig. Die ges. Krankenkassen haben bereits angekündigt, rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen.
     
  5. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo an alle,

    ich war Anfang Januar bei meinem Hausarzt und habe nach Calcimagon D3 gefragt.

    Dazu habe ich gesagt, dass das ja die absolute Standardtherapie bei Osteoporose und MB ist, eine bessere gibt es nicht - und Osteoporose ist viel teurer.

    Daraufhin hat er mir das ganz normal verschrieben und - wie in der Gesundheitsreform gefordert - die o.g. Begründung draufgeschrieben.

    Schließlich steht in der Gesundheitsreform, dass auch nicht verschreibungspflichtige Standardtherapien bei schweren Erkrankungen (z. B. Aspirin bei Herzkrankheit) mit Begründung noch verschreibungsfähig sind.

    Es ist allerdings noch nicht festgelegt, welche schwerwiegenden Krankheiten dazu gehören, der Ausschuss muss erst noch tagen. Bis das feststeht, kann einem Arzt, der das Medikament mit Begründung verschreibt, auch noch nichts passieren.

    Zitat aus den Informationen für den Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom November 2003:

    "Zusätzlich sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ausnahmsweise dann verordnungsfähig, wenn diese Arzneimittel als Standardtherapie zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch notwendig sind. Der Arzt muss seine Verordnung begründen und dokumentieren. Die Begründung muss patientenbezogene Angaben zum verordneten Arzneimittel in Verbindung mit der dazugehörigen Diagnose enthalten. Der gemeinsame Bundesausschuss hat bis zum 31. März 2004 Fertigarzneimittel zu bestimmen und in den Arzneimitte-Richtlinien aufzunehmen, die unverzichtbarer Standardwirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen enthalten. Bis dahin kann der Vertragsarzt im Einzelfall entscheiden, welches nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel er zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verordnet."


    Also, vielleicht solltet ihr das mal ausdrucken und dem Arzt zeigen - dann müsstet ihr zumindest, bis Ende März die Liste kommt, wenigstens einen Teil der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente noch bekommen!

    Und für die Liste können wir nur hoffen, denn was da nicht draufsteht, darf dann wirklich nicht mehr verschrieben werden bzw. der Arzt muss, wenn er es doch macht, Regress zahlen...

    Liebe Grüße

    Ulmka
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    ..also, ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, ist erst nach einem Urteil geklärt.

    Allein die Presseankündigung einer eventuellen Klage reicht nicht aus, um etwas für rechtswidrig zu erklären.

    Im übrigen ist von dieser Klage weit und breit nichts zu sehen und in 8 Wochen ist das ja vorbei, weil dann die Liste bestehen soll.

    Richtig ist: bei allen schriftlichen Veröffentlichungen des Ministeriums wurde (und das ist das Gesetz !) das veröffentlicht, was auch die ärztlichen Organisationen empfehlen. Nichts anderes.

    Das Gesetz ist in Kraft getreten, die passende Liste dazu ist nicht fertig. Das ist eine Schlamperei des Ministeriums und der entsprechenden Gremien, weil das Gesetz so schnell durchgepeitscht wurde. Dennoch gilt das Gesetz und nicht Pressemeldungen.

    Weiter richtig ist: Die Ärztlichen Organisationen haben im Vorgriff auf die entstehende Liste ab 31.3.04 bereits Ausnahmen erwähnt, die auch so gehandhabt werden. Das sind Medikamente, die wahrscheinlich auf der Liste stehen werden und deshalb jetzt bereits mit Begründung auch tatsächlich verordnet werden.

    Dazu gehört:

    --ASS 100 = Aspirin 100 = Godamed 100 nach Herzinfarkt zur Vorbeugung

    --Verdauungsmittel Kreon oder ähnliches bei Patienten mit operierter Bauchspeicheldrüse

    --seit Ende Januar die Empfehlung, Eisentabl. wieder mit Ausnahme bei nachgewiesener Blutarmut zu verschreiben.

    --Calcium/D3 Tabletten bei nachgewiesener Osteoporose

    Grundsätzlich muss für eine solche Ausnahme in der Übergangsregelung und auch nach dem 1.4.04 gelten:

    Es muss

    --eine schwere Erkrankung sein und

    --Therapiestandard sein.

    Also nicht mehr verordnungsfähig sind beispielsweise

    --Pilzsalben bis auf eine, die noch rezeptpflichtig ist ( Batrafen Creme/Gel)

    --Allergiemittel älterer Generation (neuer sind noch rezeptpflichtig, Xusal z.B.)

    --Ginkgo Präparate ( nicht Therapiestandard)

    --viele Einreibemittel ( Voltaren Emulgel geht noch auf Rezept)

    das ist nur ein Auszug. Das Gesetz ist gültig und schlecht vorbereitet. das ist nicht Schuld der Therapeuten oder der Patienten. Aber das Gesetz gilt. Populäre Presseerklärungen, die dann aber nicht durchgeführt werden sind nicht gültig.

    Die Ankündigung für einen Regress gilt nur für die Mittel bei leichteren Erkrankungen und ist auch so veröffentlicht worden.
     
    #6 3. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2004
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    muß gestehen..............

    ich versteh mom nur noch bahnhof.......:confused: :rolleyes: :confused: !

    liegt nicht unbedingt an meiner mangelnden intelligenz (oder doch;) ) eher an der fortgeschrittenen stunde oder aber an den beiträgen, die ich jetzt nicht so ganz mehr verstehe.

    meine ma hat bisher immer vomex a zäpfchen und tabl. bekommen (beides nur apothekenpfl) und zwar da sie w/durogesic 150 µ/h alle 2 tage total übelkeit hat.

    darf er es noch verschreiben oder nicht?????

    ebenso werden wohl noch ISOMOL oder MOVICOl aufgeschrieben gegen kotstau für patienten die morphine/opiade nehmen................

    am donnerstag hab ich termin und will auch noch für meine ma sprechen...........

    was soll ich eurer meinung nach tun.

    den beitrag von ULMKA ausdrucken und dem arzt vorlegen......???

    HÜLFE ihr lieben FACHKRÄFTE von R-O:(

    eine gute nacht wünscht euch eine volle konfuse

    liebi
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Liebelein:



    Momentan ist es so, dass jede Woche andere Meldungen der Fachgremien kommen. Dies aber in dem Bemühen, eine anwendbare Lösung für die Patienten zu finden.

    Nebenbei müssen ja alle auch noch arbeiten und nicht nur Verwaltungskram lesen und ausfüllen. Deshalb kann der Informationsstand unterschiedlich sein.

    Dennoch hat es das Ministerium und der Gesetzgeber versäumt, klare Richtlnien für Januar bis März zu geben, wie das mit den Ausnahmen gehandhabt werden soll.

    Die Empfehlung der Fachgremien in Deinem Fall ist (alles mit Begründung zu versehen)

    -- es handelt sich ja offensichtlich um eine schwerwiegende Erkrankung ( daher Morphine)

    -- es handelt sich um eine anerkannte Standardtherapie, es sind bekannte Nebenwirkungen und es gibt nichts anderes dafür.

    Das heißt klar und einfach:

    In diesem speziellen Fall ist Vomex A und auch das Abführmittel auf einem normalem rezept verordnungsfähig.

    Diese Empfehlung ist gerade mal eine Woche alt. Das gilt auch nur speziell für die Morphin/Opiat - Therapie, sonst nicht.

    Du musst nur dazu sagen, dass sie es wegen der Morphintherapie nehmen muss.

    Allerdings, da es momentan nicht endgültig rechtlich geregelt ist und nur eine Empfehlung der Ärzteorganisationen gibt es da keinen richtigen Rechtsanspruch darauf. Ich denke aber, Du wirst keine Probleme damit bekommen.
     
  9. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo Liebelein,

    ich würde es an deiner Stelle mal mit dem Ausdruck versuchen - mehr als nein sagen kann der Doc ja nicht! Dann hast du es wenigstens versucht.

    Liebe Grüße

    Ulmka
     
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    DANKE:....

    hi ulmka,

    also das hab ich mir doch schon längst ausgedruckt;) aber nach mehreren beiträgen hab ich halt nciht mehr so recht geradeaus gucken können ;) !!
    und deinen beitrag frank_Stuttgart hab ich mir auch ausgedruckt.

    werde euch auf dem laufenden halten.

    biba,danke und winke

    liebi:D
     
  11. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    GrÜnes Rezept....

    hab hier mal einen interessanten link für euch.

    mein doc findet zwar,das ich einige medis bräuchte, aber bisher hab ich kein grünes rezept dafür erhalten, also kann ich die auch nicht bei der einkommensteuererklärung angeben,oder?:confused:

    hier mal eine info aus REHACARE dazu
    http://www6.rehacare.de/cipp/md_rehacare/custom/pub/content,lang,1/ticket,g_u_e_s_t/oid,4498


    weiß jemand rat, ob eine bestätigung am jahresende vom arzt über die "notwendigkeit der medis" nicht auch reichen könnte?!:o

    na da bin ich aber man gespannt....

    liebi:)

     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    steuer

    hallo liebi,
    das kommt sicherlich weitgehend auf den sachbearbeiter beim finanzamt an. grünes rezept oder privatrezept wären sicherlich besser. warum stellt der doc diese nicht aus?
    gruss
    bise
     
  13. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hab bisher nur eines.....

    liebe bise,

    zuerst einmal wußte ich davon nichts und zum zweiten hab ich erst jetzt von meinem hautarzt eins erhalten und die anderen sagen nur. das müssen sie selber bezahlen.:rolleyes:

    aber da es ja jetzt soviel selbst zu zahlende gibt, kann sich das am ende des jahres durchaus "bemerkbar" machen.
    ab sofort werde ich meine docs danach fragen.

    das war auch der sinn, weshalb ich es nochmal hier eingestellt habe (und nicht als separaten beitrag.....):)

    wünsche dir eine gute nacht und allen anderen natürlich auch.

    liebi:)
     
  14. Puffel555

    Puffel555 Guest

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