pepe
Neues Mitglied
Hallöchen an alle
gestern habe ich in der Zeitung gelesen:
Zitat:
Name muss auf Quittung aus der Apotheke
Wer Quittungen aus der Apotheke über Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente
sammelt, sollte aufpassen:
Der Name des Versicherten muss unbedingt auf der Quittung stehen. Sonst könnte sich die Krankenkasse später weigern, die Quittung anzuerkennen. Das bestätigte gestern die AOK Westfalen. Nach dem Gesundheitsreformgesetz muss niemand mehr als zwei Prozent seines
( Familien-) Einkommens (ein Prozent bei Chronisch Kranken) im Jahr für Zuzahlungen, Massagen oder Hilfmittel ausgeben. Als Nachweis dafür müssen aber die Belege gesammelt werden.
Zitat ende.
pepe
PS. Das der Name auf die Quittung gehört, hab ich bisher nicht gewusst. Ist das neu???
gestern habe ich in der Zeitung gelesen:
Zitat:
Name muss auf Quittung aus der Apotheke
Wer Quittungen aus der Apotheke über Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente
sammelt, sollte aufpassen:
Der Name des Versicherten muss unbedingt auf der Quittung stehen. Sonst könnte sich die Krankenkasse später weigern, die Quittung anzuerkennen. Das bestätigte gestern die AOK Westfalen. Nach dem Gesundheitsreformgesetz muss niemand mehr als zwei Prozent seines
( Familien-) Einkommens (ein Prozent bei Chronisch Kranken) im Jahr für Zuzahlungen, Massagen oder Hilfmittel ausgeben. Als Nachweis dafür müssen aber die Belege gesammelt werden.
Zitat ende.
pepe
PS. Das der Name auf die Quittung gehört, hab ich bisher nicht gewusst. Ist das neu???
