Hallo, ich will dir hier erstmal die anspruchsvoraussetzungen kopieren. die sind ja in allen pflege- und krankenkassen gleich gültig.
ich beziehe pflegegeld - habe pflegestufe III - bin rund um die uhr auf pflege und hilfe angewiesen.
pflegegeld ist ausschließlich dafür gedacht, sich die pflegerische und zu geringen anteilen hauswirtschaftliche hilfe entweder durch sozialstationen oder selbstbeschaffte pflegepersonen sicherzustellen.
bestimmte dinge bleiben immer selbstzahler leistungen, weil sie nicht zur grundpflege gehören - sind sozusagen luxuspflege (ich hatte z.b. immer die hausreinigung über die sozialstation machen lassen, kostete letztes mal ca. 12 euro/h )
jetzt lies erstmal nach, ob irgendetwas von den voraussetzungen auf dich zutrifft, zumindest für pflegestufe I.
1. Pflegebedürftigkeit:
Versicherte sind pflegebedürftig, wenn sie auf Dauer – jedoch voraussichtlich für mindestens 6 Monate – aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, und zwar in den Bereichen
Körperpflege, z.B. Waschen, Baden oder Zahnpflege
Ernährung, z.B. mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Mobilität, z.B. An- und Auskleiden, Gehen oder Verlassen der Wohnung
hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Besteht der Hilfebedarf ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, werden die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht erfüllt.Pflegebedürftige Personen werden entsprechend dem Umfang und der Häufigkeit der benötigten Hilfeleistungen einer von drei Pflegestufen zugeordnet.
Pflegestufen
Die Höhe einiger Leistungen der Pflegekasse ist nach Pflegestufen gestaffelt.
Der Gesetzgeber unterscheidet folgende drei Pflegestufen:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Was Mobilität in diesem Zusammenhang bedeutet: Hilfe beim Verlasen und Wiederaufsuchen der eigenen Wohnung - das alles und hauswirtschaftliche versorgung zählt nicht zur grundpflege.
D.h. im Klartext - keine Begleitung bei irgendwelchen Besorgungen und Behördengängen, sondern lediglich die notwendige Hilfe, um aus der Wohnung und wieder in die Wohnung zu kommen. Alles, was sich außerhalb der Wohnung abspielt, gehört in den Selbszahlerbereich (Fahrdienst etc...).
grundpflege sind ausschließlich pflegerische hilfestellungen die an dir selbst durchgeführt werden. das muß unbedingt die 45 minuten ergebn. spitze also deinen bleistift und notiere mal an deinem schlechtest möglichen tag, wann, wie oft, wobei und wielange du hilfe brauchst. das nennt sich pflegetagebuch führen und kann ganz hilfreich sein bei der argumentation zur durchsetzung von deinen ansprüchen.
sollte dir dann doch pflegegeld zugesprochen werden, gibt es dreierlei möglichkeiten, es zu beziehen.
1. als sachleistung - d.h. vertrag mit sozialstation deiner wahl machen, die rechnet dann mit deiner pflegekasse ab - du bekommst dann nichts persönlich in die hand.
2. als pflegegeld - hier bekommst du das geld monatlich ausgezahlt und beschaffst dir deine hilfe dafür selbst. je nach pflegestufe steht dann viertel- bis einjährlich ein sogenanntes pflegegespräch an, wo deine aktuelle situation gecheckt wird (ich sag dazu kontrollbesuch...

) - da wird dann auch festgestellt, wo es noch klemmt und was noch verbessert werden könnte. der pflegedienst kann dann sozusagen empfehlungen zur verbesserung der situation ins protokoll schreiben.
3. kombileistung - hier geht beides, ein gewisser prozentsatz wird von der sozialstation, mit der du einen vertrag hast wieder direkt mit der kasse abgerechnet. der rst, den die kasse nicht "verbraucht" hat, wird dann prozentual von dem pflegegeld, was dir zustehen würde, an dich ausgezahlt.
grobes beispiel: du hast pflegestufe eins und bekämst als pflegegeld soweit ich weiß 200 euro.
du brauchst 50 % leistungen durch die sozialstation, dann würdest du am ende für die andere selbst zu beschaffende pflege, die du noch brauchst ca. 100 euro rausbekommen.
grundsätzlich: Pflege zu brauchen, heißt nicht erwerbsunfähig zu sein !!!
soweit so gut.
auf jeden fall widerspruch einlegen. gegebenenfalls auch wiederholt, irgendwann wird dann ein gutachten notwendig und das könnte dann deine chance sein, zu deinem recht zu kommen.
natürlich kannst du auch deine freundin als die person angeben, die dir diese zusätzlichen hilfen gibt. ich würde trotzdem zusätzlich erwähnen, daß bei bedarf und im einzelfall auch andere personen von dir als pflegerische hilfe beansprucht werden müssen (wie z.b. nachbarn, verwandte, kollegen)
natürlich muß deine beschreibung deinem realen bedarf entsprechen. ich will dir keine angst machen, aber die kassen haben auch versicherungsdetektive, die ganz unauffällig ermitteln und nachbarn befragen u.s.w.... das ist kein witz - auch wenn es absurd klingt!
übrigens denke ich, die dame des mdk war wohl irgendwie nicht ganz objektiv, wenn sie schon auf 43 minuten kam bei ihrer berechnung, sind doch die fehlenden 2 minuten wohl als mögliche varianz im zeitbedarf zu sehen ? war wohl eine kümmelkernspalterin ?
ich hab selbst des öfteren die dame unsres mdk zu gast, weil sie jedesmal, wenn ich was beantrage, überpüfen müssen, ob ich nicht zwischenzeitlich durch eine wunderheilung aus dem rollstuhl gesprungen bin und nur noch aus jux und dallerei hilfe beantrage...
da wird ganz deutlich mit macht gespielt und leben manipuliert - oft ohne wirkliches hintergrundwissen.
oh - ich könnte da ganze romane schreiben, nicht gerade lustspiele.
im umgang mit den damen und herren hilft nur, sich ganz genau auf die eigenen bedürnisse und rechte zu konzenrieren und sich nicht manipulieren zu lassen. oft gibt es so glatteissituationen, wie z.b. den "netten" damen oder herren schnell einen kaffee anbieten (natürlich selbstgekocht...) - schon schlecht, weil das nicht als akt der höflichkeit gesehen wird, sondern gleich registriert wird als fähig, sich selbst zu versorgen und ohne bedarf an hauswirtschaftlicher hilfe.
so - ich weiß nicht, ob es dir wirklich was hilft, aber insgesamt sollte man nichts unversucht lassen.
@pettersilia
hast auch schon viel durchgemacht... oh je.
ich kann nur den kopf schütteln, daß deine mutti nur pflegestufe II bekommt. so wie du es beschreibst, müßte sie mindestens anspruch auf III haben. habt ihr schon mal dran gedacht eine neueinschätzung zu beantragen, weil sich die pflegesituation verschlechtert hat ?
schreibt mal auf, was der pflegedienst macht und was ihr zusätzlich selbst auch noch helft bei der pflege. es spielt keine rolle ob du oder dein vati oder eine nachbarin bei der pflege hilft, die notwendigkeit und der zeitaufwand ist allein ausschlaggebend. ihr werdet staunen, wieviel zeit ihr herausbekommt. alles was waschen, anziehen, kämmen, zähneputzen, toilette, zehen- und handnägel schneiden, körperhygiene angeht und wie ist es mit dem essen (nahrung zubereiten, selbständige nahrungsaufnahme, flüssigkeitsaufnahme - sprich essen und trinken -)
muß deine mutti eventuell gedreht werden, um ein aufliegen zu vermeiden ? wenn ja, dann muß das auch nachts geschehn und zwar mehrmals in der nacht. (pst - es ist egal, ob ihr ihr das nicht antut, es ist notwendig und pflegerischer aufwand und zählt als solcher.)
bei deinem bruder sieht die sache etwas schwieriger aus. hat er eine berufsunfähigkeitsrente beantragt ? da kann er ja einen bestimmten prozentsatz hinzuverdienen. vielleicht sähe die finanzielle situation dann etwas besser aus.
beim sozialamt fühlt sich auch keiner zuständig - oder habt ihr euch da noch nicht hingetraut...(z.b. hilfe in besonderen lebenslagen beantragen ?)
so jetzt langt es wirklich, was ich geschrieben habe.
an alle ! : nicht aufgeben.
ein altes ddr-kampflied hatte mal folgenden refrain:
vorwärts und nicht vergessen, worin unsre stärke besteht.
beim hungern und beim essen
vorwärts und nicht vergessen: die solidarität.
das lied war zwar als etwas anderes gemeint hymne an den großen roten bruder

) aber ich denke, es steckt in diesen worten soviel wahrheit, das sie nicht abzuwerten sind durch ihre vergangenheit und ihren ursprung...
wenn wir uns gegenseitig helfen, üben wir solidarität - vor allem aus dem grund, weil wir eben nicht vergessen, wie es uns selbst immer wieder geht.
herzliche grüße
nenufar