Nachuntersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Chrissy22, 27. November 2003.

  1. Chrissy22

    Chrissy22 Guest

    Hallo ihr lieben,

    habe ja bis vor kurzem bei meinen Eltern gewohnt, und bin jetzt endlich umgezogen. Jetzt steht aber eine Nachuntersuchung des Medizinischen Dienstes meiner Krankenkasse an. Hab ich denn jetzt noch ne Chance auf Pflegegeld ohne das mich jemand regelmäßig pflegt? Ich glaube da ja nicht wirklich dran.

    Meint ihr ich soll es trotzdem mal versuchen und was soll ich denen denn erzählen wer mich pflegt?

    Danke im Voraus Chrissy
     
  2. Angel83

    Angel83 Guest

    hmmm kenn mich damit nicht aus. aber wenn deine Mutter sagt das sie jeden Tag zu dir kommt und dir helfen muß kann es sein das sie dafür das pflegegeld bekommt.
    Weis aber nicht ob du das durch bekommst. wird ja ab nächstem jahr wirklich an allem gespart.
    mußte sogar auf die krankengymnastik draufbezahlen. bei mir sind das 38 euro im monat!
     
  3. Chrissy22

    Chrissy22 Guest

    mh, das wird so wohl nicht sagen da sie es mir immer noch sehr nachträgt dass ich ausgezogen bin....

    das mit der kg-zuzahlung ist ja echt blöd, gott sei dank muss ich das "noch" nicht machen.
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Hallo Angel

    die Zuzahlungen bei der KG sind ja 10 Euro und 10% der Kosten ( wenn man über 18 ist)

    Es ist dabei geplant die Rezepte auf 6 Behandlungen zu beschränken. Das heißt, bei jedem Rezept wieder 10 Euro fällig. Das kann ganz schön teuer werden.
    Und was als schwere chronische Erkrankung gilt, ist auch noch nicht festgelegt. Die Kassen wollen alle Hauterkrankungen weglassen dabei.

    Hallo Chrissy
    was hast Du denn als Gründe für die Pflegebedürftigkeit im Antrag geschrieben ?
    Zur Zeit wollen die nur "Verrichtungen am Körper" anerkennen.

    Dabei ist es unerheblich, ob Du bei den Eltern wohnst.
     
  5. Chrissy22

    Chrissy22 Guest

    hm so sachen wie haare kämmen, gymnastik machen, zur kg fahren ggf. mal waschen wenns mal nicht gehen sollte was eigentlich nie der fall ist etc
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Stuttgart
    Hallo Chrissy

    es wird genügend Mitglieder im Forum geben, die Dir den Pflegealltag schildern können.

    Du nennst Dinge der sogenannten Grundpflege, da tun sich die Pflegekassen schwer damit und überprüfen dies übergenau (waschen, kämmen..)

    Zur Gymnastik ist der Pflegedienst nicht autorisiert, das machen die Krankengymnasten auf Verordnung normalerweise.

    Und als Fahrdienst kann sich ein Pflegedienst mal aus Kulanz bereit erklären, es ist aber nicht in der Pflege inbegriffen. Sonst würden die Kassen ja die Fahrten über den Umweg des Pflegedienstes zahlen. Die Fahrten sind bis auf ganz wenige Ausnahmen nächstes Jahr sowieso gestrichen.

    Vielleicht können einige hier im Forum berichten, wieviel Zeit der Pflegedienst aufwendet.

    Du machst Dir hoffentlich nicht die Vortsellung, Du würdest eine Betreuungsperson gestellt bekommen ( Pflege = Leistung der Pflegekasse; Betreuung = privat zu zahlende Zusatzleistung nach Stundensatz bei Pflegediensten).

    Grüsse
     
  7. Chrissy22

    Chrissy22 Guest

    Hi Frank,

    mir ist schon klar dass die mir niemanden stellen, ich muss aber jemanden angeben der mich pflegt. Meine Mutter hat denen ja schon gesagt dass sie es nicht mehr macht.

    Nur pflege ich mich ja halt selbst. und das gilt ja nicht.
     
  8. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    tut mir leid für dich

    hallo chrissy22
    leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich möchte dir nur sagen, dass es mir leid tut, dass Deine Mutter es nicht mehr macht. Ich freue mich aber , dass du eine eigene Wo´hnung hast. Das ist doch schon einmal gut. Die kannst du dir jetzt ganz gemütlich und wie DU es möchtest herrichten.
    Ich wünsche Dir, das Du jemanden findest, der das , was du benötigst, für dich erledigt und die Pflegeversicherung dafür aufkommt. (leider wohne ich zu weit weg) sonst käme ich.

    Lasse dich mal lieb knuddeln, und glaube ganz feste daran das du es schaffst.

    Alles alles Liebe
    viele Grüße Anke
     
  9. Chrissy22

    Chrissy22 Guest

    Bericht der Nachuntersuchung des Med. Dienstes

    Hallo ihr lieben,

    vielen Dank nochmal für eure lieben Postings.

    Gestern habe ich den Bericht der Nachuntersuchung bekommen und was ich da lesen musste hat mich wirklich wütend gemacht...

    Die "nette" Dame die mich "besucht" hat, hat aufgrund meiner Aussagen berechnet dass ich für die Grundpflege "NUR" 43 min. täglich Hilfe brauche.. Aber in die Pflegestufe I kommt man erst ab 45 Min. Das ist aber leider noch nicht alles.

    Denn dann musste ich lesen, dass ich keinen Kreuzgriff (der über den Rücken) machen kann, stimmt ja soweit auch. Nur stand dann etwas weiter unten dass ich mich selbst eincremen könnte, dass das allerdings am Rücken nicht geht (da ich ja gar nicht da hin komme) steht nirgends.

    Bei Allgemeinzustand stand dann dass ich Tageskleidung angehabt hätte (was für Morgens 10:00h normal ist, wenn man einen Termin hat und danach noch arbeiten gehen muss) und dass ich ihr die Tür aufgemacht hätte (ähm, wie wäre sie denn sonst reingekommen????)*grübel*

    Ich bin ja schon froh dass diese nette Dame mir nicht wieder gesagt hat, dass ich ja eigentlich viel zu fett bin...

    Nun hilft mir ja meine Freundin auch, was ich auch angegeben hatte. Aber ich will ja auch nicht dass sie das alles umsonst macht, nur wie soll ich sie bezahlen wenn ich kein Geld bekomme? Ich verdiene eh nur knappe 1000€ davon muss ich miete zahlen, was zu essen, Benzin div. versicherungen und jetzt noch die zuzahlungen, wie stellt sich das meine Krankenkasse eigentlich vor??? Ich bin schliesslich auch kein Grösus und muss für mein Geld 8,5 täglich arbeiten gehen... Ich hatte ausserdem fest mit dem Geld gerechnet nachdem die Krankenkasse mir 3 Wochen nach der untersuchung es mir überwiesen hatte.

    Ich weiss einfach nicht mehr was ich machen soll. Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich, ich "darf" bis 02.03. Widerspruch einlegen, kann ich denn das auch mit meiner Freundin reinschreiben?

    Eine total verwirrte Chrissy
     
  10. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Pflegefälle

    Liebe Chrissy,

    also, meine beiden Elternteile sind im Rollstuhl, Pflegestufen und daher kann ich dir vielleicht ein bischen weiterhelfen:

    meine Mutter, 84 Jahre, Rollstuhlfahrerin, Füsse kaputt ( Neurofibromyalgie), schweres Herz-Asthma, Gürtelrose, Herzkrank, 100 % + aG, täglich kommt der ASB zieht sie an, wäscht/duscht sie, kämmt ihr die Haare, cremt sie ein, wickelt die Füsse und sie hat:

    PFLEGESTUFE I

    Angemerkt: bislang war sie Pflegestufe II, da es ihr schlechter ging und sie nicht selbst alles Essbare schneiden und/oder löffeln konnte oder so und monatelang vollinkontinent war.

    Mein Papa, 89 Jahre, durch Rücken- und Beckennervenlähmungen meist im Rollstuhl, wird ebenfalls täglich gewaschen, kann sich aber selbst anziehen, ist sonst auch sehr mobil, hat auch

    PFLEGESTUFE I

    Meine Eltern habe eine Putzfrau; sie nehmen "Essen auf Rädern" und ich mache alles andere. Das interessiert niemand.

    Eingetragen bislang bin ich als Hilfszusatzperson - nach dem Pflegegesetz kann die Pflegehilfe leistende Person sein, wer es will. Da gibt es keine Vorschriften.

    Ob du, voll arbeitsfähig, nicht hilflos, eine Pflegehilfe bekommst, stelle ich zu 100 % infrage.

    Wünsche dir alles Gute !

    Pumpkin
     
  11. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    NOCHMAL CHRISSY

    Chrissy,

    ich lese gerade was du schreibst: ich verdiene grad mal € 1.000 netto.

    Du musst dir mal eine Liste machen:

    links die Ausgaben -
    Miete
    Nebenkosten
    Strom
    Telefongrundgebühr
    Fernsehgebühr
    Fahrgeld

    rechts die Einnahmen .
    Gehalt

    Dann mach einen Strich - es müssen Dir nach dem Sozialgesetz der BRD ca. € 286,00 monatlich zum Leben bleiben. Ist dies nicht der Fall, musst du

    a) aufs Wohnungsamt, Wohnbeihilfe beantragen
    b) aufs Sozialamt für Zusatzzuwendungen zum Lebensunterhalt.

    Dies ist besonders wichtig, weil du ja auch mal vielleicht Reparaturen hast oder so. Also, kümmer dich darum.

    Alles Gute,

    Pumpkin
     
  12. leben

    leben Neues Mitglied

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    Pflegegeld

    Liebe Crissy

    Du schreibst

    Was kannst du den nicht selber ? Ich denke Pflegegeld gibt es wie Frank schreibt wenn man sich nicht anziehen oder nicht waschen kann.

    Nach meiner Meinung wäre es das Beste und auch das korrekteste wenn du wie Uschi geschrieben hat Einkommen und Ausgaben auflistest und zum Sozialamt gehst. Die helfen dir bestimmt weiter.


    Das man mit 1000 Euro nicht leben kann ist mir klar, aber ich denke nicht das dir Pflegegeld zusteht, den schliesslich schreibst du ja selber das du dich selbst pflegen tust. -Übrigens ich meine das sich kaum jemand selber den Rücken eincremen kann.-

    Gut finde ich aber das du dein eigenes Reich geschaffen hast und dein Leben selbst in die Hand nimmst. Deine Mutter wird sich daran gewöhnen, dass ihre Tochter erwachsen geworden ist und ihr eigenes Leben hat. -Halt nicht immer einfach für Mütter wenn die Töchter ausziehen.- Versuch sie ein wenig zu verstehen.

    Ich wünsche dir alles Gute und viel Freude an deinem eigenen Reich.

    Es wird sich eine Lösung finden !

    Liebe Grüsse
    Chris
     
    #12 21. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2004
  13. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    hallo,

    möcht auch noch ne kleinigkeit anhängen:

    meine mutter liegt seit über 5 jahren nach 2 schlaganfällen regungslos im bett.
    wird mit sonde ernährt, von der amulanten pflege zweimal tgl. versorgt.
    den rest macht mein vater- unentgeltlich, weil nach abzug der pflegekosten für die amulanz nichts mehr übrigbleibt. stattdessen zahlt er jeden monat kräftig zu.
    meine mutter ist 75, wachkoma würde man das wohl nennen.
    der medizinische dienst errechnete leider nur 180 min. effektive pflege, d.h. pflegestufe 2.

    nun noch was zum finanziellen:

    mein jüngerer bruder lebt in scheidung, hat nach einem unfall mit schwerem schädel-hirn-trauma sehr große geistige und auch körperliche einschränkungen, so dass er nur 980 euro netto verdient, weil er in seiner firma nicht mehr so leistungsfähig ist wie zuvor.
    soweit ist das ja ok, ist froh, überhaupt arbeiten zu können.
    er verdient 980 euro netto, davon darf er noch 192 euro kindesunterhalt abdrücken, liegt also unterm selbstbehalt von 840 euro.
    d.h. er hat noch knapp 800 euro zur verfügung.
    davon muß er miete zahlen, sein auto versichern und tanken -irgendwie muß er ja seine arbeitsstelle auch erreichen und versicherungsbeiträge etc. bezahlen.
    wohngeld wurde abgelehnt, auch andere ämter fühlen sich nicht zuständig.

    aber.... er kommt damit zurecht.
    alles schriftliche erledige ich für ihn, weil er das aufgrund seiner einschränkungen nicht machen kann.
    darf ich für ihn pflegegeld verlangen????

    wär mir nie eingefallen.

    mary
     
  14. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    sorry, hab zweimal bei ambulanz das "b" vergessen.
     
  15. leben

    leben Neues Mitglied

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    Pflegegeld

    @pettersilia

    verlangen ist eine Sache, erhalten eine andere !

    Anmerkung:

    Ich habe meine Mutter die schwer krank war 'krebs' rund um die Uhr gepflegt, das war sie mir tausend mal wert. Auf die Idee Pflegegeld zu verlangen kam ich nicht. - Obwohl wir auch nicht auf Rosen gebettet waren.

    In diesem Sinne
    Grüessli Chris
     
  16. leben

    leben Neues Mitglied

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    Pflegegeld

    @pettersilia

    Möchte noch hinzufügen das mich deine Zeilen sehr bewegt haben. Es muss ....... ich finde keine Worte, wie es für dich sein muss deine Mutter in diesem Zustand zu sehen.

    Wünsche dir von ganzem Herzen viel viel Kraft.

    Chris
    [​IMG]
     
    #16 21. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2004
  17. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    hallo chris,

    das mit dem pflegegeld, das war etwas zynisch, sorry,

    nie hab ich auch nur dran gedacht.
    ist mein bruder, also selbstverständlich.

    meine mutter, da bin ich drei volle jahre lang täglich ein-bis zweimal angetreten.
    nebenher hab ich noch familie und ein haus zu versorgen.
    drei jahre, bis mich das rheuma packte und ich knall auf fall nicht mehr konnte.
    meine mutter wohnt nicht um die ecke, ich fuhr in dieser zeit schlappe 30 000 km.
    aber, nie.... hab ich dafür verlangt oder, mal abgesehen von ein paar tankfüllungen, dafür bekommen.
    war auch selbstverständlich.
    übrigens, an den zustand meiner mutter kann man sich gewöhnen.

    schlimmer ist der zustand meines bruders, der ist 32 und kann einem echt leid tun.

    liebe grüße - mary
     
  18. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    pflegegeld

    hallo chrissy, warst du bislang pflegegeldbezieherin?
    war deine Mutter angemeldet als pflege leistende bei der
    krankenkasse? welche pflegestufe hattest du? seit wann
    bist du als pflegefall anerkannt?
    dein bericht klingt so, als seiest du nämlich bislang als pflegefall
    anerkannt gewesen.
    melde dich kurz,
    a) um missverständnisse auszuräumen oder aufzuklären und
    b) damit ich oder andere dir weiterhelfen können.

    im übrigen gilt:
    auch wenn jemand (voll)erwebstätig ist, kann er als pflegefall anerkannt sein.

    ich kenne betroffene, die 100 % schwerbehindert sind - Merkmal aG, B, H - und
    dennoch einer beschäftigung nachgehen wollen/müssen/können.
    gruss
    bise
     
  19. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

    Registriert seit:
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    Thüringen
    Hallo, ich will dir hier erstmal die anspruchsvoraussetzungen kopieren. die sind ja in allen pflege- und krankenkassen gleich gültig.
    ich beziehe pflegegeld - habe pflegestufe III - bin rund um die uhr auf pflege und hilfe angewiesen.
    pflegegeld ist ausschließlich dafür gedacht, sich die pflegerische und zu geringen anteilen hauswirtschaftliche hilfe entweder durch sozialstationen oder selbstbeschaffte pflegepersonen sicherzustellen.
    bestimmte dinge bleiben immer selbstzahler leistungen, weil sie nicht zur grundpflege gehören - sind sozusagen luxuspflege (ich hatte z.b. immer die hausreinigung über die sozialstation machen lassen, kostete letztes mal ca. 12 euro/h )
    jetzt lies erstmal nach, ob irgendetwas von den voraussetzungen auf dich zutrifft, zumindest für pflegestufe I.



    1. Pflegebedürftigkeit:


    Versicherte sind pflegebedürftig, wenn sie auf Dauer – jedoch voraussichtlich für mindestens 6 Monate – aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, und zwar in den Bereichen


    Körperpflege, z.B. Waschen, Baden oder Zahnpflege
    Ernährung, z.B. mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    Mobilität, z.B. An- und Auskleiden, Gehen oder Verlassen der Wohnung
    hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Kochen oder Reinigen der Wohnung.
    Besteht der Hilfebedarf ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, werden die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht erfüllt.Pflegebedürftige Personen werden entsprechend dem Umfang und der Häufigkeit der benötigten Hilfeleistungen einer von drei Pflegestufen zugeordnet.


    Pflegestufen

    Die Höhe einiger Leistungen der Pflegekasse ist nach Pflegestufen gestaffelt.
    Der Gesetzgeber unterscheidet folgende drei Pflegestufen:

    Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

    Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

    Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

    Was Mobilität in diesem Zusammenhang bedeutet: Hilfe beim Verlasen und Wiederaufsuchen der eigenen Wohnung - das alles und hauswirtschaftliche versorgung zählt nicht zur grundpflege.
    D.h. im Klartext - keine Begleitung bei irgendwelchen Besorgungen und Behördengängen, sondern lediglich die notwendige Hilfe, um aus der Wohnung und wieder in die Wohnung zu kommen. Alles, was sich außerhalb der Wohnung abspielt, gehört in den Selbszahlerbereich (Fahrdienst etc...).

    grundpflege sind ausschließlich pflegerische hilfestellungen die an dir selbst durchgeführt werden. das muß unbedingt die 45 minuten ergebn. spitze also deinen bleistift und notiere mal an deinem schlechtest möglichen tag, wann, wie oft, wobei und wielange du hilfe brauchst. das nennt sich pflegetagebuch führen und kann ganz hilfreich sein bei der argumentation zur durchsetzung von deinen ansprüchen.

    sollte dir dann doch pflegegeld zugesprochen werden, gibt es dreierlei möglichkeiten, es zu beziehen.
    1. als sachleistung - d.h. vertrag mit sozialstation deiner wahl machen, die rechnet dann mit deiner pflegekasse ab - du bekommst dann nichts persönlich in die hand.

    2. als pflegegeld - hier bekommst du das geld monatlich ausgezahlt und beschaffst dir deine hilfe dafür selbst. je nach pflegestufe steht dann viertel- bis einjährlich ein sogenanntes pflegegespräch an, wo deine aktuelle situation gecheckt wird (ich sag dazu kontrollbesuch...
    :rolleyes: ) - da wird dann auch festgestellt, wo es noch klemmt und was noch verbessert werden könnte. der pflegedienst kann dann sozusagen empfehlungen zur verbesserung der situation ins protokoll schreiben.

    3. kombileistung - hier geht beides, ein gewisser prozentsatz wird von der sozialstation, mit der du einen vertrag hast wieder direkt mit der kasse abgerechnet. der rst, den die kasse nicht "verbraucht" hat, wird dann prozentual von dem pflegegeld, was dir zustehen würde, an dich ausgezahlt.

    grobes beispiel: du hast pflegestufe eins und bekämst als pflegegeld soweit ich weiß 200 euro.
    du brauchst 50 % leistungen durch die sozialstation, dann würdest du am ende für die andere selbst zu beschaffende pflege, die du noch brauchst ca. 100 euro rausbekommen.

    grundsätzlich: Pflege zu brauchen, heißt nicht erwerbsunfähig zu sein !!!


    soweit so gut.
    auf jeden fall widerspruch einlegen. gegebenenfalls auch wiederholt, irgendwann wird dann ein gutachten notwendig und das könnte dann deine chance sein, zu deinem recht zu kommen.
    natürlich kannst du auch deine freundin als die person angeben, die dir diese zusätzlichen hilfen gibt. ich würde trotzdem zusätzlich erwähnen, daß bei bedarf und im einzelfall auch andere personen von dir als pflegerische hilfe beansprucht werden müssen (wie z.b. nachbarn, verwandte, kollegen)
    natürlich muß deine beschreibung deinem realen bedarf entsprechen. ich will dir keine angst machen, aber die kassen haben auch versicherungsdetektive, die ganz unauffällig ermitteln und nachbarn befragen u.s.w.... das ist kein witz - auch wenn es absurd klingt!

    übrigens denke ich, die dame des mdk war wohl irgendwie nicht ganz objektiv, wenn sie schon auf 43 minuten kam bei ihrer berechnung, sind doch die fehlenden 2 minuten wohl als mögliche varianz im zeitbedarf zu sehen ? war wohl eine kümmelkernspalterin ?

    ich hab selbst des öfteren die dame unsres mdk zu gast, weil sie jedesmal, wenn ich was beantrage, überpüfen müssen, ob ich nicht zwischenzeitlich durch eine wunderheilung aus dem rollstuhl gesprungen bin und nur noch aus jux und dallerei hilfe beantrage...
    da wird ganz deutlich mit macht gespielt und leben manipuliert - oft ohne wirkliches hintergrundwissen.
    oh - ich könnte da ganze romane schreiben, nicht gerade lustspiele.
    im umgang mit den damen und herren hilft nur, sich ganz genau auf die eigenen bedürnisse und rechte zu konzenrieren und sich nicht manipulieren zu lassen. oft gibt es so glatteissituationen, wie z.b. den "netten" damen oder herren schnell einen kaffee anbieten (natürlich selbstgekocht...) - schon schlecht, weil das nicht als akt der höflichkeit gesehen wird, sondern gleich registriert wird als fähig, sich selbst zu versorgen und ohne bedarf an hauswirtschaftlicher hilfe.


    so - ich weiß nicht, ob es dir wirklich was hilft, aber insgesamt sollte man nichts unversucht lassen.



    @pettersilia
    hast auch schon viel durchgemacht... oh je.
    ich kann nur den kopf schütteln, daß deine mutti nur pflegestufe II bekommt. so wie du es beschreibst, müßte sie mindestens anspruch auf III haben. habt ihr schon mal dran gedacht eine neueinschätzung zu beantragen, weil sich die pflegesituation verschlechtert hat ?
    schreibt mal auf, was der pflegedienst macht und was ihr zusätzlich selbst auch noch helft bei der pflege. es spielt keine rolle ob du oder dein vati oder eine nachbarin bei der pflege hilft, die notwendigkeit und der zeitaufwand ist allein ausschlaggebend. ihr werdet staunen, wieviel zeit ihr herausbekommt. alles was waschen, anziehen, kämmen, zähneputzen, toilette, zehen- und handnägel schneiden, körperhygiene angeht und wie ist es mit dem essen (nahrung zubereiten, selbständige nahrungsaufnahme, flüssigkeitsaufnahme - sprich essen und trinken -)
    muß deine mutti eventuell gedreht werden, um ein aufliegen zu vermeiden ? wenn ja, dann muß das auch nachts geschehn und zwar mehrmals in der nacht. (pst - es ist egal, ob ihr ihr das nicht antut, es ist notwendig und pflegerischer aufwand und zählt als solcher.)
    bei deinem bruder sieht die sache etwas schwieriger aus. hat er eine berufsunfähigkeitsrente beantragt ? da kann er ja einen bestimmten prozentsatz hinzuverdienen. vielleicht sähe die finanzielle situation dann etwas besser aus.
    beim sozialamt fühlt sich auch keiner zuständig - oder habt ihr euch da noch nicht hingetraut...(z.b. hilfe in besonderen lebenslagen beantragen ?)


    so jetzt langt es wirklich, was ich geschrieben habe.
    an alle ! : nicht aufgeben.
    ein altes ddr-kampflied hatte mal folgenden refrain:

    vorwärts und nicht vergessen, worin unsre stärke besteht.
    beim hungern und beim essen
    vorwärts und nicht vergessen: die solidarität.

    das lied war zwar als etwas anderes gemeint hymne an den großen roten bruder :)) aber ich denke, es steckt in diesen worten soviel wahrheit, das sie nicht abzuwerten sind durch ihre vergangenheit und ihren ursprung...
    wenn wir uns gegenseitig helfen, üben wir solidarität - vor allem aus dem grund, weil wir eben nicht vergessen, wie es uns selbst immer wieder geht.

    herzliche grüße
    nenufar
     
    #19 22. Februar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2007
  20. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    hi neunfar,

    lieben dank für deine infos.

    also, bei meiner muter wurde schon mehrfach eine neueinschätzung durchgeführt.
    sie liegt ja nun schon ein paar jahre.

    und die sind da recht hartt.
    man muß 240 min reine pflege leisten, um in die pflegestufe 3 zu kommen.
    und da gibts zeitlimits für die einzelnen tätigleiten.
    unser nachteil ist, dass meine mutter "nur" im bett liegt - ganztägig.
    sie muß nicht angezogen, in rollstuhl verfrachtet werden.
    hat nen katheter, muß also auch nicth groß gewickelt werden, außer an abführtagen.
    und eine sonde gibts auch noch, da wird alles reingestopft, was sie so braucht.
    alles drei stunden wird sie gelagert, auch nachts, dafür gibts nur minimale zeiten.

    naja, ich glaub, daran haben wir uns schon gewöhnt.
    das einzig positive ist, dass einem ehrenamtlich pflegendem 16 arbeitstunden angerechnet werden, für die diese person später mal rente kriegt.
    das ist in unserem fall meine schwägerin - was außer ihr aber niemand wusste!!!
    ich hab die arbeit erledigt, meine schwägerin kassiert- ist doch gerecht.
    dafür war sie aber recht selten da.

    mein vater will sich nicht groß wehren, will einfach seine ruhe haben.


    nun kurz zu meinem bruder,

    der ist ruiniert, sobald er mehr geld in der tasche hat, meldet seine geschiedene ansprüche an.
    der wird nie auf einem grünen zweig kommen.
    dank unfallversicherungen und schenkungen von verwandten konnte er ein haus bauen - was dummerweise seiner frau gehört, die seine geistige lage voll ausgenutzt hat.
    und sobal der zwei cent in der tasche hat, drückt er ab.

    bloß nicht aufregen.

    liebe grüße - mary
     
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