die beihilfe verordnungen der einzelnen länder sind sicherlich in ihren anwendungs- und ausführungsrichtlinien sehr unterschiedlich.
daher kann auch hier kein rat der fragestellerin gegeben werden.
denn ob sie nach referendariat überhaupt übernommen wird und dann verbeamtet wird, ist überhaupt nicht für sie absehbar. da können im einzelfall so viele gesichtspunkte und kriterien den ausschlag geben.
sie sollte sich vor ort erkundigen, sie weiss am besten, was sie benötigt hat und ggfs auch benötigen wird.
auch kommt es auf die weitere lebensplanung an. da gibt es viele ungereimtheiten, sollte man heiraten und dann der alleinverdiener werden.
sollte der beamte sich zum verbleib in der gkv entscheiden, hat er dennoch weiter anspruch auf beihilfe, sollte die gkv nicht zahlen.
vieles ist tatsächlich eine rechenaufgabe mit etlichen unbekannten.
auch kann niemand hellsehen; die sog. bürgerversicherung steht immer wieder zur diskussion und nächstes jahr sind bundestagswahlen. das gesundheitssystem wurde an die wand gefahren.
manchmal haben es gkv patienten besser als die beamteten patienten - manchmal die anderen.
was mich wundert, dir wurden noch nie eine honorarvereinbarung beim doc, heil- und hilfsmittelerbringer vorgelegt?
gerade habe ich einen beihilfebescheid vorgelegt bekommen, bezüglich der kosten für arzneimittel sind diese entweder abgelehnt worden oder mit dem anteil angerechnet worden unter berücksichtigung einer pauschale in der erstattungssumme.
also am besten vor ort fragen, wie sich was auswirkt.
lg
daher kann auch hier kein rat der fragestellerin gegeben werden.
denn ob sie nach referendariat überhaupt übernommen wird und dann verbeamtet wird, ist überhaupt nicht für sie absehbar. da können im einzelfall so viele gesichtspunkte und kriterien den ausschlag geben.
sie sollte sich vor ort erkundigen, sie weiss am besten, was sie benötigt hat und ggfs auch benötigen wird.
auch kommt es auf die weitere lebensplanung an. da gibt es viele ungereimtheiten, sollte man heiraten und dann der alleinverdiener werden.
sollte der beamte sich zum verbleib in der gkv entscheiden, hat er dennoch weiter anspruch auf beihilfe, sollte die gkv nicht zahlen.
vieles ist tatsächlich eine rechenaufgabe mit etlichen unbekannten.
auch kann niemand hellsehen; die sog. bürgerversicherung steht immer wieder zur diskussion und nächstes jahr sind bundestagswahlen. das gesundheitssystem wurde an die wand gefahren.
manchmal haben es gkv patienten besser als die beamteten patienten - manchmal die anderen.
was mich wundert, dir wurden noch nie eine honorarvereinbarung beim doc, heil- und hilfsmittelerbringer vorgelegt?
gerade habe ich einen beihilfebescheid vorgelegt bekommen, bezüglich der kosten für arzneimittel sind diese entweder abgelehnt worden oder mit dem anteil angerechnet worden unter berücksichtigung einer pauschale in der erstattungssumme.
also am besten vor ort fragen, wie sich was auswirkt.
lg