Kristina cux.
Küstenkind
Hallo ihr da draußen,
ich habe vor genau 4 Monaten beim Landesamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt in sachen Schwerbehinderung, hatte bisher 30% befristet bis Ende 2009.
Meine Einschränkungen sind gewachsen, zudem ich auch eine, nein, bzw. 2 OP`s hatte und durch die Teilversteifung ja schon eingeschränkt bleibe.
Sehr geehrte Frau ..........
Bescheid: Ablehnung
Begründung: Nach Versorgungsmedizinischer Beurteilung, die sich auf aktuelle Befunde Ihrer behandelnden Ärzte stützt, ist im Vergleich zu den Vorbefunden keine wesentliche Verschlimmerung der im Feststellungsbescheid vom 22.03.06 aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen eingetreten.
Diese Entscheidung stützt sich auf die nachfolgenden Funktionsbeeinträchtigungen:
Entzündlich rheumatische Gelenkerkrankung, weichteilrheumatisches Beschwerdebild, operative Versteifung des linken Handgelenks.
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie die Feststellung von Merkzeichen wird abgelehnt, weil der GdB unter 50 liegt.
So, das stand dort unter anderem drinnen. Ich fasse es nicht das es abgelehnt wurde. Krieg echt ein Krampf. Ich habe jetzt dummerweise keine Zeit widerspruch einzureichen da ich ab dem 01.07.08 in Reha bin und ich erst nächste Woche wieder zum VdK könnte. Nun weiß ich natürlich nicht ob die in der Reha den Widerspruch mit mir zusammen machen würden oder ob es sich überhaupt lohnt.
Eines steht für mich fest, ich habe wesentlich mehr beeinträchtigungen wie noch im Jahre 2006.
Dafür haben se mir jetzt beigelegt das ich einen GdB von 30 für unbefristet habe.
Was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße
ich habe vor genau 4 Monaten beim Landesamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt in sachen Schwerbehinderung, hatte bisher 30% befristet bis Ende 2009.
Meine Einschränkungen sind gewachsen, zudem ich auch eine, nein, bzw. 2 OP`s hatte und durch die Teilversteifung ja schon eingeschränkt bleibe.
Sehr geehrte Frau ..........
Bescheid: Ablehnung
Begründung: Nach Versorgungsmedizinischer Beurteilung, die sich auf aktuelle Befunde Ihrer behandelnden Ärzte stützt, ist im Vergleich zu den Vorbefunden keine wesentliche Verschlimmerung der im Feststellungsbescheid vom 22.03.06 aufgeführten Funktionsbeeinträchtigungen eingetreten.
Diese Entscheidung stützt sich auf die nachfolgenden Funktionsbeeinträchtigungen:
Entzündlich rheumatische Gelenkerkrankung, weichteilrheumatisches Beschwerdebild, operative Versteifung des linken Handgelenks.
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie die Feststellung von Merkzeichen wird abgelehnt, weil der GdB unter 50 liegt.
So, das stand dort unter anderem drinnen. Ich fasse es nicht das es abgelehnt wurde. Krieg echt ein Krampf. Ich habe jetzt dummerweise keine Zeit widerspruch einzureichen da ich ab dem 01.07.08 in Reha bin und ich erst nächste Woche wieder zum VdK könnte. Nun weiß ich natürlich nicht ob die in der Reha den Widerspruch mit mir zusammen machen würden oder ob es sich überhaupt lohnt.
Eines steht für mich fest, ich habe wesentlich mehr beeinträchtigungen wie noch im Jahre 2006.
Dafür haben se mir jetzt beigelegt das ich einen GdB von 30 für unbefristet habe.
Was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße





:behead: