Bin jetzt ein wenig verwirrt.
Beziehe seit dem 06.11.2002 Krankengeld.
Am 03.01.2002 (sollte wohl 2003 heißen)
erhielt ich die Kündigung mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr ....,
mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht
Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. Januar o3.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Rheine, 03-01-02
Ich ging mit dieser Kündigung zum Arbeitsamt
und erhielt dort folgende Aussage:
Sie beziehen Krankengeld, daher sind wir nicht zuständig.
Ist die Kündigung unwirksam ???
Steht mir Urlaubsanspruch bis heute zu ???
Gruß martin
Beziehe seit dem 06.11.2002 Krankengeld.
Am 03.01.2002 (sollte wohl 2003 heißen)
erhielt ich die Kündigung mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr ....,
mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht
Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. Januar o3.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Rheine, 03-01-02
Ich ging mit dieser Kündigung zum Arbeitsamt
und erhielt dort folgende Aussage:
Sie beziehen Krankengeld, daher sind wir nicht zuständig.
Ist die Kündigung unwirksam ???
Steht mir Urlaubsanspruch bis heute zu ???
Gruß martin