Kündigung ( "Kündigung von Angie")

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von martin, 19. Juni 2003.

  1. martin

    martin Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juni 2003
    Beiträge:
    60
    Ort:
    Rheine / NRW
    Bin jetzt ein wenig verwirrt.
    Beziehe seit dem 06.11.2002 Krankengeld.

    Am 03.01.2002 (sollte wohl 2003 heißen)
    erhielt ich die Kündigung mit folgendem Inhalt:

    Sehr geehrter Herr ....,
    mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht
    Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. Januar o3.
    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift
    Rheine, 03-01-02

    Ich ging mit dieser Kündigung zum Arbeitsamt
    und erhielt dort folgende Aussage:
    Sie beziehen Krankengeld, daher sind wir nicht zuständig.

    Ist die Kündigung unwirksam ???
    Steht mir Urlaubsanspruch bis heute zu ???

    Gruß martin
     
  2. Brigitte

    Brigitte Guest

    krank keine Arbeit

    Hallo,
    ich denke das Arbeitsamt kann nicht zuständig sein, solange du krank bist. Frag mal bei der Krankenkasse nach, wie es weitergehen muss.
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Kündigung

    Hi Martin, sind Deine Angaben zu den Daten richtig, ist ja schon lange zurück? Kündigung zum 30.01.03....was war denn bis jetzt? Krankengeld? Schwer sonst was zu zu sagen..."merre"
     
  4. martin

    martin Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juni 2003
    Beiträge:
    60
    Ort:
    Rheine / NRW
    Beziehe bis heute Krankengeld.

    Habe außerdem Schwerbehindertenausweis vergessen.
    ausgestellt am 28.10.2002
    ab 01.01.2001 hat ein GdB von 50 vorgelegen
    ab 27.10.2002 hat ein GdB von 50 vorgelegen
    gültig bis 06.2004 GdB 50%

    gruß martin
     
  5. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    106
    Hallo Martin,

    da Du einen GDB von 50 % hast, bist Du schwer kündba. Erkundige Dich bei beim Hauptfürsorgeamt oder bei einen Anwalt für Arbeitsrecht. forum deutsches recht Suchmaschine nachschauen, dort unter Arbeitsrecht. Da kannst Du im Forum Fragen bezüglich des Arbeitsrecht stellen.
    Lege gegen die Kündigung auf jeden Fall Widerspruch ein.
    Klaus
     
  6. delphin

    delphin Guest

    Hallo Martin,

    auf jeden Fall würde ich mal zun Anwalt(Arbeitsrecht) gehen.
    Aber ob du noch Widerspruch einlegen kannst bin ich mir nicht sicher, weil normalerweise mußt du ab dem Tag wo du die Kündigung erhalten hast innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen.Aber wie gesagt frag am besten einen Anwalt.
    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück und das es sich zum GUTEN neigt.

    TOI TOI Toi

    liebe Grüße Delphin
     
  7. knobi2

    knobi2 Guest

    Hallo Martin,

    es tud mir leid, aber ich kann Dir keine positive Information geben.

    Auch wenn Dein AG die Zustimmung zu Deiner Kündigung nicht eingeholt haben sollte, ist nach meiner Erfahrung in der momentanen wirtschaftlichen Situation damit zu rechnen, dass das Integrationsamt dem Antrag noch entsprechen wird.

    1. Bist Du "nur" zu 50% schwerbehindert.

    2. Was meinst Du denn, wie viele SChwerstbehinderte mit > 70 % arbeitslos geworden sind...., und das Versorgungsamt kann diese nicht unterbringen.

    3. Gegen Deine Kündigung kannst Du m.E. nach Widerspruch einlegen, wenn die Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Zugang der Kündigung nicht eingehalten wurde. Diese Kündigungsfrist sieht das Gesetz für schwerbehinderte Menschen vor.

    Klagen kannst Du natürlich auch, da brauchste aber Geld - um das vor zu finanzieren... !

    Zum Thema Kündigung zum Schluss noch ein Zitat aus dem Gesetz:

    .... Auch die außerordentliche Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Es (das Integrationsamt) SOLL DIE ZUSTIMMUNG JEDOCH ERTEILEN, wenn die Kündung aus einem Grunde erfolgt, der NICHT IM ZUSAMMENHANG mit der Behinderung steht.... !

    Und nun rate mal, warum Dir Dein Arbeitgeber "aus betrieblichen Gründen" gekündigt hat !


    Zum Thema Arbeitsamt und Krankengeld.

    Wenn Dein Arbeitgeber aus seiner Pflicht ist - dann ist für Dich wärend der Dauer Deiner Krankschreibung Deine Krankenkasse für Dich zuständig.
    Dein ARbeitgeber hat Dir für die 6 Wochen den Lohnausgleich bezahlt (denke ich mal) und mit dem Ausspruch der Kündigung ist Deine Krankenkasse für die Zahlung des Krankengeldes zuständig. (Ist sie zwar immer, aber sonst würde sie Dein Krankengeld an Deinen Arbeitgeber auszahlen, und dieser dieses an Dich).

    Du bist nun bis zum Zeitpunkt Deiner Aussteuerung bei Deiner Krankenkasse gut untergebracht.

    Wie es dann weitergeht, hängt von vielen Faktoren ab.

    Ich denke aber, Du solltest Dich vertrauensvoll mit Deiner Krankenaksse in Verbindung setzen.

    knobi
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden