Silberpfeil
Bekanntes Mitglied
Hallo,
ich versuche es noch mal unter einer anderen Rubrik:
meine Tochter hat seit der Kindheit einen GdB von 50.
Nun habe ich erfahren, dass mir das Kindergeld weiter zusteht - (bin im öffentl. Dienst)
Seit Januar läuft Antrag auf Rente.
In 2011 beendete sie ihre Ausbildung...Hatte nur für sehr kurze Zeit einen Job- sonst ALG I und ALG II und Krankengeld....
Nun meine Fragen:
Für mich wäre es wichtig, wenn sich Betroffene melden, oder die darüber genauer bescheid wissen
Habe zwar auch schon im Internet recherchiert, doch meistens helfen BETROFFENE einem doch weiter
ich versuche es noch mal unter einer anderen Rubrik:
meine Tochter hat seit der Kindheit einen GdB von 50.
Nun habe ich erfahren, dass mir das Kindergeld weiter zusteht - (bin im öffentl. Dienst)
Seit Januar läuft Antrag auf Rente.
In 2011 beendete sie ihre Ausbildung...Hatte nur für sehr kurze Zeit einen Job- sonst ALG I und ALG II und Krankengeld....
Nun meine Fragen:
- welche Einkünfte meiner Tochter wird die Kindergeldstelle als Einkünfte berechnen?? auch Wohngeld?
- steht mir als Mutter das KG zu - oder haben Jobcenter, bzw. Wohngeldstelle Anspruch auf Rückzahlungen... ( ab Juli 2012 wohnt sie alleine und erhielt seit dem auch Wohngeld)
- ich zahle ab Mai 2014 Unterhalt für sie, da meine Tochter ab da Leistungen gem. SGB XII bezieht- da sie ja wegen Antrag Rente nicht vermittelbar ist.....
- das Sozialamt hat den Antrag bei der Kindergeldstelle gestellt - ja!!! damit sie bei Zahlung des KG meiner Tochter dieses als Einkommen anrechnen können......
- im Internet steht, dass ich als Mutter dagegen angehen kann, wenn ich nachweise, dass ich das KG für Ausgaben für meine Tochter verwende.....( dass machen wir ja sowieso - aber bei einer Event. Nachzahlung des KG hätte ich keine Nachweise mehr .....??!!)
Für mich wäre es wichtig, wenn sich Betroffene melden, oder die darüber genauer bescheid wissen
Habe zwar auch schon im Internet recherchiert, doch meistens helfen BETROFFENE einem doch weiter