Hallo, ich versuche es noch mal unter einer anderen Rubrik: meine Tochter hat seit der Kindheit einen GdB von 50. Nun habe ich erfahren, dass mir das Kindergeld weiter zusteht - (bin im öffentl. Dienst) Seit Januar läuft Antrag auf Rente. In 2011 beendete sie ihre Ausbildung...Hatte nur für sehr kurze Zeit einen Job- sonst ALG I und ALG II und Krankengeld.... Nun meine Fragen: welche Einkünfte meiner Tochter wird die Kindergeldstelle als Einkünfte berechnen?? auch Wohngeld? steht mir als Mutter das KG zu - oder haben Jobcenter, bzw. Wohngeldstelle Anspruch auf Rückzahlungen... ( ab Juli 2012 wohnt sie alleine und erhielt seit dem auch Wohngeld) ich zahle ab Mai 2014 Unterhalt für sie, da meine Tochter ab da Leistungen gem. SGB XII bezieht- da sie ja wegen Antrag Rente nicht vermittelbar ist..... das Sozialamt hat den Antrag bei der Kindergeldstelle gestellt - ja!!! damit sie bei Zahlung des KG meiner Tochter dieses als Einkommen anrechnen können...... im Internet steht, dass ich als Mutter dagegen angehen kann, wenn ich nachweise, dass ich das KG für Ausgaben für meine Tochter verwende.....( dass machen wir ja sowieso - aber bei einer Event. Nachzahlung des KG hätte ich keine Nachweise mehr .....??!!) Für mich wäre es wichtig, wenn sich Betroffene melden, oder die darüber genauer bescheid wissen Habe zwar auch schon im Internet recherchiert, doch meistens helfen BETROFFENE einem doch weiter
http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/ Hier könntest du meiner Meinung nach fündig werden, auch was die Abzweigung des Sozialamtes angeht. Alles Gute!
Danke es wird beantragt - und wenn das Sozialamt was möchte !! werde ich denen schon nachweisen, was ich für mein Kind ausgebe.... So das der Satz gerechtfertigt ist" dass meine Tochter auch mit Mitteln der Eltern unterstützt wird...."
Nach den Regelungen des Kindergeldes bzw. Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) ist ein volljähriges, behindertes Kind selbst nicht unterhaltsfähig, wenn sein Einkommen und Bezüge den Grundfreibetrag nach § 32 EStG jährlich nicht übersteigen. ab 01.01.2014: 8.354 € Der Grundfreibetrag bildet also die Grenze für den notwendigen Lebensunterhalt Ich gehe mal davon aus, dass die Tochter dieses Summe nicht erwirtschaftet. Den Rest findest du hier: http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html Viel Erfolg! Waldi
ich habe meinen Widerspruch gewonnen. Eine Ursächlichkeit der Behinderung wurde von der Agentur für Arbeit bestätigt. Habe jedenfalls für die Monate, in denen der Grenzbetrag nicht überschritten war, das KG erhalten- Rückwirkend . Nun habe ich für 2015 auch einen Antrag auf KG abgegeben....
danke Marly. Irgend wann muss ja auch mal was klappen.... Obwohl mir viel mehr freuen würde , wenn meine Tochter über die berufliche Reha einen passenden Arbeitsplatz kriegen könnte..Alle versprechen nur - na wir werden sehen- hat ja 9 Monate da bewilligt bekommen. Ob dann Rente-Teilrente oder ???
Ach Mensch immer Sorgen mit den Sorgenkindern......ich kenne das, meine macht zum Glück gerade sehr gut die Schule und wohnt auch zum allergrößten Glück immer noch betreut... Die Therapeutin meiner Freundin sagte zu ihr: Sorgenkinder bleiben immer Sorgenkinder, na das sind ja Aussichten....