S
Sabinerin
Guest
Guten Morgen zusammen,
ich hätte mir heute früh die Bettdecke über den Kopf ziehen und von einer grünen Wiese träumen sollen.
Nee, was ich heute früh schon für Dinge gehört habe *kopfschüttel*
Die Ärztin der kassenärztlichen Vereinigung sagt folgendes:
Lt. Zulassungverordnung für Enbrel ist NICHT Fakt, daß nur 2 Basismedis unwirksam gewesen sein müssen, sondern nur "Basismedikamente unwirksam", d.h. der Arzt kann dieses auslegen wie er will, ob nun 2 Medis oder 5.
Nächster Punkt: Es gibt keine Möglichkeit den Patienten aus seinem Budget zu nehmen, da dieses Budget fest ist. Der Patient kann lediglich als "Praxisbesonderheit" geführt werden, mehr nicht!
Das Herausnehmen aus dem Individualbudget ist ihr gänzlich unbekannt!!!
(am Ende des Telefonats war sie ziemlich pampig!)
Aussage der Ärztekammer:
Wenden Sie sich an die KV
Aussage meiner Krankenkasse:
Es gibt kein "Budget" mehr, der Arzt kann verschreiben - mit Begründung - wie er will. Es sei denn er hat einen ungünstigen Vertrag mit seiner KV geschlossen. Wenn dies der Fall ist, dann kann er mir das nicht verordnen.
Die KK kann nicht eingreifen, da der Arzt die Verordnung entscheiden soll (logisch!).
D.h. für mich:
Ich könnte jetzt zum Doc gehen und mich aufregen. Er wird mir sicher nicht die Vertragsbedingungen mit seiner KV vorlegen
und somit muß ich das hinnehmen was er sagt.
Wenn er die Bestimmung für Enbrel auslegt "alle Basismedis müssen unwirksam sein" dann ist das Thema für mich gelaufen.
Na, das ist ein guter Start in die Woche.
Sabinerin
ich hätte mir heute früh die Bettdecke über den Kopf ziehen und von einer grünen Wiese träumen sollen.
Nee, was ich heute früh schon für Dinge gehört habe *kopfschüttel*
Die Ärztin der kassenärztlichen Vereinigung sagt folgendes:
Lt. Zulassungverordnung für Enbrel ist NICHT Fakt, daß nur 2 Basismedis unwirksam gewesen sein müssen, sondern nur "Basismedikamente unwirksam", d.h. der Arzt kann dieses auslegen wie er will, ob nun 2 Medis oder 5.
Nächster Punkt: Es gibt keine Möglichkeit den Patienten aus seinem Budget zu nehmen, da dieses Budget fest ist. Der Patient kann lediglich als "Praxisbesonderheit" geführt werden, mehr nicht!
Das Herausnehmen aus dem Individualbudget ist ihr gänzlich unbekannt!!!
(am Ende des Telefonats war sie ziemlich pampig!)
Aussage der Ärztekammer:
Wenden Sie sich an die KV
Aussage meiner Krankenkasse:
Es gibt kein "Budget" mehr, der Arzt kann verschreiben - mit Begründung - wie er will. Es sei denn er hat einen ungünstigen Vertrag mit seiner KV geschlossen. Wenn dies der Fall ist, dann kann er mir das nicht verordnen.
Die KK kann nicht eingreifen, da der Arzt die Verordnung entscheiden soll (logisch!).
D.h. für mich:
Ich könnte jetzt zum Doc gehen und mich aufregen. Er wird mir sicher nicht die Vertragsbedingungen mit seiner KV vorlegen
Wenn er die Bestimmung für Enbrel auslegt "alle Basismedis müssen unwirksam sein" dann ist das Thema für mich gelaufen.
Na, das ist ein guter Start in die Woche.
Sabinerin