hallo sunny!
die genauen regelungen bezüglich führerschein weiß ich leider auch nicht- aber ich kanns mir echt nicht vorstellen, dass es da probleme geben wird! schonmal wenn ich an ältere menschen denke- denn einige sind wirklich nicht mehr fahrtauglich- ihnen wird der führerschein auch nicht entzogen, mit oder ohne invalidität! oft gibt ja für behinderte menschen auch noch eigene regelungen um ihnen die teilnahme am straßenverkehr zu ermöglichen- eben mit spezieller kennzeichnung, oder umbauten im auto (wenn nötig- bestimmt der amtsarzt). nur so als beispiel: ein guter bekannter ist seit einigen jahren querschnittsgelähmt, und er fährt auch noch auto. er hat spezielle umbauten natürlich > aber sonst ist er voll tauglich und fährt wie jeder andere.
ich hab meinen führerschein noch nicht lange- bin aber auch erst 18- und hatte bei der tauglichkeitsuntersuchung kein problem... mein hausarzt meinte wohl, dass er (also er selbst dürfte eh nicht, weil man ja nicht zum hausarzt gehen darf) das in so einem falls mit chronischer krankheit und medikamenten (weiß nicht mit welchen er da nicht beurteilen darf.... sagte er nicht) die tauglichkeit gar nicht beurteilen darf, sondern nur der amtsarzt. naja und dann... hatte zwar ein extrem ungutes gefühl zumal ich den begutachtenden arzt ja überhaupt nicht kannte, aber er hat überhaupt NICHTS gesagt oder gemacht oder geschrieben oder sonst was. gut, er hatte auch nicht nachgefragt... aber naja.... bei mir gabs jedenfalls keine probleme- ich bin aber so auch im alltag nicht großartiges eingeschränkt, also von der bewegung her. und wenn ich mich von der hws her nicht rühren kann, setzt ich mich eh aus vernunft lieber nicht ins auto. denn im allgemeinen, gilt ja, dass man nur dann fahren sollte wenn man sich wirklich fit dazu fühlt: und wenn man nur verkühlt ist, oder sonst was hat (nun nicht auf chronsiche krankheiten bezogen) muss man ja auch selbst einschätzen ob man noch fahren kann oder nicht > wenns dann mal ins auge geht kann man mit geldstrafen rechnen (haben wir zumindest so in der fahrschule gelernt- und die ist ja bei mir noch nicht so lange her). entzogen wird der führerschein sicher nur bei wirklich fahrlässigem handeln- aber ich bin mir relativ sicher, dass dir keinen deinen führerschein wegnehmen kann nur weil du invalide bist- sicher nicht! außerdem woher sollen die das wissen, wenn dus ihnen nicht sagst.
ich hab übrigens einen gdb von 50- haber aber keinen behindertenpass oder sonstiges... der grad wurde nur wegen unserem ansuchen um erhöhte kinderbeihilfe festgestellt. ich hatte es damals beim führerschein niemandem gesagt- es hatte aber auch keiner danach gefragt! und was hätte es auch führ einen konsequenz: es gibt ja tauglichkeitsuntersuchungen, und wenn dich der arzt führ tauglich hält, dann passt das denke ich.
monsti hat einen ganz guten link angegeben- die seite ist zu dem thema wirklich sehr informativ! ansonsten lass dir vom bundessozialamt infos schicken!
lg petra