Hu hu,
follgendes habe ich nun gefunden
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164...05-2006-vpf-Personenkreis-Rentenbezieher.html
So nun hab ich geschaut, ich zahle keine AV. Nun mach ich mir mal meine Gedanken, was wäre wenn ich jetzt nächstes Jahr (ist zwar noch ne weile hin, aber das halbe jahr ist ja auch so schnell vergangen) keine Weiterbewilligung der Rente bekomme. Denn man liest ja soviel.
1.Dann würde ich kein Geld mehr bekommen, weil ja nicht in die AV eingezahlt wurde.
2. Die davon ausgehen, das ich länger arbeitsunfähig bleibe und daher keine AV zahle
Aber wenn ich jetzt da anrufe, und die mit der Nase drauf stupse, dann könnte es leicht passieren, das die doch denken, das sich mein Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat.
a) nein hat es sich nicht
b) aber bei den Leuten die da oben sitzen weiß man es ja nie.
Das würde jetzt heißen ich zahle weiter keine AV und hätte im Ablehnungsfall keinen Anspruch, obwohl es vom Arbeitsamt ja nun so festgelegt wurde. Das wäre ja im Prinzip ja nicht meine Schuld, sondern die Schuld von der RV.
So nun bliebe eine Frage offen, kann man im nachhinein in die Arbeitslosenversicherung einzahlen (wäre ja nicht die Welt), falls ja RV alles ablehnt. Ich rechne einfach mal damit, das wir kein leichtes Spiel haben.
Wie jetzt z.b. bei dem Thread
http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=27870
Ich meine ich hätte mich schon lieber abgesichert, denn besser dann das Arbeitslosengeld, als dann eventuell gar nichts *grumel*
LG Manu
follgendes habe ich nun gefunden
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164...05-2006-vpf-Personenkreis-Rentenbezieher.html
So nun hab ich geschaut, ich zahle keine AV. Nun mach ich mir mal meine Gedanken, was wäre wenn ich jetzt nächstes Jahr (ist zwar noch ne weile hin, aber das halbe jahr ist ja auch so schnell vergangen) keine Weiterbewilligung der Rente bekomme. Denn man liest ja soviel.
1.Dann würde ich kein Geld mehr bekommen, weil ja nicht in die AV eingezahlt wurde.
2. Die davon ausgehen, das ich länger arbeitsunfähig bleibe und daher keine AV zahle
Aber wenn ich jetzt da anrufe, und die mit der Nase drauf stupse, dann könnte es leicht passieren, das die doch denken, das sich mein Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat.
a) nein hat es sich nicht
b) aber bei den Leuten die da oben sitzen weiß man es ja nie.
Das würde jetzt heißen ich zahle weiter keine AV und hätte im Ablehnungsfall keinen Anspruch, obwohl es vom Arbeitsamt ja nun so festgelegt wurde. Das wäre ja im Prinzip ja nicht meine Schuld, sondern die Schuld von der RV.
So nun bliebe eine Frage offen, kann man im nachhinein in die Arbeitslosenversicherung einzahlen (wäre ja nicht die Welt), falls ja RV alles ablehnt. Ich rechne einfach mal damit, das wir kein leichtes Spiel haben.
Wie jetzt z.b. bei dem Thread
http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=27870
Ich meine ich hätte mich schon lieber abgesichert, denn besser dann das Arbeitslosengeld, als dann eventuell gar nichts *grumel*
LG Manu
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