Hu hu, follgendes habe ich nun gefunden http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-05-2006-vpf-Personenkreis-Rentenbezieher.html So nun hab ich geschaut, ich zahle keine AV. Nun mach ich mir mal meine Gedanken, was wäre wenn ich jetzt nächstes Jahr (ist zwar noch ne weile hin, aber das halbe jahr ist ja auch so schnell vergangen) keine Weiterbewilligung der Rente bekomme. Denn man liest ja soviel. 1.Dann würde ich kein Geld mehr bekommen, weil ja nicht in die AV eingezahlt wurde. 2. Die davon ausgehen, das ich länger arbeitsunfähig bleibe und daher keine AV zahle Aber wenn ich jetzt da anrufe, und die mit der Nase drauf stupse, dann könnte es leicht passieren, das die doch denken, das sich mein Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat. a) nein hat es sich nicht b) aber bei den Leuten die da oben sitzen weiß man es ja nie. Das würde jetzt heißen ich zahle weiter keine AV und hätte im Ablehnungsfall keinen Anspruch, obwohl es vom Arbeitsamt ja nun so festgelegt wurde. Das wäre ja im Prinzip ja nicht meine Schuld, sondern die Schuld von der RV. So nun bliebe eine Frage offen, kann man im nachhinein in die Arbeitslosenversicherung einzahlen (wäre ja nicht die Welt), falls ja RV alles ablehnt. Ich rechne einfach mal damit, das wir kein leichtes Spiel haben. Wie jetzt z.b. bei dem Thread http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=27870 Ich meine ich hätte mich schon lieber abgesichert, denn besser dann das Arbeitslosengeld, als dann eventuell gar nichts *grumel* LG Manu
Daraus geht aber nicht hervor, daß ein Rentenbezieher die AV von seiner Rente bezahlen soll. Es hört sich eher an, als müßte die RV dies regeln. Schlecht finde ich auch, daß die besonderen Fälle zwar angesprochen, aber nicht definiert werden. Wer soll sich da noch zurecht finden?
Guten Morgen, also ich hab jetzt mal geschaut, vom Arbeitslosengeld und Hilfe, Krankengeld , Whngeld, Unterhaltsgeld Kindergeld wird ja auch kein Beitrag bezahlt und das sind öffentliche Leistungen und dazu gehört auch die EU Rente. Somit müßte es schon heißen, das man eigentlich AV versichert ist Blöd ist es halt, weil wir ja trotzdem Krankenkasse, Pflegekasse bezahlen und da hätte ich gedacht, das man dann auch in die AV zahlen müßte *nachdenklichmach* So hätte ich wenigstens ein bissl was wenn ich rausfallen täte *grumel* LG Manu
Es gibt noch die Optionen Alg II und Grundsicherung, für die ist es meiner Kenntnis nach nicht erforderlich, Beiträge gezahlt zu haben.
Liebe mamaela, also wenn ich Recht informiert bin bekommst Du kein ALG I wenn keine EU-Rente mehr gezahlt wird, Du fällst in ALG II und wenn Mann "zuviel" hat dann hast Du wohl leider Pech. Ist zwar traurig, ist aber so. Nachtrag: Ich habe gerade ein bisschen geforscht und da hieß es dass es doch nach der EU-Rente, also wenn die Weiterzahlung abgelehnt wird, ALG I geben soll - weil eine neue Anwartschaft aufgebaut wurde ... also schlicht, ich weiss es nicht. LG Mupfeline