Ich bitte um euren Rat.

gt71

Neues Mitglied
Hey, (ich bin auch neu hier) ich möchte kurz meine Situation darstellen und gleichzeitig um euren Rat bitten.
Ich leide seit zirka 3 Jahren an Gelenkrheuma und mittlerweile auch an Osteoporose in der Wirbelsäule. Vor 2 Jahren habe ich dummerweise meinem Chef davon berichtet. Ich arbeite auf dem Bau. Zum Ende des Jahres habe ich meine Kündigung bekommen (aus „innerbetrieblichen Gründen“). Das ist okay, da ich körperlich auch echt nicht mehr kann. Ich kann es auch nicht mehr mit mir und meiner Familie verantworten… Ich bin aber bis Mitte Januar krankgeschrieben und kann mich daher nicht arbeitslos melden. Nun mein Problem: Ich habe folgendes vor, und eh ich einen Fehler mache, frage ich nach eurer Meinung und bitte um eure Tipps. Auf Rat meines Arztes beantrage ich eine Kur, die mir eine Berufsunfähigkeit bestätigt. Nachdem möchte ich bei der Rentenkasse eine Umschulung beantragen. Bis dahin muss ich krankgeschrieben bleiben. (Ich hoffe, das macht mein Arzt) IST DAS RICHTIG?
 
Hallo gt71,

erst mal herzlich Willkommen hier bei uns im RO

schön das du hier angekommen bist.
Hier sind viele nette Leute, und egal was für Fragen du hast es findet sich immer jemand der dir Antwortet.
Wenn es dir nicht gut geht dann kannst du auch drauf los jammern die Menschen hier im Forum kennen das Leid der Schmerzen und es tut auch gut, du wirst sehen es kommen auch tröstende Antworten.
Links vom Forum auf der Hellblauen Seite finden sich sehr viele Informationen sowohl für Medis als auch über die vielen Rheumatischen Erkrankungsformen.

u deinem Problem wegen der Arbeitslosigkeit ist das du hoffentlich gleich dem Arbeitsamt bescheid gegeben hast, es ist völlig egal ob du noch im Krankenstand bist du kannst es riskieren das du eine Sperre bekommst.
Kein Problem es gibt ja eine telefonische Hotline dort rufst du an und dann bekommst du nach dem Tel. Interview paar Tage später Unterlagen und einen Termin per Post.

Sprich auch deine Erkrankung an es wird dann geprüft wer der Kostenträger für eine Reha sein wird wenn du länger als 15 Beitragsjahre nachweisen kannst, dann tritt die Rentenversicherung ein für deinen Rehaantrag.

es gilt grundsätzlich Reha vor Rente, es geht ja darum deine Arbeitsfähigkeit zu sichern gleichzeitig kannst du auch einen Antrag für eine Umschulung stellen.

So kannst du feststellen welchen Beruf du noch machen kannst und hast dann auch eine Perspektive für die Zukunft.

Das du die Kündigung bekommen hast ist echt doof aber wenn du Rechtschutz versichert bist inklusive für das Arbeitsrecht dann leg Widerspruch vor den Arbeitsgericht ein.

Da hast du aber nicht viel Zeit ich kenne zwar nicht die Fristen dazu aber ich glaube es sind 14 Tage oder 21 Tage

http://www.rheuma-online.de/forum/forums/14-Arbeit-Allgemein

Wenn du diesem Link folgst findest du einige Informationen denn es gibt und gab schon viele User hier die vor einem ähnlichen Problem stehen oder gestanden haben wie du jetzt.

Leider bin ich selber nicht in der Lage, dir genaue Informationen zu geben mangels Kenntnisse, aber ich denke schon das sich einige User hier noch melden werden.

Ich wünsche dir alles gute und das es mit der erkrankung erst mal besser wird.

Komm also gut ins neue Jahr ,

LG Frau Ara
 
Kündigung

Hallo,
ich bin neu hier und kann dir nur von mir berichten. Krankschreiben lassen ist ok. Macht der Arzt normalerweise auch. Brauchst aber einen Rheumatologen und am besten noch einen Psychiater. Du kannst dann auch psychische Probleme bei der Rentenversicherung mit angeben. Beschleunigt meistens die Entscheidung für eine Umschulung.
Weiss nicht was du gelernt hast und wie alt du bist aber bei mir wurde die Umschulung abgelehnt dafür Rente genehmigt.
 
Wenn es dir nicht gut geht dann kannst du auch drauf los jammern die Menschen hier im Forum kennen das Leid der Schmerzen und es tut auch gut, du wirst sehen es kommen auch tröstende Antworten.

Danke, das ist lieb gemeint. Aber geheult habe ich genug. Viele, viele Nächte. Das bringt aber alles nichts. Man muss schon nach vor schaun. Gerade wenn man wie ich mit 41 Jahren zwei kleine Kinder hat.
Zurück zum Thema: ich habe natürlich nach Erhalt meiner Kündigung beim Arbeitsamt "geläutet". Die wollten mich gar nicht "reinlassen". Erst nach großem Widerstand durfte ich mich wenigstens registrieren lassen, damit ich nachweisen kann, dass ich meiner Meldepflicht nachgekommen bin.

Apropos "jammern": Ich habe gute Erfahrungen gemacht, indem ich mir wirklich Zeit für mich ganz persönlich genommen habe. Eine Zeit in der ich mich verwirkliche. Eine Zeit nur mit mir. Ich denke, dass das ganz wichtig bei Rheuma ist. Ich habe angefangen zu malen. Meine Gefühle, meine Schmerzen. Das tat und tut mir sehr gut. Einen kleinen Einblick könnt ihr bei Facebook unter "Gerald Tempel" oder direkt auf meiner Seite bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kündigung wegen Krankheit

Hallo gt71,
falls die 71 dein Geburtsjahr ist, bist du 41. Noch ziemlich jung. Dann trifft dich die Kündigung natürlich besonders hart. Meinem Mann ist auch wegen dieser Krankheit gekündigt worden. Da war er 59. Das hat ihn sehr getroffen, plötzlich nicht mehr gebraucht zu werden. Er hat sich auch sofort beim Arbeitsamt gemeldet. Er wurde registriert mit dem Hinweis, sich wieder zu melden, wenn er wieder arbeitsfähig ist. Die Krankenkasse hat ihn dann aufgefordert, eine Reha zu beantragen, um die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Während der Reha musste er zum Gutachter. Er wurde von der Reha arbeitsunfähig entlassen. Der Gutachter bescheinigte ihm, dass er unter 3 Stunden am Tag arbeiten kann, aber nur leichte Tätigkeiten. Daraufhin empfahl ihm die Krankenkasse Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Das tat er dann auch. Die Rente wurde ihm bewilligt, allerdings befristet bis April 2013. Mittlerweile hat er die Weiterzahlung beantragt. Mein Mann wird jetzt 61.
Wenn du erst 41 bist, sieht es natürlich etwas anders aus. Da will man noch nicht aufs Abstellgleis gestellt werden. Eine Umschulung wäre eine gute Lösung.
Ich wünsche dir alles Gute und halte die Ohren steif.
Liebe Grüße Charlotte
 
@hallo gt71

Ich bitte um euren Rat.
Hey, (ich bin auch neu hier) ich möchte kurz meine Situation darstellen und gleichzeitig um euren Rat bitten.
Ich leide seit zirka 3 Jahren an Gelenkrheuma und mittlerweile auch an Osteoporose in der Wirbelsäule. Vor 2 Jahren habe ich dummerweise
meinem Chef davon berichtet. Ich arbeite auf dem Bau. Zum Ende des Jahres habe ich meine Kündigung bekommen
(aus „innerbetrieblichen Gründen“). Das ist okay, da ich körperlich auch echt nicht mehr kann.
eine kündigung ist prinzipiell erst mal "nie ok"! egal aus welchem grund. dazu gibt es verschiedene schutzmechanismen
für arbeitnehmer um sich vor solchen dingen zu schützen oder besser zu wehren, wenn sie eintreten. gerade krankheits-
bedingte kü sind halt die , die am meisten erteilt werden, weil man erstmal denkt, das ist ja irgendwo ok, da ich krank bin.
aber das ist für dich ein falscher denkansatz.

du hast das recht eine kü-schutzklage einzureichen, ggf. auch, um gegen die entlassung zu klagen, denn der arbeitgeber
hat auch "pflichten". u.a. nach der 6.krankheitswoche das s.g. krankenrückkkehrgespräch zu führen und um ggf.gemeinsam
mit dem br/schwerbehindertenvertretung oder sb-beauftragten, je nach dem was in deiner fa. vorhanden ist, abzuklären
wie du weiter arbeiten kannst. eine kü wegen krankheit muss schon vor dem arbeitsgericht bestand haben, also du musst
ständig krank sein und ausfallen oder keine aussicht auf heilung mehr bestehen etc. nur gekündigt werden, weil du jetzt
krank bist, erscheint für deinen arbeitgeber zwar ne einfache lösung, aber für dich nicht!

ab kü hast du 21 tage zeit eine kü-schutzklage einzureichen und das solltest du auf alle fälle tun. entweder über die
gewerkschaft, über eine rechtschutzversicherung oder beim sozialgericht.
bedenke es geht um deine existenz und arbeitsplätze sind in deutschland rar, noch dazu wenn man älter wird und gesundheitl.
probleme hat. es ist nicht gesagt, dass du nach einer umschulung auch einen job bekommst!

Ich kann es auch nicht mehr mit mir und meiner Familie verantworten…
Ich bin aber bis Mitte Januar krankgeschrieben und kann mich daher nicht arbeitslos melden.
wann hast du die kü bekommen???
du bist sogar verpflichtiet, dich innerhalb"einer"woche nach erhalt der kü beim arbeitsamt zu melden, egal wann die kü
eintritt und unabhängig davon ob du krank bist oder nicht. das hast du ja schon gemacht.
trotzdem solltest du zum arbeitsamt und mit deinem sachbearbeiter sprechen um dich dort zu melden. aber auch um
schon mal dinge dort zu besprechen, falls deine au-wegfällt und noch keine reha genehmigt ist. usw. sowie was nun alles
auf dich zukommt.
nehme die kü mit und lass dir unterlagen geben, wo dein arbeitgeber dein lohnnachweis ausfüllen muss zur berechnung
von alg1.
du kannst auch telefonisch beim a-amt einen termin bei deinem sachbearbeiter ausmachen. geht nach geb.datum.


Nun mein Problem: Ich habe folgendes vor, und eh ich einen Fehler mache, frage ich nach eurer Meinung und bitte um eure Tipps.
Auf Rat meines Arztes beantrage ich eine Kur, die mir eine Berufsunfähigkeit bestätigt.
eine rehamaßnahme kannst du beantragen. kur-war gestern :rolleyes:.
reha besagt: nach möglichkeit aktive wiederherstellung deiner gesundheit um dem arbeitsmarkt weiterhin zur verfügung
zu stehen. über deinen beh.arzt, mit einem entspr.formular. diese wird bei dr DRV beantragt, aber: es gilt in der DRV
"Reha vor Rente" , bevor sie über weitere maßnahmen nachdenken. also erstmal richtige entscheidung.

log dich mal unter www.drv.de ein und gehe zur rehabilitation, da kannst du vieles nachlesen.

aber: keiner kann dir zur zeit bestätigen wie "krank" du bist, also ob du noch andere tätigkeiten verrichten könntest.
ev.viel.in eine geringerem zeitumfang oder aber über s.g. teilhabe nach SGB IX und Richtl.der DRV, die möglichkeit
einer umschulung usw.d
ies wird in der reha abgeklärt, kurz bevor du dort entlassen wirst.

könnte aber auch gut sein, dass sie dort zum schluß kommen dass du arbeitsfähig bist und ddu musst dich sofort nach
der reha beim arbeitsamt melden.

d.h. der ausgang einer solchen reha, ist sehr vielgestätig.

solltest du so krank sein, dass keine teilhabe möglich wäre, so könnte eventuell die frage einer befristeten teil-oder
vollen erwerbsmindernungsrente stehen, aber das denke ich-liegt warscheinlich erstmal in weiter ferne undwird von
dir so wie du schriebst ja auch nicht angedacht.


Nachdem möchte ich bei der Rentenkasse eine Umschulung beantragen. Bis dahin muss ich krankgeschrieben bleiben.
(Ich hoffe, das macht mein Arzt) IST DAS RICHTIG?

bei weiteren fragen kannst du dich gern wieder melden.

sauri
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo gt71, ein gutes neues jahr 2013!

ich bin dem link in deinem profil gefolgt und fand deine berufsbezeichnung:
beruf. mediengestalter für print- & digitaldesign
Auf Rat meines Arztes beantrage ich eine Kur, die mir eine Berufsunfähigkeit bestätigt.
wie saurier dir auch schon geschrieben hat, das kann man so nicht voraussetzen.



mein senf dazu, sofern ich mich nicht irre... ;)...
Zum Ende des Jahres habe ich meine Kündigung bekommen (aus „innerbetrieblichen Gründen“). Das ist okay, da ich körperlich auch echt nicht mehr kann. Ich kann es auch nicht mehr mit mir und meiner Familie verantworten…
gt71 hat ja offensichtlich sein einverständnis gegeben, siehe das erwähnte "ok",
weshalb sollte er dann klagen? es handelt sich um eine betriebsbedingte kündigung, ihm wurde nicht wegen krankheit gekündigt, bzw hat man sich wohl/vielleicht auf eine innerbetriebliche kündigung geeignet. eine abfindung wäre u.u. zu prüfen.
arbeitsplätze sind in deutschland rar
das ist so allgemein nicht richtig. es werden in bestimmten bereichen sogar dingend kräfte benötigt.
eine kündigung ist prinzipiell erst mal "nie ok"! egal aus welchem grund. ...
um sich vor solchen dingen zu schützen
eine kündigung kann sehr wohl berechtigt und ok sein, sofern sie den rechtlichen anforderungen entspricht. eine kündigungsschutzklage ist nicht für jeden arbeitnehmer möglich, entscheidend ist der geltungsbereich (§ 23 KSchG), und den kennen wir hier nicht.

Kündigung (Deutsches Arbeitsrecht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung_(Arbeitsrecht)#Betriebsbedingte_K.C3.BCndigung

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

http://www.maess-heller.de/kuendigung-rechtens.html

einen freundlichen gruss am ersten tag des jahres, marie
 
@hallo

Vor 2 Jahren habe ich dummerweise
meinem Chef davon berichtet. Ich arbeite auf dem Bau. Zum Ende des Jahres habe ich meine Kündigung bekommen

ich habe mich da eher auf diese aussage gestützt und dass diese kündigung wohl darauf zurückzuführen sei
und dann wäre sie eigentlich nicht ok. ...

klar, wenn er das ganze akzeptiert, so kann er sich den weg der klage sparen.ohne frage

sauri
 
Ich bitte um Rat

@hallo
Esuse, Ich hoffe mal, die DRV sieht Dich mit 41 nicht für zu alt, für eine Umschulung an.

erfahrungsgemäß und aus dem grundsatz heraus, geht es der DRV um arbeit, also jeden wieder in arbeit zu bringen.
dafür wird vorher eben eine reha angeordnet.

bei einem solchen job "mediengestalter für print- & digitaldesign" bleibt die vermutung, dass sicher leichtere
tätigkeiten möglich sind. das prüft die drv dann in der reha, natürrlich unter dem aspekt, welche erkrankungen noch
vorliegen und hier einfluss haben.

@hallo gt71

wobei gut möglich wäre, das eine s.g. Medizinisch-Berufsorientierte Rehabilitation – MBO®/MBOR
im sinne einer reha durch geführt wird "medizinische arbeitsplatzerprobung"

hier wird getestet welche arbeit du noch leisten kannst. das ist zwar eine reha, aber du wirst hier stundenweise und dann
steigernd auf 7 stunden tägl. auf herz und nieren geprüft was noch geht. parallel dazu erfolgt medizinische rehabilitation,
die sich am arbeitszeitvolumen angleicht.

wenn es dich interessiert, stelle hier mal ein link ein, wo das ziemlichgut erklärt wird und elche möglichkeiten es gibt.
http://www.klinik-bavaria.de/f_medzentrum_leistungen.html
medizinisches zentrum für rehabilitation im bavaria klinikum kreischa

dieses angebot MBO gibt es deutschlandweit!einfach mal googeln

sauri
 
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