Ich bitte um euren Rat.
Hey, (ich bin auch neu hier) ich möchte kurz meine Situation darstellen und gleichzeitig um euren Rat bitten.
Ich leide seit zirka 3 Jahren an Gelenkrheuma und mittlerweile auch an Osteoporose in der Wirbelsäule. Vor 2 Jahren habe ich dummerweise
meinem Chef davon berichtet. Ich arbeite auf dem Bau. Zum Ende des Jahres habe ich meine Kündigung bekommen
(aus „innerbetrieblichen Gründen“). Das ist okay, da ich körperlich auch echt nicht mehr kann.
eine kündigung ist prinzipiell erst mal "nie ok"! egal aus welchem grund. dazu gibt es verschiedene schutzmechanismen
für arbeitnehmer um sich vor solchen dingen zu schützen oder besser zu wehren, wenn sie eintreten. gerade krankheits-
bedingte kü sind halt die , die am meisten erteilt werden, weil man erstmal denkt, das ist ja irgendwo ok, da ich krank bin.
aber das ist für dich ein falscher denkansatz.
du hast das recht eine kü-schutzklage einzureichen, ggf. auch, um gegen die entlassung zu klagen, denn der arbeitgeber
hat auch "pflichten". u.a. nach der 6.krankheitswoche das s.g. krankenrückkkehrgespräch zu führen und um ggf.gemeinsam
mit dem br/schwerbehindertenvertretung oder sb-beauftragten, je nach dem was in deiner fa. vorhanden ist, abzuklären
wie du weiter arbeiten kannst. eine kü wegen krankheit muss schon vor dem arbeitsgericht bestand haben, also du musst
ständig krank sein und ausfallen oder keine aussicht auf heilung mehr bestehen etc. nur gekündigt werden, weil du jetzt
krank bist, erscheint für deinen arbeitgeber zwar ne einfache lösung, aber für dich nicht!
ab kü hast du 21 tage zeit eine kü-schutzklage einzureichen und das solltest du auf alle fälle tun. entweder über die
gewerkschaft, über eine rechtschutzversicherung oder beim sozialgericht.
bedenke es geht um deine existenz und arbeitsplätze sind in deutschland rar, noch dazu wenn man älter wird und gesundheitl.
probleme hat. es ist nicht gesagt, dass du nach einer umschulung auch einen job bekommst!
Ich kann es auch nicht mehr mit mir und meiner Familie verantworten…
Ich bin aber bis Mitte Januar krankgeschrieben und kann mich daher nicht arbeitslos melden.
wann hast du die kü bekommen???
du bist sogar verpflichtiet, dich innerhalb"einer"woche nach erhalt der kü beim arbeitsamt zu melden, egal wann die kü
eintritt und unabhängig davon ob du krank bist oder nicht. das hast du ja schon gemacht.
trotzdem solltest du zum arbeitsamt und mit deinem sachbearbeiter sprechen um dich dort zu melden. aber auch um
schon mal dinge dort zu besprechen, falls deine au-wegfällt und noch keine reha genehmigt ist. usw. sowie was nun alles
auf dich zukommt.
nehme die kü mit und lass dir unterlagen geben, wo dein arbeitgeber dein lohnnachweis ausfüllen muss zur berechnung
von alg1.
du kannst auch telefonisch beim a-amt einen termin bei deinem sachbearbeiter ausmachen. geht nach geb.datum.
Nun mein Problem: Ich habe folgendes vor, und eh ich einen Fehler mache, frage ich nach eurer Meinung und bitte um eure Tipps.
Auf Rat meines Arztes beantrage ich eine Kur, die mir eine Berufsunfähigkeit bestätigt.
eine rehamaßnahme kannst du beantragen. kur-war gestern
.
reha besagt: nach möglichkeit aktive wiederherstellung deiner gesundheit um dem arbeitsmarkt weiterhin zur verfügung
zu stehen. über deinen beh.arzt, mit einem entspr.formular. diese wird bei dr DRV beantragt, aber: es gilt in der DRV
"Reha vor Rente" , bevor sie über weitere maßnahmen nachdenken. also erstmal richtige entscheidung.
log dich mal unter www.drv.de ein und gehe zur rehabilitation, da kannst du vieles nachlesen.
aber: keiner kann dir zur zeit bestätigen wie "krank" du bist, also ob du noch andere tätigkeiten verrichten könntest.
ev.viel.in eine geringerem zeitumfang oder aber über s.g. teilhabe nach SGB IX und Richtl.der DRV, die möglichkeit
einer umschulung usw.dies wird in der reha abgeklärt, kurz bevor du dort entlassen wirst.
könnte aber auch gut sein, dass sie dort zum schluß kommen dass du arbeitsfähig bist und ddu musst dich sofort nach
der reha beim arbeitsamt melden.
d.h. der ausgang einer solchen reha, ist sehr vielgestätig.
solltest du so krank sein, dass keine teilhabe möglich wäre, so könnte eventuell die frage einer befristeten teil-oder
vollen erwerbsmindernungsrente stehen, aber das denke ich-liegt warscheinlich erstmal in weiter ferne undwird von
dir so wie du schriebst ja auch nicht angedacht.
Nachdem möchte ich bei der Rentenkasse eine Umschulung beantragen. Bis dahin muss ich krankgeschrieben bleiben.
(Ich hoffe, das macht mein Arzt) IST DAS RICHTIG?