Nixe
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Hilfsmittel - Handschienen, Einlagen, Stiftverdickungen, Laptop
Durch Handschienen wird das Handgelenk in der richtigen Stellung stabilisiert. Fehlstellungen
werden korrigiert und die Nachbargelenke vor Über- bzw. Fehlbelastung geschützt. Durch die
Stabilisierung erfolgt ausserdem eine Verbesserung der Kraftübertragung. Ausserdem wird der
eventuell vorhandene Schmerz durch die Schienenlagerung gelindert.
Wann und wie oft das Kind Schienen tragen muss, wird der behandelnde Arzt - ggf. mit der
Krankengymnastin gemeinsam - entscheiden.
Die Schienen werden individuell angepasst. Oft dürfen sich die Kinder die Farbe der Schiene
bzw. der Bänder selber aussuchen.
Hat das Kind Probleme mit den Fussgelenken, sind eventuell Einlagen, orthopädische Spezialschuhe
oder an den normalen Schuhe angebrachte Abrollsohlen nötig. Hilfreich sind auch feste, hohe
Schuhe, sogenannte Boots, oder auch Basketballstiefel, die über den Fussknöchel gehen. Wichtig:
die Schuhe dürfen nicht zu schwer sein!
Da oft auch Schwierigkeiten beim Stifte halten auftreten, sollte man darauf achten, Stifte mit dicken
Griff zu kaufen. Es gibt auch spezielle Griffverdickungen, die einfach über die Stifte drüber geschoben
werden. Erhältlich in Schreibwarengeschäften, im Orthopädiefachhandel oder auch per Internet.
Bei Schulkindern ist ggf. die Anschaffung eines Computers (Laptop) zu überlegen. Der Antrag auf
Kostenübernahme wird zunächst mitsamt einem Rezept bei der Krankenkasse eingereicht. Diese lehnt
die Übernahme normalerweise ab. Lediglich eine externe Tastatur wird, soweit erforderlich - genehmigt,
da im Hilfsmittelkatalog enthalten. Der Antrag sollte einen Kostenvoranschlag enthalten. In diesem sollten
neben dem Laptop die Kosten für die externe Tastatur (bei Rheumatikern meist nötig), für zwei Drucker
(einen für daheim, einen für die Schule) sowie ggf. einen Scanner und eine Transporttasche enthalten sein.
Auch sollte neben dem Betriebssystem ein Schreibprogramm - z.B. Word - dabei sein.
Nach der Ablehnung durch die Krankenkasse wird der Antrag mitsamt der Ablehnung beim Landkreis/
Sozialamt gestellt. Dieser entscheidet dann über die Kostenübernahme.
Der Laptop wird dann leihweise zur Verfügung gestellt und man muss den Erhalt quittieren.
In Niedersachsen war uns der Mobile Dienst für Körperbehinderte bei der Antragstellung behilflich und
übernahm auch das Einholen des Angebots für uns. Leider gibt es den mobilen Dienst nicht in allen
Bundesländern.
Durch Handschienen wird das Handgelenk in der richtigen Stellung stabilisiert. Fehlstellungen
werden korrigiert und die Nachbargelenke vor Über- bzw. Fehlbelastung geschützt. Durch die
Stabilisierung erfolgt ausserdem eine Verbesserung der Kraftübertragung. Ausserdem wird der
eventuell vorhandene Schmerz durch die Schienenlagerung gelindert.
Wann und wie oft das Kind Schienen tragen muss, wird der behandelnde Arzt - ggf. mit der
Krankengymnastin gemeinsam - entscheiden.
Die Schienen werden individuell angepasst. Oft dürfen sich die Kinder die Farbe der Schiene
bzw. der Bänder selber aussuchen.
Hat das Kind Probleme mit den Fussgelenken, sind eventuell Einlagen, orthopädische Spezialschuhe
oder an den normalen Schuhe angebrachte Abrollsohlen nötig. Hilfreich sind auch feste, hohe
Schuhe, sogenannte Boots, oder auch Basketballstiefel, die über den Fussknöchel gehen. Wichtig:
die Schuhe dürfen nicht zu schwer sein!
Da oft auch Schwierigkeiten beim Stifte halten auftreten, sollte man darauf achten, Stifte mit dicken
Griff zu kaufen. Es gibt auch spezielle Griffverdickungen, die einfach über die Stifte drüber geschoben
werden. Erhältlich in Schreibwarengeschäften, im Orthopädiefachhandel oder auch per Internet.
Bei Schulkindern ist ggf. die Anschaffung eines Computers (Laptop) zu überlegen. Der Antrag auf
Kostenübernahme wird zunächst mitsamt einem Rezept bei der Krankenkasse eingereicht. Diese lehnt
die Übernahme normalerweise ab. Lediglich eine externe Tastatur wird, soweit erforderlich - genehmigt,
da im Hilfsmittelkatalog enthalten. Der Antrag sollte einen Kostenvoranschlag enthalten. In diesem sollten
neben dem Laptop die Kosten für die externe Tastatur (bei Rheumatikern meist nötig), für zwei Drucker
(einen für daheim, einen für die Schule) sowie ggf. einen Scanner und eine Transporttasche enthalten sein.
Auch sollte neben dem Betriebssystem ein Schreibprogramm - z.B. Word - dabei sein.
Nach der Ablehnung durch die Krankenkasse wird der Antrag mitsamt der Ablehnung beim Landkreis/
Sozialamt gestellt. Dieser entscheidet dann über die Kostenübernahme.
Der Laptop wird dann leihweise zur Verfügung gestellt und man muss den Erhalt quittieren.
In Niedersachsen war uns der Mobile Dienst für Körperbehinderte bei der Antragstellung behilflich und
übernahm auch das Einholen des Angebots für uns. Leider gibt es den mobilen Dienst nicht in allen
Bundesländern.