siggimaus3101
Neues Mitglied
Das kam heute von meiner Krankenkasse!
Sie sind seit dem 20.11.06 arbeitsunfähig erkrankt.Dem Entlassungsbericht
ihrer Rehabilitaionsmaßnahme entsprechend sind Sie für die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit als Raumpflegerin auf Dauer nicht mehr einsetzbar.
Vollschichtig arbeitsfähig sind Sie hingegen für leichte bis mittelschwere
körperliche Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg,wobei diese Tätigkeiten 6 Std./tgl. und mehr in allen Schichten ausgeübt werden können.
Wir bitten Sie daher ,mit ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer
innerbetrieblichen Umsetzung auf einen solchen ,leidensgerechten
Arbeitsplatz zu klären und uns hierzu bis zum 19.10.07 eine schriftliche
Bestätigung ihres Arbeitgebers mit dem Termin der Beschäftigungsaufnahme ei zu reichen.
Sollte uns bis zu diesem Tage keine entsprechende Bestätigung
ihres Arbeitgebers vorliegen,gehen wir davon aus ,dass eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen solchen leidensgerechten
Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber nicht möglich ist.
Somit sind Sie trotz Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses faktisch
beschäftigungslos und damit arbeitslos i.S § 101 Arbeitsförderungsgesetz
Wir stellen daher die Krankengeldzahlung mit einer angemessenen
Auslauffrist von 14 Tagen zum 26.10.07 ein und bitten Sie,sich bei der Argentur für Arbeit zu melden.
Ich hab am Donnerstag noch mit meiner Krankenkasse gesprochen,dass ich
einen neuen Befund von meinem Orthopäden habe das sich meine Krankheit erheblich verschlechtert hat.Und im August habe ich einen
Teilerwerbsrentenantrag gestellt!
Was mache ich jetzt? Könnt ihr mir einige Tipps geben.
Danke schon mal
Gruss Sigrid
Sie sind seit dem 20.11.06 arbeitsunfähig erkrankt.Dem Entlassungsbericht
ihrer Rehabilitaionsmaßnahme entsprechend sind Sie für die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit als Raumpflegerin auf Dauer nicht mehr einsetzbar.
Vollschichtig arbeitsfähig sind Sie hingegen für leichte bis mittelschwere
körperliche Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg,wobei diese Tätigkeiten 6 Std./tgl. und mehr in allen Schichten ausgeübt werden können.
Wir bitten Sie daher ,mit ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer
innerbetrieblichen Umsetzung auf einen solchen ,leidensgerechten
Arbeitsplatz zu klären und uns hierzu bis zum 19.10.07 eine schriftliche
Bestätigung ihres Arbeitgebers mit dem Termin der Beschäftigungsaufnahme ei zu reichen.
Sollte uns bis zu diesem Tage keine entsprechende Bestätigung
ihres Arbeitgebers vorliegen,gehen wir davon aus ,dass eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen solchen leidensgerechten
Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber nicht möglich ist.
Somit sind Sie trotz Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses faktisch
beschäftigungslos und damit arbeitslos i.S § 101 Arbeitsförderungsgesetz
Wir stellen daher die Krankengeldzahlung mit einer angemessenen
Auslauffrist von 14 Tagen zum 26.10.07 ein und bitten Sie,sich bei der Argentur für Arbeit zu melden.
Ich hab am Donnerstag noch mit meiner Krankenkasse gesprochen,dass ich
einen neuen Befund von meinem Orthopäden habe das sich meine Krankheit erheblich verschlechtert hat.Und im August habe ich einen
Teilerwerbsrentenantrag gestellt!
Was mache ich jetzt? Könnt ihr mir einige Tipps geben.
Danke schon mal
Gruss Sigrid