heimittelrichtlinien
hallo heinrich,
hier kannst du die heilmittelrichtlinien direkt auf deinen pc beamen:
http://www.physio.de/hmr/hmr-2004-physio.pdf
du kannst deine 'erkrankung' je nach prognostischer einschätzung Ex2 oder Ex3 zuordnen - die gesamtverordnungsmenge des regelfalls beträgt 18 respektive 30 einheiten. dein arzt hat also auch innerhalb des regelfalls noch möglichkeiten, physiotherapie zu verschreiben - nach ausschöpfung des regelfalls hat er dann die möglichkeit, auch verordnungen außerhalb des regelfalls zu verschreiben. diese sind dann, je nach krankenkasse, genehmigungspflichtig - die krankenkassen des vdak verzichten zur zeit z.b. auf die genehmigung (also techniker, barmer, ...)
sicherlich hast du doch einen nachbehandlungsplan von deinem operateur erhalten, oder? ich würde ansonsten als erstes den operateur informieren, dass die nachbehandlung äußerst unbefriedigend vorläuft und zur zeit aus deiner sicht der operationserfolg keinesfalls gesichert ist. die operateure sind immer wieder beglückt, wie durch eine unzureichende nachbehandlung der gesamterfolg zunichte gemacht wird!
ich finde es ehrlich gesagt vollkommen unmöglich, dass einerseits eine tep-op für ca. 8 - 10 tsd euro möglich ist, aber für die physiotherapeutische nachbehandlung keine 500,- vorhanden sein sollen. die nachbehandlung macht sicherlich gut 50 % des behandlungserfolges aus - um so unverständlicher das verhalten deines arztes (orthopäde?). überlege, den arzt zu wechseln - und mache vorher noch mal ein wenig tamtam in der arztpraxis
wahrscheinlich hättest du auch sehr gute chancen, eine ambulante reha zu bekommen - oder hattest du bereits eine stationäre anschlussheilbehandlung direkt post-op?
wenn du unter google 'nachbehandlung hüftgelenksersatz' als suchbegriffe eingibst, kannst du auch einiges zum thema finden ....
wenn du schon eine ahb hattest und nun die physio, solltest du auch mal vom operateur kontrollieren lassen, ob mit der tep alles ok ist und gegebenenfalls auch eine zweitmeinung einholen ....
gruß! christiane.