Heilmittelverordnung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von hfauser, 9. September 2004.

  1. hfauser

    hfauser Guest

    Nach der zweiten Hüft-Endoprothese habe ich 2 Rezepte für je 6 mal Krankengymnastik bekommen. Jetzt kann ich immer noch nicht richtig laufen, aber ich bekomme keine KG mehr verordnet. Wie viel mal Krankengymnastik steht mit nach einer Hüft-TEP-Operation zu?

    Heinrich
     
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
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    hallo heinrich...

    wieviel dir zusteht kann ich dir mom leider nicht sagen.

    aber alles rund um die neue heilmittelverordnung steht mal hier in dem beitrag im deutschland-forum:

    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=12920

    vielleicht hilft es dir. (da gibt es auch noch einen link zu www.physio.de)

    ansonsten ruf doch auch mal die patientenbeauftragte an:

    [​IMG] Patientenbeauftragte
    Seit Januar 2004 gibt es in Berlin einen Patientenbeauftragte. Frau Helga Kühn-Mengel ist von der Bundesregierung berufen worden, um die Belange der Patienten in Bezug auf die neuen gesundheitlichen Richtlinien zu beobachten und für eine Umsetzung der Gesetze zu sorgen. Somit ist sie auch Anlaufstelle für alle Klagen und Sorgen rund um das Gesundheitssystem. Zum Teil kennst sie diese Nöte selbst aus ihrer Arbeit in einem Therapiezentrum für entwicklungsauffällige Kinder.

    Wer sich bei ihr melden möchte mit seinen speziellen Nöten wendet sich an:
    Helga Kühn-Mengel Tel. 01888- 441-0
    oder schriftlich:
    Patientenbeauftragte der Bundesregierung
    Wilhelmstr. 49
    10117 Berlin
    info@patientenbeauftragte.de
    Montag bis Donnerstag gibt es ein kostenloses Bügertelefon:
    0800 - 151 51 59
    Dort bekommt man Auskunft zu Fragen der Gesundheitsreform.


    vielleicht bekommst du dort auch hilfe.

    aber evlt. gibt es sogar hier einige,die sich damit auskennen.

    alles gute

    liebi:)
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    @liebelein

    hi,
    dankeschön für die infos, ich hab mir deinen beitrag
    abgespeichert, damit er bei bedarf schnell zur
    hand ist - man kann ja nie wissen :D

    lg marie
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    hi marie...

    den beitrag in dieser form hatte kuki hier reingesetzt in einem anderen beitrag und ich hatte diesen auch schonmal woanders mit diesem hinweis reinkopiert.

    ich hatte mal sowas ähnliches gebracht....aber was recht ist muß recht bleiben...

    ich hab mir mittlerweile auch einige beiträge abgespeichert...die ich immer wieder brauche....

    alles gute

    liebi:)
     
  5. Ulmka

    Ulmka Guest

    Hallo Heinrich,

    dein Arzt kann dir auch mit der neuen Heilmittelverordnung 20 oder 30 oder 40 KG's aufschreiben, er muss es nur vernünftig begründen!!!

    Das nennt sich dann Verordnung außerhalb des Regelfalls und sie muss so bemessen sein, dass du spätestens nach 3 Monaten wieder zum verschreibenden Arzt musst, damit der kontrollieren kann, ob KG noch nötig ist.

    Mit so einer Verordnung gehst du dann in deine KG-Praxis und machst die Termine und kannst auch gleich anfangen, damit keine Therapielücke entsteht. Dann musst du aber sofort das Rezept zu deiner Krankenkasse schicken und genehmigen lassen ("...ich bitte um Genehmigung der Verordnung..."). Falls die Kasse die Genehmigung nicht gibt (weil der Doc schlampig begründet hat...:rolleyes: ), dann zahlt sie zumindest die KG-Sitzungen, die du schon hattest, bis die Absage kam.

    Ich hatte heute Glück, habe - mit MB und MS - mein Rezept für die nächsten 3 Monate genehmigt :D

    Liebe Grüße und viel Erfolg

    Ulmka
     
    #5 9. September 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. September 2004
  6. caramella

    caramella Guest

    Hallo.

    Ich hatte das Problem, daß ich , bevor ich meine Diagnose im Juli bekam, ohne weiteres Kg verschrieben bekam.
    Als ich dann die Diagnose CP bekam und meine "neuen" Doc auf Kg ansprach meinte der nur:" Sie können doch Ihre Fingerlein selber bewegen"und " gehen Sie schwimmen"(Er ist Orthopäde mit Rheumatologie)
    Mein Hausarzt hat mir dann , ohne mit der Wimper zu zucken, 20 mal KG auf geschrieben. Das hab ich am selben Tag zu meiner KK geschickt, mit der bitte um genehmigung, und 2 Tage später lag sie wieder, genehmigt, im Briefkasten.
    Das ging super schnell und ohne komplikationen.
    Das war klasse und ein sehr positives erlebnis.
    Und mein Hausarzt meinte noch, bevor die 20 ablaufen, soll ich wieder kommen und mir die nächsten 20 verschreiben lassen. damit die Genehmigung rechtzeitig da ist!


    Gruß

    Carmen
     
  7. Captain Kirk

    Captain Kirk Guest

    Genau so soll es laufen und nicht anders.Ich bekomme immer gleich 50 am Stück und für die genehmigung brauche ich nichts machen,das macht alles mein Rheumazemtrum wo ich zur KG hingehe.
     
  8. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. August 2004
    Beiträge:
    107
    heimittelrichtlinien

    hallo heinrich,

    hier kannst du die heilmittelrichtlinien direkt auf deinen pc beamen:

    http://www.physio.de/hmr/hmr-2004-physio.pdf

    du kannst deine 'erkrankung' je nach prognostischer einschätzung Ex2 oder Ex3 zuordnen - die gesamtverordnungsmenge des regelfalls beträgt 18 respektive 30 einheiten. dein arzt hat also auch innerhalb des regelfalls noch möglichkeiten, physiotherapie zu verschreiben - nach ausschöpfung des regelfalls hat er dann die möglichkeit, auch verordnungen außerhalb des regelfalls zu verschreiben. diese sind dann, je nach krankenkasse, genehmigungspflichtig - die krankenkassen des vdak verzichten zur zeit z.b. auf die genehmigung (also techniker, barmer, ...)

    sicherlich hast du doch einen nachbehandlungsplan von deinem operateur erhalten, oder? ich würde ansonsten als erstes den operateur informieren, dass die nachbehandlung äußerst unbefriedigend vorläuft und zur zeit aus deiner sicht der operationserfolg keinesfalls gesichert ist. die operateure sind immer wieder beglückt, wie durch eine unzureichende nachbehandlung der gesamterfolg zunichte gemacht wird!

    ich finde es ehrlich gesagt vollkommen unmöglich, dass einerseits eine tep-op für ca. 8 - 10 tsd euro möglich ist, aber für die physiotherapeutische nachbehandlung keine 500,- vorhanden sein sollen. die nachbehandlung macht sicherlich gut 50 % des behandlungserfolges aus - um so unverständlicher das verhalten deines arztes (orthopäde?). überlege, den arzt zu wechseln - und mache vorher noch mal ein wenig tamtam in der arztpraxis :rolleyes:

    wahrscheinlich hättest du auch sehr gute chancen, eine ambulante reha zu bekommen - oder hattest du bereits eine stationäre anschlussheilbehandlung direkt post-op?

    wenn du unter google 'nachbehandlung hüftgelenksersatz' als suchbegriffe eingibst, kannst du auch einiges zum thema finden ....

    wenn du schon eine ahb hattest und nun die physio, solltest du auch mal vom operateur kontrollieren lassen, ob mit der tep alles ok ist und gegebenenfalls auch eine zweitmeinung einholen ....

    gruß! christiane.
     
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