Heike,
gutachterliche untersuchung ist auch nicht vonnöten, wenn das amt kraft eigener sachkompetenz sich zutraut, über den zustand des antragsstellers zu befinden und zu entscheiden.
wenn du einen rechtsfähigen widerspruchsbescheid erhalten hast, mit rechtsmittelbelehrung, musst du innerhalb von 4 wochen die klage einreichen. wo das ist, steht in der rechtsmittelbelehrung.
sollte diese fehlen, hast du 1 jahr zeit, die klage einzureichen.
versteht der RA etwas von rheuma und schwerbehinderung, sozialrecht. wenn ja, weiss er, wie er die klage aufbauen muss.
du zählst auf, was bei dir an der gesundheit fehlt.
schreibst, was die behörde dazu gesagt hat.
dann zähst du auf, was an dem gesagten der behörde falsch ist bzw nicht berücksichtigt wurde.
fehler sollten immer direkt genannt werden, wie: das .. knie wurde überhaupt nicht im bescheid erwähnt, es muss daher davon ausgegangen werden, dass es als völlig intakt gilt. eine derartige annahme ist leider nicht zutreffend; auch dieses .. knie hat.....
jeden einzelnen posten durchgehen. ist mühsam. lege die stellungnahmen der docs mit bei. zähle nur die fakten auf. das gericht wird dann schon handeln.
übrigens, du beanspruchst nicht das merkmal G oder aG wg eines sitzplatzes in den öffentlichen verkehrsmitteln; sondern dir steht G oder aG zu, weil du beide knie zerstört hast, somit deine gehfähigkeit nur .... meter beträgt. die eingeschränkte gehfähigkeit ergibt sich aus der dauerhaften zerstörung der gelenke, beweis .....
wann jem G oder aG zustehen, steht irgendwo festgeschrieben, ich glaube unterschenkelamputiert... das liegt bei dir nicht vor. doch die zerstörung der kniegelenke kann mit der amputation durchaus gleichgesetzt werden.
und dann musst du das ausführen.......
würde hier zu lange dauern.
wichtig: der schwerbehindertenausweis dient der nachteilsausgleichung. das ist sinn und zweck. du wirst mit jemanden in deinem alter verglichen, der gesund ist. du bist nicht gesund und hast die und die beschwerden. das alles aufzählen. bitte denke daran, die entscheidenden personen sind keine rheumis, sind kaum mediz, vorgebildet; auch der richter ist kein mediziner. ihm muss einleuchten, was du wahrheitsgemäss vorträgst, für ihn muss die behinderung nachvollziehbar sein.
alles klar?
viel erfolg.
gruss