Zum Zusammenhang Rente mit 60 ohne Abschlag und GdB folgendes: Zitat: Vertrauensschutz Die abschlagsfreie Altersgrenze von 60 Jahren gilt für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind UND am 16. November 2000 schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs.2 SGB IX (Grad der Behinderung mindestens 50), berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht waren. Die Rentenzeiten (Wartezeit) muss mindestens 35 Jahre sei. Das Rentenrecht ist äusserst umfangreich, es gibt dutzende verschiedenster regelungen für unterschiedlich Bevölkerungsgruppen z.T. auch nach Geschlechtern getrennt. Wer sich mal einlesen möchte, findet z.B. hier einiges an Lektüre: http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_091/nn_1120372/DE/Soziales/Rente/Altersrente/Altersrente__node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc1138434bodyText1
ich hab weder eienen behindertenausweiß oder ein paar prozent. behinderten ausweiß bekomme wieso nichts und mit ein paar prozenten null ahnung