hallo meine lieben
ich hoffe es sind einige unter euch dabei, die mir helfen können.
ich erzähl noch mal kurz.
bei mir läuft das rentenverfahren seit 4,5 jahren und ist schon in berufung
beim sozialgericht.
jetzt kann ich als kläger den § 109 beantragen, das sagt ich kann mir einen gutachter meiner wahl wählen und beantragen. das gericht hat dem nun zu gestimmt und dem gutachter natürlich fragen vorgegeben, die er an mir prüfen soll.
habe die gelesen und da kommen mir die nackenhaare hoch. ich bin total verwirrt, habe angst wieder was falsch zu machen und weiß nicht die sache
anzugehen.
ich wurde schon so viel begutachtet das ich zu niemandem vertrauen habe.
dieser gutachter wurde von meinem schmerzarzt empfohlen, ich kenn ihn nicht und er kennt mich nicht.
er soll alle befunde und auch die vorhergehenden gutachten bei sich haben???
habt ihr ne ahnung wie ich das angehen soll. ich bin so am ende und habe soche angst, das das wieder in die hose geht.
liebe grüße geusel
ich hoffe es sind einige unter euch dabei, die mir helfen können.
ich erzähl noch mal kurz.
bei mir läuft das rentenverfahren seit 4,5 jahren und ist schon in berufung
beim sozialgericht.
jetzt kann ich als kläger den § 109 beantragen, das sagt ich kann mir einen gutachter meiner wahl wählen und beantragen. das gericht hat dem nun zu gestimmt und dem gutachter natürlich fragen vorgegeben, die er an mir prüfen soll.
habe die gelesen und da kommen mir die nackenhaare hoch. ich bin total verwirrt, habe angst wieder was falsch zu machen und weiß nicht die sache
anzugehen.
ich wurde schon so viel begutachtet das ich zu niemandem vertrauen habe.
dieser gutachter wurde von meinem schmerzarzt empfohlen, ich kenn ihn nicht und er kennt mich nicht.
er soll alle befunde und auch die vorhergehenden gutachten bei sich haben???
habt ihr ne ahnung wie ich das angehen soll. ich bin so am ende und habe soche angst, das das wieder in die hose geht.
liebe grüße geusel