Hallo Nelia,
bleib ruhig - das ist wichtig...
Nimm eine Begleitperson mit, die Dir evtl helfen kann. Sag dem Gutachter das vorher. Es ist Dein Recht, noch jemanden mitzunehmen, Du musst es halt nur vorher ankündigen.
Schau, ob Deine gesamten Unterlagen, die Du hast, vollständig sind
Nimm eine Liste mit auf der
alle Beschwerden sowie die daraus resultierenden Einschränkungen stehen, inkl wie doll die Schmerzen sind auf einer Skala von 0 (keine Schmerzen) - 10 (bis nicht mehr aushaltbar)
Lies mal:
MERKBLATT FÜR INVALIDITÄTS-
und RENTENANGELEGENHEITEN
Grundsätzlich kommt es bei Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten (dies gilt auch für Verfahren bei Berufsgenossenschaften und Versorgungsämtern) auf die Art und Weise an, wie Sie sich äußern. Es ist unerheblich, wo die Äußerungen stattfinden, schriftlich gegenüber einer Behörde, mündlich beim Gericht, mündlich bei einem Gutachter usw. Die nachfolgenden Gedanken müssen in jedem Fall beachtet und, abgewandelt auf die persönliche Situation, angewandt werden.
Zum großen Teil geht es um Ihre
Glaubwürdigkeit. Wenn Sie z.B.. bei einem ärztlichen Gutachtentermin Tatsachen geäußert haben, die dann später bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung berichtigt oder ergänzt werden müssen, dann ist Ihre Glaubwürdigkeit "angekratzt". Deshalb ist es unbedingt erforderlich, gut vorbereitet zu einem Gutachtentermin, einer Gerichtsverhandlung usw. zu gehen. Am besten machen Sie sich einen "Spickzettel" auf dem die chronologische Entwicklung Ihrer
Krankheiten vollständig dargestellt ist und der auch alle "Kleinigkeiten" und besonderen (auch einmalige oder seltene) gesundheitliche Ereignisse enthält. Dieser Spickzettel sollte am besten in Form eines Krankheitslebenslaufes geschrieben sein, der auch die Einflussnahme der schlimmer werdenden Krankheiten auf Ihre Arbeit und auf Ihr Leben aufzeigt. Außerdem gehört
Ihr persönliches Erleben der Krankheiten auf diesen Spickzettel. Ihr Hausarzt, auch wenn er besonders vertraut ist mit Ihnen und Ihnen unbedingt helfen will, steckt nicht in Ihrem Körper und kann deshalb das persönliche Erleben einer Krankheit nicht besser beschreiben als Sie selbst. Diesen Spickzettel kopieren Sie für sich selbst und für Ihren Rechtsbeistand. Das Original geben Sie beim Gutachter ab.
Es muss ganz genau gesagt werden, was man meint. "Ich habe beim Fenster putzen immer Hilfe" ist etwas anderes als: "Beim Fenster putzen kann ich selbst nicht mehr mitarbeiten, ich kann nur noch aufpassen, dass alles richtig gemacht wird." Der erste Satz ist nicht falsch, denn es ist Hilfe da, er ist aber unvollständig und verursacht falsche Rückschlüsse auf Ihre Restleistungsfähigkeit. Nur der zweite Satz stellt klar, dass Sie beim Fensterputzen selbst nicht mehr aktiv anpacken können. Je mehr Tätigkeiten Sie im Haushalt und im Hobbybereich ausführen können, umso geringer wird die Chance auf eine Rentenzahlung. Es nutzt nichts, wenn Sie die Situation besser darstellen als sie ist. Insbesondere darf man sich nicht minderwertig vorkommen, nur weil viele Sachen, die früher problemlos waren nun nicht mehr erledigt werden können. Werden Sie nach Hobbys gefragt und geben Sie ein oder mehrere Hobbys an, ohne den Zusatz, dass Sie diese Hobbys schon z.B. seit 2 Jahren nicht mehr ausüben können (wenn es tatsächlich so wäre), dann kommt dies ganz falsch bei der anderen Seite an und wird sich nachteilig auf die Rentengewährung auswirken.
Wenn Sie noch Hausarbeiten ausüben können, dies aber mit dem vielfachen Zeitaufwand, dann muss dies auch genau so gesagt werden. "Ich bügle zweimal in der Woche Hemden." genügt nicht. In diesem Fall muss es z.B. heißen: "Ich bügle zweimal in der Woche Hemden, wobei ich für jedes Hemd eine halbe Stunde brauche und mich nach jedem Hemd für 15 Minuten ausruhen muss. Früher habe ich für jedes Hemd nur 10 Minuten gebraucht."
Werden für Hausarbeiten Hilfsmittel oder sonstige Erleichterungen benutzt, dann muss dies angesprochen werden. Es ist ein Unterschied, ob Sie zum Kartoffeln schälen eine Kartoffelschälmaschine benutzen, oder ob Sie dies von Hand machen. Es ist ein Unterschied, ob Sie die Betten nur deshalb bauen können, weil das Bettgestell extra für Sie erhöht wurde und Sie sich deshalb nicht bücken müssen, oder ob Sie ganz normal die Betten bauen.
Verarbeiten Sie z.B. jeden Tag frisches Gemüse in der Küche, dann wird die andere Seite davon ausgehen, dass Sie Erwerbstätigkeiten die hohe Anforderungen an die Feinmotorik der Hände stellen, noch ausüben können. Können Sie aber schon keine Kartoffeln mehr schälen, keinen Rosenkohl mehr putzen usw., obwohl Sie das gern essen würden, darf also nicht gesagt werden: "Ich esse gern jeden Tag frisches Gemüse." sondern: "Ich würde gern jeden Tag frisches Gemüse essen, muss aber Tiefkühlgemüse nehmen, weil ich die Zubereitung nicht mehr vornehmen kann."
(Quelle)
Auch die Seite Krank - ohne Rente hat super Infos zum Thema Gutachter usw.:
Alle Gutachter haben Fortbildungen, Kurse absolviert, bei den zu untersuchenden Patienten harken sie ein ihnen vorliegende Liste ab. Sie testen die Beweglichkeit, die Denk-, Merk- und Konzentrationsfähigkeit (denkt auch an Atteste von Euren Ärzten), Einschränkungen im Alltag (das ist sehr wichtig und doch am Schwersten zu beweisen, mach einen Vergleich zwischen der Zeit von vor der Erkrankung und nach der Erkrankung)
Denk daran, wenn es nicht geht, dass Du auch keinen Kugelschreiber und solche wie aus Versehen auf den Boden gefallenen Gegenstände aufhebst, das lass Deine Begleitperson machen und Du bittest den Doc, das aufzuheben usw.
Keine Untertreibungen oder Übertreibungen... - also auch wirklich sagen, wenn der Doc Dir weh tut oder wenn einer der Hände kaputt ist, das dann auch sagen und nicht auch die schmerzende Hand geben...
Vielleicht ist ja die eine oder andere Idee mit dabei.
Toi toi toi und ruhig Blut... Vielleicht geben Dir die Schüssler Salze Nr. 5 und 7 ein wenig Ruhe...
Ach ja - wenn er nicht vom Fach ist und er etwas falsches aufschreibt, dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Ist Fakt, der er als sog. "Fremdarzt" von diesem Thema dann keine spezielle Ahnung hat und Du auf einen Gutachter bestehen kannst, der davon Ahnung hat.