@Iah
Ob du nun offen mit deiner Erkrankung umgehst oder vermeidest, dass es nach außen ein Thema wird, ist ja ganz allein deine Entscheidung. Ich habe was das angeht mit beiden Varianten gute und weniger gute Erfahrungen gemacht. Die Meisten interessieren sich ohnehin nicht wirklich und frangen eventuell mal aus Höflichkeit nach. Im engeren Umfeld normalisiert sich der Umstand der Erkrankung mit der Zeit und es fragt dann auch kaum noch jemand ernsthaft wie das Leben gerade so läuft.
Es ist natürlich auch von der äußeren Sichtbarkeit abhängig und teils auch vom Geschlecht.
Ich bin ein riesen Kerl, da wird sicherlich von außen ganz anders mit Krankheitsthemen umgegangen, als bei einer Frau.
Aber nochmal zum Thema GdB ....
Ich möchte dir empfehlen den Antrag auf jeden Fall zu stellen. Bei chronischen Krankheiten lässt sich oft schwer einschätzen, wie sich die Erkrankung und besonders die Einschränkungen auf lange Sicht entwickeln.
Du hast schon jetzt erhebliche Alltagseinschrängungen. Wie das ein Gutachter bewertet, vermag im Voraus niemand genau zu sagen, aber selbst wenn du nicht gleich eine Schwerbehinderung mit GdB >50 anerkannt bekommen solltest, hast du im Grunde keinen Nachteil dadurch. Ab GbB 30 kann man sich "gleichstellen" lassen und hat dann rechtlich den Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten und auch kleine Steuervorteile.
Je nachdem, wie die Erkrankung und die Einschränkungen sich weiter entwickeln, ist dann der Sprung von GdB 30 oder 40 nach 50 oder mehr nicht mehr so weit und könnte daher zukünftig ein Vorteil sein.
Viele haben mit dem Bewusstsein "offiziell" behindert zu sein ein Problem und es nagt bei ihnen am Selbstbewusstsein oder am Selbstwertgefühl. Aber von dieser Eitelkeit sollte man sich möglichst schnell verabschieden. Bei der Feststellung einer Behinderung geht es um Nachteilsausgleiche im Vergleich zu gesunden Menschen und es handelt sich "nur" um einen behördlichen Akt, bei dem man, wenns gut läuft, einen Bescheid bekommt, mit dem man rechtlich ein paar Vorteile bekommen kann.
Ansonsten ändert sich ja dabei an der Lebensrealität überhaupt nichts.
Nachteile gibt es im Prinzip als Behinderter nicht. Man muss z. B. den Arbeitgeber nicht zwingend in Kenntnis setzten, wenn man das nicht möchte. Allerdings verzichtet man damit auch auf 5 Tage bezahlten Zusatzurlaub.
Der einzige Nachteil, der auf der Hand liegt ist, dass man als offensichtlicher bzw. offizieller schwerbehindeter Mensch Schwierigkeiten hat gute Jobs zu bekommen, weil Arbeitgeber Angst haben einen im Zweifelsfall nicht wieder loswerden zu können. Auch Gehaltsverhandlungen sind meist schwieriger.
Als Gleichgestellter mit GdB 30 bis 40 muss man, wenn man es nicht möchte, den Arbeitgeber nichtmal informieren und kann den Gleichstellungsbescheid erst "bei Bedarf", also bei einer Kündigung, offiziell machen.
Also stell ruhig den Antrag. Es ist viel Papierkram und man sollte seine Unterlagen gut sortiert haben, aber du hast dabei nichts zu verlieren.
Liebe Grüße und gute Besserung wünscht Manoul
