kukana
in memoriam †
Weil auch die Milliarden für die Mammut-Anstalten nicht reichen, wollen sie jetzt zusätzlich kassieren. Ab Januar soll die (GEZ) neben der TV-Zwangsgebühr (17,03 Euro) auch 5,52 Euro für internetfähige Computer und Handys eintreiben.Die Gebühr trifft alle, die ihren PC oder ihr Handy auch beruflich nutzen (z. B. Lehrer, Selbstständige, Freiberufler). Und vor allem Firmen. Nicht betroffen sind (bislang) Privathaushalte, wenn sie bereits ein TV- oder Radiogerät angemeldet haben.
Diese Gebühr muss auch entrichtet werden, wenn man ein Gerät besitzt mit dem man TV gucken oder Radio hören könnte. Beispiel: einer hat einen TV fähigen PC aber weder ein TV Gerät noch ein Radio, der darf dann auch zahlen, auch wenn ers gar nicht nutzt.
Heisst das jetzt auch für Kinderlose kommt demnächst eine neue Steuer? Weil das Gerät zur Reproduktion hat man/frau ja , nutzt es aber nicht bis zur Kindererzeugung aus. Zahlt man dafür dann Vergnügungssteuer und kann man andererseits auch Kindergeld bekommen für nicht gezeugte Kinder?

Diese Gebühr muss auch entrichtet werden, wenn man ein Gerät besitzt mit dem man TV gucken oder Radio hören könnte. Beispiel: einer hat einen TV fähigen PC aber weder ein TV Gerät noch ein Radio, der darf dann auch zahlen, auch wenn ers gar nicht nutzt.
Heisst das jetzt auch für Kinderlose kommt demnächst eine neue Steuer? Weil das Gerät zur Reproduktion hat man/frau ja , nutzt es aber nicht bis zur Kindererzeugung aus. Zahlt man dafür dann Vergnügungssteuer und kann man andererseits auch Kindergeld bekommen für nicht gezeugte Kinder?
