anko
Bekanntes Mitglied
hallo justice-angle,
die große Frage hierbei ist nun, hast du die Grippe mit Kopf und Gliederschmerzen aus dem Feb 03 angegeben?
Wenn ja, und die Versicherung hat es als nichtig angesehen, kannst du Glück haben. Dann würde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
Wenn du allerdings die ERkrankung nicht angegeben hast, dann sieht das ganze nicht so gut aus. Du bist bei der Antragstellung verpflichtet alle Krankheiten der letzten 5 bzw. bei manchen Versicherern sog. 10 Jahre anzugeben. Hierzu gehört sogar ein Schnupfen. Wenn dieses nicht ordnungsgemäß geschieht, dann kann dir die PKV wirklich kündigen. Von daher ist es wichtig wirklich jeden Scheiß anzugeben. Gilt genauso für eine Versicherunga auf Berufsunfähigkeit. Wenn die da was finden, dann können sie den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung einfach wieder aufheben.
Gruß
Anja
die große Frage hierbei ist nun, hast du die Grippe mit Kopf und Gliederschmerzen aus dem Feb 03 angegeben?
Wenn ja, und die Versicherung hat es als nichtig angesehen, kannst du Glück haben. Dann würde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
Wenn du allerdings die ERkrankung nicht angegeben hast, dann sieht das ganze nicht so gut aus. Du bist bei der Antragstellung verpflichtet alle Krankheiten der letzten 5 bzw. bei manchen Versicherern sog. 10 Jahre anzugeben. Hierzu gehört sogar ein Schnupfen. Wenn dieses nicht ordnungsgemäß geschieht, dann kann dir die PKV wirklich kündigen. Von daher ist es wichtig wirklich jeden Scheiß anzugeben. Gilt genauso für eine Versicherunga auf Berufsunfähigkeit. Wenn die da was finden, dann können sie den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung einfach wieder aufheben.
Gruß
Anja