xxxMariaxxx
Neues Mitglied
Hallo an Alle,
ich frage in dieser Angelegenheit für eine Freundin nach, die selbst keinen Internetzugang besitzt:
Sie wollte Widerspruch gegen den GdB von 30 einlegen und hat auf mein Raten hin, ein Schreiben verfasst, in dem Sie der Entscheidung widerspricht, Kopien der zugrundeliegenden Unterlagen anfordert und die spätere Begründung des Widerspruchs in Aussicht stellt.
Nach Erhalt der Kopien stellte sich jedoch heraus, dass das Hauptargument "nur" die Depressionen seien entscheidungsrelevant gewesen nicht jedoch Fibromylagie als falsch heraus, da , nach Recherche Fibro unter einer kennziffer die psychische Störungen beeinhaltet eingeordnet wird.
Daraufhin verzichtete sie auf eine Begründung des Widerspruchs, da wahrscheinlich ein Verschlechterungsantrag zu stellen sinnvoller ist.
Nun kommt die Nachfrage vom Versorgungsamt, warum sie ihren Widerspruch nicht begündet und mit Fristsetzung, da sonst Entscheidung ohne Begründung (dh aus ihrere Sicht gesehen kein Erfolg des Widerspruchs)
Meine Frage:
Ist in diesem Zusammenhang wichtig eine Widerspruchsrücknahmeerklärung zu schicken, da ihr sonst z.B. Nachteile aus einer Nicht-Reaktion erwachsen (fehlende Kooaperation)
Wie würde solch eine Zurücknahme aussehen? Hättet Ihr einen Vorschlag, im Sinne eines Mustertextes, nicht dass wir etwas vergessen oder falsch formulieren?
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Maria
ich frage in dieser Angelegenheit für eine Freundin nach, die selbst keinen Internetzugang besitzt:
Sie wollte Widerspruch gegen den GdB von 30 einlegen und hat auf mein Raten hin, ein Schreiben verfasst, in dem Sie der Entscheidung widerspricht, Kopien der zugrundeliegenden Unterlagen anfordert und die spätere Begründung des Widerspruchs in Aussicht stellt.
Nach Erhalt der Kopien stellte sich jedoch heraus, dass das Hauptargument "nur" die Depressionen seien entscheidungsrelevant gewesen nicht jedoch Fibromylagie als falsch heraus, da , nach Recherche Fibro unter einer kennziffer die psychische Störungen beeinhaltet eingeordnet wird.
Daraufhin verzichtete sie auf eine Begründung des Widerspruchs, da wahrscheinlich ein Verschlechterungsantrag zu stellen sinnvoller ist.
Nun kommt die Nachfrage vom Versorgungsamt, warum sie ihren Widerspruch nicht begündet und mit Fristsetzung, da sonst Entscheidung ohne Begründung (dh aus ihrere Sicht gesehen kein Erfolg des Widerspruchs)
Meine Frage:
Ist in diesem Zusammenhang wichtig eine Widerspruchsrücknahmeerklärung zu schicken, da ihr sonst z.B. Nachteile aus einer Nicht-Reaktion erwachsen (fehlende Kooaperation)
Wie würde solch eine Zurücknahme aussehen? Hättet Ihr einen Vorschlag, im Sinne eines Mustertextes, nicht dass wir etwas vergessen oder falsch formulieren?
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Maria