Hallo Wolfgang!
Habe das Gerichtsverfahren gerade hinter mir ! Der Erst-Verschlimmerungsantrag, war im Mai 2005.
Meinen Erstantrag aufgrund meiner cP ( betroffen damals nur Hände und Füße) ergaben einen GDB von 30.
Da sich, in laufe der Zeit einige zusätzliche Diagnosen dazu gesellten und
mitlerweile die cP sich auf alle Gelenke, ausgenommen Kiefer und Ellenbogen, ausgeweitet hatten, war ich der Meinung, das es rechtens ist einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Dazu kamen dann noch, sek. Fibro, Sehstörungen, Osteoporose, chr. Gastritis, Leber -und- Nierenfuntionsstörungen, leichte Depris.
Der Gutachter hatte festgestellt, das meine Gelenke ( besonders Vorderfüsse) derart angegriffen sind, das diese Einschränkung schon seit 2004 bestehen müßte und ich dadurch eine Gehbehinderung habe.
Im Einzelnen beurteilte der Gut achter so :
cP = 50; sek. Fibro = 20; und die Anderen jeweils mit 10.
Dem Richter war das Gutachten nicht aussagekräftig genug und meinte das ich mit einem GDB von 40 gut bedient sei.
Leider konnte ich da nicht mehr an mich halten, aus mir sprudelte alles raus, was ich für Einschrenkungen ich habe und das sich in der Zeit vom Gutachten bis zum Gerichtstermin ( es waren 7 Monate) sich einiges noch
verschlimmert hat und sich auch eine Steigerung der Medikamente dadurch
ergab. Ich legte mein Knochenzinti auf das Richterpult mit den Worten, das ist mein Knochenbau und was sie auf dem Bild nicht sehen ist noch gesund, leider sind das nur noch Oberschenkel und Schienbeine.
Aufgrund meiner Schilderung habe ich dann ein GDB von 50 erhalten, nicht
Rückwirkend ohne Merkzeichen!
Und jetzt kommt das Sahnehäubchen, als ich nach Hause kam, lag ein Brief von meinem Rheumatologen, mit einer zusätzlichen Diagnose, im Postkasten! 2 Tage später noch eine Diagnose akkuter Bluthochdruck der
sofort mit Beta-Blocker behandelt werden muß.
Natürlich warte ich jetzt brav meine 6 Monate ab und beginne das Spiel von vorne.


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