GdB 30

Samuro,
das ist lieb von dir:pftroest:

gibt einen schönen spruch:

"Recht ist nicht das was man hat, sondern das was man bekommt"

sauri
 
Nun wie war das noch mit meiner Frau gewesen, die leider vor 8 Jahren verstorben ist, ich weis das nicht mehr so genau.
Sie hatte nach einem Schlaganfall einen Schwerbehindertenausweis von GDB 70 mit den Merkzeichen BG und B gehabt so weit ich mich noch daran entsinnen kann.
Jedenfalls durfte ich als Begleitperson den ÖNPV in ihrer Anwesenheit kostenlos benutzen, sie hatte dafür eine Jahreskarte gehabt (kostete was aber weis nicht mehr wie viel). Aber man konnte in Hamburg und Umgebung hinfahren wo man wollte.
Jedenfalls durfte ich trotzdem mit dem Auto keine Schwerbehinderten-Parkplätze benutzen, na ja das war mir schon klar gewesen.
 
Bei den "Schwerbehinderten-" Parkplätzen die ihr hier ansprecht ist meist ein Rollstuhl aufgemalt bzw ein entsprechendes Schild dabei.
D.h. ein anderer Schwerbehinderter der nicht den passenden Parkausweis hat darf da trotzdem nicht parken.
Das ist aber manchmal auch anders geregelt, ist je nach Land oder Stadt Auslegungssache.
 
Als ich den Bescheid bekam mit dem GdB und dem Merkzeichen G war ich auch der Meinung,
die Parkplätze benutzen zu können.......kann und darf ich aber nicht.

Und auf dem Arbeitsweg, teilweise mit dem Bus zurückgelegt, saßen auch junge Leute auf den Plätzen für die Schwerbehinderten und ich mußte mich dann quasi "outen" und sagen, daß ich bitte diesen Platz haben möchte...dieser wurde dann äußerst widerwillig freigemacht.

Was mich aber zur Weißglut treibt-wir gehen regelmäßig in ein Solebad, um die schmerzenden Gelenke
etwas zu beruhigen und der Weg vom Parkplatz zum Bad ist recht weit-für mich. Diese Behindertenparkplätze sind ja meistens auch etwas breiter als die gewöhnlichen und ich habe richtig Probleme, auf den normalen,schmalen überhaupt aus dem Auto zu kommen.

Die Behindertenparkplätze sind natürlich näher am Bad und ich muß immer wieder feststellen-in der letzten Zeit-
daß dort bewegliche,smarte und junge Leute parken, die dann flott aus dem Auto springen und Richtung Bad sprinten.....das macht mich wütend......sorry für OT.:)
 
Kuki, ich habe Deinen Eintrag erst jetzt gesehen.......das stimmt, in manchen Bundesländern gibt es
Sonderregelungen und man bekommt dann einen besonderen Ausweis, wie ich gelesen habe, ist es dort
sogar möglich, mit einem nicht eigentlich nicht erlaubten Auto-schadstoffmäßig- in diese Zonen zu fahren z.B. zwecks Arztbesuch oder in Notfällen.
 
Ich stelle oft fest, dass viele meinen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis haben - den grünen - dürfen sie auf den Parkplätzen parken. Wie oft werde ich angeschrien, wenn ich meinen Parkausweis (blau) zeige, sie wären auch berechtigt.... Erst gestern wieder wurden wir richtig nieder gemacht, erst als wir sagten, wir würden zur Klärung die Polizei holen und dann wäre 1 Punkt und 60 Euro fällig, hat er den Parkplatz frei gemacht. Auch stelle ich fest, dass sogar Leute vor meinem Haus auf dem persönlichen - nur mit meiner Nr. versehenen Schwerbehindertenparkplatz parken und dann noch behaupten sie haben das Schild oder den riesigen Rolli auf dem Boden nicht gesehen....
 
genau da liegts problem, dass das merkzeichen "aG"nur äusserst wiederwillig anerkannt
wird.die städte und gemeinden haben nicht genügend parkplötze für behinderte personen.

im übrigen sagt der " aufgebrachte rolli" auf den parkplätzen oder auch das blaue hinweis-
schild in busse und bahnen nur aus, dass hier nicht nur das entsprechnde klientel der behinderten diese nutzen darf, sondern alle behinderten und eingeschrenkte personen
auch schwangere.
womit nicht gemeint ist, dass alle einen rollstuhl haben müssen.

diese zeichen ist allgemeingültig in der STVO hinterlegt. die ausführungsbestimmungen
weisen darauf hin, wer einen solchen
parkplatz nutzen darf.

entscheidend bei Parkplätzen ist der blaue "parkausweis" der gemeinde/stadt nicht
der schwerbehindertenausweis!
da liegt der irrglaube vieler nutzer eines solchen parkplatzes.

ich habe doch ein schwerbehndertenausweis....

der s.g."orangene parkausweis" der in einigen bundesländern ausgegeben wird, berechtigt
nicht zum parken auf den schwerbehinderten-parkplätzen ! aber zum parken auf bestimmten
eingeschrenkten flächen und parkplätzen, halteverbote u.ä.
link
https://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/
aber: es gibt sonderregelungen:

z.bsp. Die Nutzung von ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen
(Rollstuhl-Symbol) ist grundsätzlich nicht statthaft, kann aber je nach Landesrecht
genehmigt sein.
In Berlin und Brandenburg dürfen Inhaber

einer orangen Parkerleichterung diese Parkplätze ebenfalls nutzen.

die problematik in busse und bahnen
-die sitze für schwerbehinderte sind

z.bsp.bei uns da angeordnet wo, kinder-

wagen und rolli stehen sollen.
1-2 sitzplätze dann dort, wo ich z,bsp.
nicht sitzen kann, weil ich mein steifes
bein nicht rein bekomme oder so flach,
wo ich nicht runter-bzw. hoch komme.
aber ich habe das recht mit meinem SB-Ausweis "jeden" sitzplatz in anspruch zu nehmen. dann geht es mir wie allen
anderen

da könnte änderungsbedarf bestehen.
nur haben behinderte leider nicht immer

die lobby und somit interressiert sich u.u.
auch kaum einer um solch probleme. ( ich weiss, dass die sozialvereine viel unternehmen ;-) )


@anderes thema ist das freimachen eines schwerbehindertensitzplatzes
mir geht es so, das es mir unangenehm
ist den ausweis hervorzuholen und um

das freimachen eines platzes zu bitten.
geht oft auch schlecht, weil ich beide
stützen habe. mein mann steht immer,
aber ich muss mich hinsetzen, um

stürze zu vermeiden oder auch um
nicht plötzlich umzufallen. das weiss
keiner aber die stützen sieht man!

selbst die führen eher noch dazu,
das es den anschein hat, als wenn
die augen noch näher in bücher,

zeitungen oder smartphone fallen,
die augen zu-als wenn man schläft
oder man stur nach draußen guckt.
das zieht sich oft durch jüngere alters

gruppen. manchmal sitzen mütter
mit zwei kleinen kindern auch brav

auf drei plätzen (ich kenne noch,
dass unsere altersklasse seine
kinder bat aufzustehen oder auf
ein platz sich zu setzen oder zur
mama auf den platz zu kommen)

es wird sich doch wohl ein anderer bereit erklären von alleine ein platz an zu bieten?
weit gefehlt!
manchmal erheben sich dann ältere
mitfahrer, was einem dann schon
wieder fast peinlich ist, dessen platz

ich dann gern in anspruch nehme.
ist das normal oder gleichgültigkeit
gegenüber den anderen? als kind
habe ich noch gelernt aufzustehen,
wenn eine älterere oder behinderte
person in den bus einstieg.


@liebe eumel,
fährst du allein auto?
ansonsten dürft ihr zum ein- und aussteigen dann auch kurz vor dem eingang am
bad aussteigen, selbst wenn dort eine halteverbot ausgewiesen ist. ein anhalten-
und aus-steigen unter 3 min. m.W.nach
erlaubt. kann sehr gut verstehen, wenn
einem jeder schritt zu viel ist.

@Stine
was du ansprichst ist in der tat etwas, was hinreichend bekannt ist, aber nur ungern
vom betreiber der parkplätze geändert
wird die viel zu engen parklücken, sind
ein relikt aus den zeiten, wo die autos
recht klein- und schmal waren. heute
jedoch passen die vielen großen pkw
oder van dort kaum noch rein.

warum ändern sie das nicht?
weil bei neuanlage parkplätze wegfallen
und damit oft auch geld! denn viele parkmöglichkeiten müssen heute bezaht werden.

es wird wohl dauern, bis alle parkplätze entsprechend den neuen gegebenheiten
umgebaut sind und man sich keine
schrammen- oder beulen mehr holt,
oder das bein noch im auto und der
körper schon draussen ist.


sauri
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Liebe Sauri, vielen Dank für diesen Hinweis....nein, mein Mann fährt...aber ich werde in Zukunft
daran denken....wie ich es umsetzen kann...weiß ich noch nicht. Vor kurzem hat mein Mann
ein Protokoll bekommen als er mich nur kurz vor einer Apotheke wieder "eingeladen" hat, der Motor
lief noch und es handelte sich wirklich nur um Sekunden.

Die Besuche in der Apotheke sind eh teuer genug...............und dann noch so etwas...
 
Zurück
Oben