Liebe Tusch,
das problem im verschlimmerungs-
antrag liegt darin, dass hier nur das
genannt werden sollte, was noch
nicht bewertet wurde. so kann es
passieren, dass dieser erhöhungsantrag
ohne änderung dann abgelehnt wird.
ich möchte zur antragstellung und
bewertun einiges allgemeines
schreiben
die bewertung erfolgt im komplex
und ist heute für den laien kaum
noch zu durchdringen.
diese erfolgt nicht durch den sach-
bearbeiter,sondern durch ein ärzte-
team. von daher immer wichtig möglichst
viele aktuelle befunde beizufügen.
für befunde die feststehen, wo man
aber zur zeit ev. nicht in behandlung
ist, wird es dann schwierig diese in
ihrer gesamtheit einzuschätzen und
zu bewerten.
keine diagnose wird heute mehr einzeln bewertet.
diese erfolgt im wesentlichen
nach leicht, mittel oder schwerer beeinträchtigung.
zum verständnis
1.Beispiel
erkrankung an schultern und hüften
ergeben ein komplex. kommt der
rücken noch neu dazu, fliesst das in
den komplex mit ein und erfährt u.u.
keine bewertung.
so ist es auch immer ratsam, dem
antrag eine eigenes schreiben
beizufügen, wo man gezielt seine
beeinträchtigungen beschreibt,
die sich nicht aus den befunden
ableiten lassen. das ist wichtig.
bitte keine seitenlange romane,
unübersichtliche tabellen oder
ständige wiederholungen. diese
werden nicht gern gelesen.
aber, und das sollte jedem bewusst
sein,sind im gutachterteam ärzte
die schon vieles sehr sehr gut ein-
schätzen können.
nennt eure beeinträchtigungen.
übertreiben bringt keine punkte.
das geht eher nach "hinten" los
und hilft nicht. also ehrlich bleiben
Bsp:tumorerkrankung
in der regel bekommt man bei einem
bösartigen tumor ein s.g. 5 jährige
heilungsbewährung und eine schwer-
behinderung zuerkannt.
nach 5 jahren wird diese automatisch
zurückgestuft, da man davon ausgeht,
das dann alles wieder ok ist.
aber, hat derjenige noch folgen, die
ihn beeinträchtigen, was das amt
nicht wissen kann, muss man selbst
einen erhöhungsantrag darauf stellen.
oft fragt man seinem behandelnden
arzt, wie er die erkrankung einschätzt.
das ist sicher nicht verkehrt. noch
besser, lasst euch vom arzt einen
kuzbefund mitgeben.
die bewertung wurde 2001 komplett
noveliert.
seit dem erfolgt die bewertung von
erkrankungen und beeinträchtigungen
nicht mehr einzeln.
in den gutachterlichen grundsätzen,
die die grundlage zur einschätzung
sind, kann man sich "informieren".
das ist aber nur die eine seite.
weiterhin wird der antragsteller in
seiner"gesamtheit" gesehen und
bewertet.
diese grundsätze werden immer
wieder überarbeitet. so das ein GDB
z.bsp. bei neueren erkenntnissen,
besser werdenden behandlungs-
methoden und ergebnissen durchaus
verändert wird.
Bsp : Knieprothese
für eine gut sitzende und funktionie-
rende TEP (totalendoprothese)wurde
bis dahin ein GDB von 10 angenommen.
mit überarbeitung der GU-Grundsätzen
würde der GDB auf 5 abgesenkt.
aber: wer einmal, wie im obigen
fall angenommen ein GDB von 10
bekommen hat, behält diesen.
das amt überprüft diesen nicht
nach einer neuen änderung der GU.
u.u.wird dieser GDB z.bsp.bei einem
erhöhungsantrag neu bewertet,wenn
dies durch die antragstellung
notwendig wird. das hängt von der
antragstellung ab.
solange sich an dem einmal
bewerteten zustand nichts ändert
bleibt der GDB unverändert.
hat sich der gesundheitszustand
im wesesentlichen verbessert,auf
den man einmal ein GDB erhalten
hat, ist man verpflichtet, dies dem
amt mitzuteilen.
es ist nicht vorgesehen, dass man
zur festlegung des GDB einem
gutachter vorgestellt wird.
nur im ausnahmefall wird dies vom
amt veranlasst.
das könnte sein, die geschilderten
einschrenkungen, beschwerden oder
behinderungen weichen enorm
von den vorliegenden befunden ab
oder bei unklaren befunden oder
solche befunden, die sehr selten
sind und von der norm abweichen.
die ärzte, die ihr benennt, werden
nicht immer angeschrieben um
ein befund an das amt zu geben.
in der regel, werden nur bis zu
3 ärzte um auskunft gebeten
und das auch nur dann, wenn kein
aktueller Befund mit eingereicht
werden konnte.
lasst euch nach möglichkeit bei
der antragstellung wenn ihr das
allein nicht schafft durch kompetente
berater helfen.
wie:
-Schwerbehindertenvertreter und
oder Betriebsrat
-Vereine wie SOVD oder VDK
...
wer fragen hat immer her damit
sauri
die beispiele sind nur genannt um
den inhalt besser darzustellen.danke