kekes
Bekanntes Mitglied
Hallo ihr Lieben,
habe heute meinen Bescheid bekommen, dass ich ab November in Pflegegrad 1 bin.
Allerdings verstehe ich das mit dem Entlastungsbetrag nicht ganz... ;
.
Kann ich z.B. auch eine Haushaltshilfe ein paar Stunden pro Monat komme lassen? Oder geht z.B. auch die "Bezahlung" an einen nahestehenden Verwandten, wenn dieser mich zum Einkaufen fährt?
Macht es bei der Erstattung durch die KK einen Unterschied, ob die Hilfe ein proffesioneller Dienst erledigt oder ob es meine Schwester macht?
Vielleicht kennt sich ja zufällig jemand hier aus.
Schöne Nacht noch - schlaft gut
LG kekes
habe heute meinen Bescheid bekommen, dass ich ab November in Pflegegrad 1 bin.
Allerdings verstehe ich das mit dem Entlastungsbetrag nicht ganz... ;
.Kann ich z.B. auch eine Haushaltshilfe ein paar Stunden pro Monat komme lassen? Oder geht z.B. auch die "Bezahlung" an einen nahestehenden Verwandten, wenn dieser mich zum Einkaufen fährt?
Macht es bei der Erstattung durch die KK einen Unterschied, ob die Hilfe ein proffesioneller Dienst erledigt oder ob es meine Schwester macht?
Vielleicht kennt sich ja zufällig jemand hier aus.
Schöne Nacht noch - schlaft gut
LG kekes