T
Tanja
Guest
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Ich bin von der Zuzahlung zu Arzneimitteln und Fahrtkosten ganz befreit. Meine Krankenkasse erstattet mir auch die Fahrtkosten zu meinen Ärzten. Allerdings kürzt die Krankenkasse die von mir angegebenen Kilometer rigoros. Sie behaupten, es sei nur die KÜRZESTE Wegstrecke zu erstatten.
Ein Blick in das Gesetz ergab meiner Meinung nach etwas anderes:
In § 60 Abs. 3 Nr. 4 SGB V heißt es "Gefahrene Kilometer...sind zu erstatten..". Ich verstehe dieses Gesetz nun so, dass nicht die kürzeste Entfernung, sondern die tatsächlich gefahrene Wegstrecke zu erstatten ist. Bei Fahrten in die Uniklinik kürzt die Krankenkasse mir 52 km (einfache Strecke). ICh fahre 133,5 km, die Krankenkasse behauptet, die kürzeste Strecke seien nur 80 km. Im Routenplaner (und ich habe mehrere getestet), ist die kürzeste Entfernung 93,6 km. Ich habe die Kasse bereits 4 mal gebeten, mir schriftlich nachzuweisen, dass ich mit 80 km dort ankomme. Ich bekomme keinen Nachweis...
Wie seht ihr das mit der kürzesten, bzw. gefahrenen Entfernung im Gesetz ?
Wie handhabt Eure Kasse die Fahrtkostenerstattung ?
Wie beurteilt ihr, dass die Kasse mir nach 4-maliger Aufforderung keinen Beweis für die 80-km-Strecke bringt ?
Ich werde mich auch an den VdK wenden, möchte aber zunächst mal abwarten, wie andere Kassen das handhaben.
Liebe Grüße, und einen schönen Sonntag
Eure Tanja H.
ich habe mal eine Frage:
Ich bin von der Zuzahlung zu Arzneimitteln und Fahrtkosten ganz befreit. Meine Krankenkasse erstattet mir auch die Fahrtkosten zu meinen Ärzten. Allerdings kürzt die Krankenkasse die von mir angegebenen Kilometer rigoros. Sie behaupten, es sei nur die KÜRZESTE Wegstrecke zu erstatten.
Ein Blick in das Gesetz ergab meiner Meinung nach etwas anderes:
In § 60 Abs. 3 Nr. 4 SGB V heißt es "Gefahrene Kilometer...sind zu erstatten..". Ich verstehe dieses Gesetz nun so, dass nicht die kürzeste Entfernung, sondern die tatsächlich gefahrene Wegstrecke zu erstatten ist. Bei Fahrten in die Uniklinik kürzt die Krankenkasse mir 52 km (einfache Strecke). ICh fahre 133,5 km, die Krankenkasse behauptet, die kürzeste Strecke seien nur 80 km. Im Routenplaner (und ich habe mehrere getestet), ist die kürzeste Entfernung 93,6 km. Ich habe die Kasse bereits 4 mal gebeten, mir schriftlich nachzuweisen, dass ich mit 80 km dort ankomme. Ich bekomme keinen Nachweis...
Wie seht ihr das mit der kürzesten, bzw. gefahrenen Entfernung im Gesetz ?
Wie handhabt Eure Kasse die Fahrtkostenerstattung ?
Wie beurteilt ihr, dass die Kasse mir nach 4-maliger Aufforderung keinen Beweis für die 80-km-Strecke bringt ?
Ich werde mich auch an den VdK wenden, möchte aber zunächst mal abwarten, wie andere Kassen das handhaben.
Liebe Grüße, und einen schönen Sonntag
Eure Tanja H.