Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage: Ich bin von der Zuzahlung zu Arzneimitteln und Fahrtkosten ganz befreit. Meine Krankenkasse erstattet mir auch die Fahrtkosten zu meinen Ärzten. Allerdings kürzt die Krankenkasse die von mir angegebenen Kilometer rigoros. Sie behaupten, es sei nur die KÜRZESTE Wegstrecke zu erstatten. Ein Blick in das Gesetz ergab meiner Meinung nach etwas anderes: In § 60 Abs. 3 Nr. 4 SGB V heißt es "Gefahrene Kilometer...sind zu erstatten..". Ich verstehe dieses Gesetz nun so, dass nicht die kürzeste Entfernung, sondern die tatsächlich gefahrene Wegstrecke zu erstatten ist. Bei Fahrten in die Uniklinik kürzt die Krankenkasse mir 52 km (einfache Strecke). ICh fahre 133,5 km, die Krankenkasse behauptet, die kürzeste Strecke seien nur 80 km. Im Routenplaner (und ich habe mehrere getestet), ist die kürzeste Entfernung 93,6 km. Ich habe die Kasse bereits 4 mal gebeten, mir schriftlich nachzuweisen, dass ich mit 80 km dort ankomme. Ich bekomme keinen Nachweis... Wie seht ihr das mit der kürzesten, bzw. gefahrenen Entfernung im Gesetz ? Wie handhabt Eure Kasse die Fahrtkostenerstattung ? Wie beurteilt ihr, dass die Kasse mir nach 4-maliger Aufforderung keinen Beweis für die 80-km-Strecke bringt ? Ich werde mich auch an den VdK wenden, möchte aber zunächst mal abwarten, wie andere Kassen das handhaben. Liebe Grüße, und einen schönen Sonntag Eure Tanja H.
Hallo Tanja Ich fahre zur Behandlung einmal im Vierteljahr nach Hamburg. Das ist ein Weg von 3,5 bis 4 Stunden ca.350 km. Meine Krankenkasse übernimmt ÜBERHAUPT keine Fahrtkosten... Allerdings setzen wir die Fahrtkosten als "aussergewöhnliche Belastung" in der Steuererklärung ab. Das geht, man bekommt zwar nicht soviel (waren mal 52 Pf.) aber immerhin etwas..... Wie hast du es geschafft, das deine Krankenkasse überhaupt etwas zahlt?? Wäre schön, wenn du mir mal sagst, wie du das gemacht hast. schönen Sonntag noch Baba
Hallo baba, auch ich bin von der Zuzahlung zu Arnei-Verband- und Heilmitteln befreit und bekomme die Fahrtkosten erstattet. Dazu mußt du nachweisen, daß du eine chronische Erkrankung hast, deshalb mindestens 4 mal im Jahr einen Facharzt aufsuchst und einen bestimmten Prozentsatz des Familieneinkommens für die Zuzahlung aufgewendet hast.Ich habe ein Jahr lang alle Belege gesammelt und bin durch meine dauernde Krankengymnastik und die vielen Medikamente über den verlangten Betrag gekommen. Nun muß ich am Ende jeden Jahres nur immer wieder eine Bestätigung meines Rheumatologen vorlegen, daß ich eine chronische Erkrankung habe und bekomme dann die Befreiung für ein weiteres Jahr. Bei der Erstattung meiner Fahrkosten hat mir die Barmer bisher keine Schwierigkeiten gemacht. Leider kann ich dir die erforderlich Prozentzahl nicht sagen, aber darüber erhälst du sicher von deiner Krankenkasse Auskunft. Herzliche Grüße, Renate
Hi Tanja, wenn Du befreit bist , dann tricks die doch aus - sie wollen es so.Fahr halt mit dem Taxi hin - lass dir vom Arzt nen Transportschein für Hin und Rückfahrt ausstellen. Dann bezahlst kein Pfennig und bei der Entfernung zahlen Sie noch die Wartezeit des Taxis.. vielleicht kommen Sie dann zur Vernunft. Also ich lass mir immer Transportschei ngeben. Gruss Kerstin
Hi Baba! Ich habe mir ein Merkblatt von der Krankenkasse zuschicken lassen, darin stand genau erklärt, wann sie zahlen. Zuerst ist es auf jeden Fall ganz wichtig, wirklich alle Belege zu sammeln. Ich lasse mir auch die Besuche bei sämtlichen Ärzten bestätigen, denn der Betrag ist relativ hoch. Liebe Grüsse Emma
Hi Tanja Fahrkosten - § 60 SGB V Die Krankenkasse übernimmt je Fahrt die Fahrkosten, die 13 EUR übersteigen bei Fahrten zur stationären Behandlung (Krankenhaus) und zurück, Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist, Krankentransporten von Versicherten, die die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens benötigen, Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, wenn damit eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung § 39 SGB V) vermieden oder verkürzt wird oder diese stationär nicht ausführbar ist. Im Übrigen übernimmt die Krankenkasse Zuzahlungen/Fahrtkosten im Rahmen der Härtefallregelung. Als Fahrkosten werden anerkannt: Fahrpreis bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels unter Ausschöpfen von Fahrpreisermäßigungen, Fahrt mit einem Taxi oder Mietwagen, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, Fahrt mit einem Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann, Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug. Die Krankenkasse erstattet dann für den gefahrenen Kilometer nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Ich bin mir nicht sicher - kann jedoch sein - dass die nach Eisenbahn-km abrechnen. M.E. nehmen die den nächstgelegenen Startbahnhof zum nächstgelegenen Zielbahnhof und ermitteln dann die restlichen km anhand einer Strassenkarte. Jedoch - 60 km Toleranz entstehen da nicht. Gruß ALCO
Hallo Tanja, Auch ich bin von der Zuzahlung befreit, weil ich ein Jahr lang Zuzahlung über 1% hatte und ich lautArzt chronisch krank bin. Jetzt habe ich eine vorläufige Befreiung von 2 Jahren. Meine Fahrtkosten 4 mal pro Jahr nach Hannover( ein Weg 160 km) bekomme ich erstattet (52Pfg.km) weil mein Arzt mir bescheinigt hat,dass eine Behandlung wegen der Seltenheit meiner Erkrankung nur in Hannover an der MHH erfolgen kann. Meine Krankenkasse (BKK) hat es anstandslos akzeptiert. Bleib hartnäckig Gruß Sandra
Hallo Tanja... Auch ich bekomme die Fahrten zum Arzt von der Krankenkasse mit 0,22 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet. Ich hatte noch keine Schwierigkeiten dabei.Die Gesamtkilometer sind auch noch nicht gekürzt worden. mfg Heidi
Moin, moin! Ich war vorletzte Woche bei meiner Krankenkasse und die haben mir folgendes erklärt! Ich fahre jedesmal 64 km zum Arzt, weil der Arzt gut sein soll und weil der Arzt eine´sehr kurze wartezeit hatte. Andere Ärzte hätten 2 Monate warten lassen und das war mir ganz klar zu lang, wenn es auch kürzer geht. Meine Krankenkasse bezahlt mir den Arzt der am nähesten dran ist. Ich habe das Pech das ich 64 km fahre, aber einen Arzt in 4 km nähe habe, der Arzt ist nicht der tollste, aber das macht nix. Meine Krankenkasse würde mir also nur die 4 km bezahlen, auch wenn ich vom Arzt eine Bescheinigung bekomme. Bezahlen tun sie immer, wenn man befreit ist, nur halt immer den nächsten Arzt, schöne scheiße, aber eigentlich habe ich mit sowas gerechnet Schöne Woche noch Mike
Hallo! Ich bin ebenfalls befreit von der Zuzahlung und von den Fahrkosten. Lasse mir zum Jahresende vom Arzt die Termine der Behandlungen bestätigen und bekomme von der Kasse die Kosten zurückerstattet, die ich im öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen würde. Da mein Arzt der nächstgelegene Internist ist (ca 22 km), bekomme ich diese Entfernung bezahlt. Viele Grüße von Sybille
hallo Tanja erstmal muss ich dir danken. dank deines postings bin ich überhaupt mal auf die Idee zu kommen bei der krankenkasse nachzufragen, wegen Fahrgeld bei Befreiung. Meine Beraterin meinte ich sollte mir die diagnose vom arzt auf ein attest geben lassen und dann die jeweiligen daten, wann ich dort war und halt dann abmesen wieviele km das sind. und da es mir nicht zumutbar ist, mit dem bus zu fahren, weil das zu lange dauert, werde ich auch wahrscheinlich die vollen kilometer bezahlt kriegen, aber bei deinem problem würde ich nochmal zur kk hingehen und nachfragen. gruss natascha