Hallo Rita,
wenn ich das richtig gedeutet habe bist Du Baujahr 57. In diesem Falle gilt nach dem Rentenreformgesetz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 für Dich der sogenannte Vertrauensschutz (Versicherte, die am 1.1.2001 das 40. LJ vollendet hatten).
Das bedeutet, daß Du noch nach altem Recht Deine Rente beantragen kannst.
Neu heißt es, daß Maßstab für die Erwerbsminderung alleindas Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Die Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung odr der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist völlig ohne bedeutung.
Bei Dir muß es aber noch heißen:"...erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in Ihrem bisherigen oder einem vergleichbaren Beruf keine 6 Stunden mehr arbeiten können."
Die Rente kannst Du entweder über die Krankenkasse oder die LVA/BfA beantragen. Am Besten zur LVA/BfA gehen und einen Rentenantrag holen.
Die müssen dir dort bei allm behilflich sein.
Mein Mann hat seinen "EU-Weg" über Med. Dienst der KV (Gutachter), Gutachter LVA, Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, Klage vor`m Sozialgericht, Gutachter vom Gericht und Gewinn des Prozesses, hinter sich gebracht.
Ich kenne Deinen Krankheitszustand nicht, aber ich wünsche Dir von ganzen herzen, daß Du so etwas nicht auch noch zusätzlich durchmachen mußt. Ich drück Dir ganz fest beide Daumen.
Wenn Du Fragen auf dem Weg hast, immer raus damit. Ich habe die LVA lieben gelernt.
Liebe Grüße
Steffi.B