Erkrankung verschweigen - ja oder nein????

gtivr6

Neues Mitglied
Hallo liebe Rheumafreunde,

habe folgendes Problem: Ich habe heute, nach 5 monatiger Suche, einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr) als Lagerist unterschrieben.:) Im Vorstellungsgespräch wurde ich nicht auf gesundheitliche Leiden angesprochen - und habe natürlich auch nichts von von Morbus Bechterew (an dem ich ja leide) gesagt.

Habe noch einen Personalbogen mitbekommen, den ich ausgefüllt nächste Woche mitbringen soll. In diesem Bogen, kommt natürlich die Frage, ob ich gesundheitliche Leiden hätte - und nun weiß ich nicht ob ich es angeben soll/muss.

Habe Angst davor, dass ich somit nicht mal die Probezeit überstehe, wenn ich den Bechti erwähne:(. Was soll ich da machen? Hatte schon mal das gleiche Problem, wo dann der Arbeitgeber in letzter Minute alles noch rückgangig gemacht hat:(, und ich den sicher geglaubten Job doch nicht bekam.

Helft mir bitte mal!

Ein ziemlich verzweifelter gtivr6:confused::confused::confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich denke, reinschreiben wirst du das wohl müssen...
Allerdings würde ich das ganze schöner Reden, als es vielleicht mom ist...
 
Hallo gtivr6,

bist du als Schwerbehinderter anerkannt? Falls ja, hier mal ein Urteilstext des BArbG. Danach muss diese Eigenschaft zwingend angegeben werden.

Verschweigen der Schwerbehinderteneigenschaft
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 03.12.1998 - Az: 2 AZR 754/97 - die bestehende Rechtsprechung bestätigt, wonach die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers uneingeschränkt zulässig ist und ihre wahrheitswidrige Beantwortung regelmäßig die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung begründet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer für die ausbedungene Tätigkeit trotz seiner Behinderung uneingeschränkt verwendbar ist. Die Anfechtung des Arbeitgebers bewirkt zwar, daß das Arbeitsverhältnis als von Anfang nichtig anzusehen ist, trotzdem kann die Anfechtung praktisch erst Wirkung für die Zukunft entfalten. Eine Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen ist nicht durchführbar. Der Arbeitnehmer ist nicht schutzwürdig: Wer seinen Vertragspartner getäuscht hat, kann sich nicht auf den Bestand des Vertrages verlassen.

Sofern du nicht anerkannt schwerbehindert bist, gilt:

Krankheiten und Körperbehinderungen
Bei akuten Krankheiten müssen Sie ehrlich antworten, wenn sie Ihre Eignung für die Krankheit einschränken – zum Beispiel schwere oder chronische Erkrankungen, die Einfluss auf die Arbeitsleistung haben. Das gilt auch für Ansteckungsgefahr oder bevorstehende Operationen und Kuren (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 270/83). Bei Krankheiten, die Ihre Einsatzmöglichkeiten nicht beeinträchtigen, dürfen Sie hingegen schummeln. Das gilt auch für Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie psychiatrische Behandlungen. Mit Einwilligung von Bewerbern sind Tests bezüglich psychischer Eigenschaften zulässig, durch die Eigenschaften oder Fähigkeiten gemessen werden, die bei objektiver Betrachtung für den Arbeitsplatz relevant sind. Dass sich Krankheiten irgendwann verschlimmern und Arbeitgebern daraus Kosten entstehen könnten, verpflichtet Sie noch nicht zu einem entsprechenden Hinweis. Verschweigen dürfen Sie auch eine HIV-Infektion. Handelt es sich jedoch um einen Beruf mit besonderer Infektionsgefahr oder ist die Krankheit ausgebrochen, müssen Sie die Frage richtig beantworten.

Du musst also abwägen, inwieweit du der Tätigkeit auf Dauer gewachsen bist. Es bringt ja auch dir nichts, wenn du nach 2-3 Monaten aufgrund der Tätigkeit unter derart schlimmen Schmerzen leidest, dass du zum Arzt musst und AU bist.
 
Hallo gtivr6,

ja, das ist jetzt die Gewissensfrage. Hast Du einen Schwerbehinderungs-Ausweis? Dann mußt Du es sagen, wenn nicht, dann - . Es könnte wirklich sein, dass Du ansonsten die Stelle nicht bekommst, heute weiß man das nie. Es ist wirklich eine schwierige Frage, die Du uns da stellst. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, immer mit offenen Karten zu spielen, das ist einfacher, aber man fällt natürlich auch oft die Sch....... Aber das kannst nur Du ganz allein entscheiden.
 
Hallo,

die gleiche Frage wurde gerade im Diabetes-Journal bzgl. des angeben des Diabetes gestellt.

Ein Anwalt hat dazu geantwortet: " Es müssen nur zulässige Frage wahrheitsgemäß bzw. überhaupt beantwortet werde. Der AG darf Bewerber nur nach Krankheiten fragen, mit denen erhebliche Ansteckungsgefahr
verbunden ist oder aufgrund derer es von vornherein klar ist, dass die Tätigkeit gar nicht ausgeübt werden kann.
Eine Frage nach Diabetes ist z. B. unzulässig und darf verschwiegen werden. Gleiches gilt für pauschale Fragen nach dem Gesundheitszustand."

Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter.

Viele Grüße Manuela
 
hallo, :)

Betroffene sind generell nicht verpflichtet, von sich aus den Arbeitgeber über eine Schwerbehinderung in Kenntnis zu setzen. Für manche Berufsgruppen gelten dabei jedoch Ausnahmeregelungen.


Eine Auskunftspflicht besteht in bestimmten Fällen
Der schwerbehinderte Mensch ist nur dann verpflichtet, seinen (potenziellen) Arbeitgeber über eine bestehende Schwerbehinderung zu unterrichten, wenn dieser ausdrücklich z.B. im Einstellungsfragebogen oder Bewerbungsgespräch danach fragt. Die Art der Behinderung bzw. Erkrankung muss nicht offenbart werden.
Eine Offenbarungspflicht besteht für Tätigkeiten und Berufsfelder, bei denen bestimmte krankheitsbedingte Einschränkungen oder Behinderungen für den Betroffenen selbst oder für andere zur Gefahr werden könnten. Das gilt zum Beispiel für das Arbeiten in großen Höhen, wie bei Bauarbeitern oder Dachdeckern, oder für die Ausführung von Tätigkeiten, die einen hohen Grad an feinmotorischer Kontrolle erfordern (z.B. Chirurgen beim Operieren).
Bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz muss dieses Thema nicht aktiv angesprochen werden, wenn die Behinderung keine "Auswirkungen" auf die angestrebte Tätigkeit hat. Allerdings darf der Arbeitgeber einen Bewerber nach bestehenden Behinderungen fragen. Die Frage nach einer Schwerbehinderung muss auch dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit ohne (einschränkende) Bedeutung ist. (BAG-Urt. v. 3.12.1998 - 2 AZR 754/97) Erwirbt ein Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Schwerbehinderteneigenschaft, muss er den Arbeitgeber davon grundsätzlich nicht in Kenntnis setzen. Ausnahmen: Durch die Behinderung entsteht eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung oder Nachteilsausgleiche wie Zusatzurlaub und Kündigungsschutz sollen geltend gemacht werden.

quelle: Rheumawelt.de
 
Hallo und erst mal besten Dank für Eure Zuschriften.

Wie ich anfangs schon erwähnte, wurde ich im Vorstellungsgespräch nicht nach körperlichen Einschränkungen gefragt - worauf ich logischerweise auch nichts sagte.

Im mitgegebenen Personalbogen taucht folgende Frage auf: "Haben Sie körperliche oder sonstige Leiden und Fehler? Wenn ja, welche?"

Die Frage nach: Sind sie schwerbehindert taucht nicht auf!!!

Zum Thema Schwerbeschädigtenausweis muss ich sagen, dass ich einen Antrag gestellt habe, wobei eine Entscheidung aber erst im nächsten Jahr getroffen wird:( (habe beim Amt angerufen).

Habe mit meinem Rheumatologen gesprochen und er meinte, dass ich Morbus Bechterew in Remmission! angeben soll. Von der Colitis Ulcerosa soll/brauche ich nichts anzugeben, weil sie eine Begleiterscheinung des MB ist.

Werde es wahrscheinlich auch so machen - und kann nur hoffen, dass alles so klappt, wie ich es mir vorstelle.:confused::confused::confused:

Grüße vom verunsicherten gtivr6:-((
 
"Haben Sie körperliche oder sonstige Leiden und Fehler? Wenn ja, welche?"

hallo gtivr6

und wenn du als antwort "entzündungen der Wirbelsäule" schreibst, dann hast du vielleicht das glück daß nicht tiefergehend nachgegfragt wird, denn jeder zweite arbeitnehmer hat probleme mit der wirbelsäule.

ich wünsch dir viel glück

herzlichst grummel
 
@ gummelzack,

und wenn du als antwort "entzündungen der Wirbelsäule" schreibst, dann hast du vielleicht das glück daß nicht tiefergehend nachgegfragt wird, denn jeder zweite arbeitnehmer hat probleme mit der wirbelsäule.

Das ist ja eigentlich nicht verkehrt, wenn ich es so schreiben würde. Denn es wurde ja nicht direkt nach einer chronischen Erkrankung gefragt - sondern nur nach körperliche oder sonstige Leiden.

"Entzündung im Bereich der Wirbelsäule" wäre somit eine Antwort auf diese Frage - oder nicht???:confused::confused::confused:

Was meint Ihr dazu??

Danke im voraus:)
 
hallo,

grummel hat recht. :D

"Spond-" für Wirbelkörper bzw. Wirbelsäule, "arthr-" für Gelenke (Körpergelenke und kleine Wirbelgelenke) und, "-itis" für entzündlich (in der Medizin enden alle entzündlichen Erkrankungen auf "-itis", wie Gastritis = Magenschleimhautentzündung, Bronchitis = Entzündung der Bronchien; Hepatitis = Leberentzündung etc.)

quelle

spondarthritis (wo der m.b. ja hingehör), heisst auf gut deutsch- wirbelgelenksentzündung ;) - hört sich ja nicht dramatisch an und entspricht der wahrheit!
 
also ich antworte dir auchmal, denn ich hatte die selbe frage...

meine schwägerin ist anwältin für arbeitsrecht. sie meinte, solange ich keinen schwerbehindertenausweis habe, muss ich gar nichts sagen!!!!!!!

auch chronischer erkrankungen muss man nicht angeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und man darf lügen, da gibts auch einen paragraphen "ihr recht auf lügen" für solche sachen (wie auch frage nach schwangerschaft oder so).

also wenn du nicht alle 4 wochen krank bist, dann sags nicht!!!!

natürlich weiß man nicht was noch kommt, aber man kanns ja eventuell am derzeitigen zustand einschätzen!

lg
 
ich schreib hier mal als ehemalige arbeitgeberin....
die formulierung " entzündung der wirbelsäule"
(entsprechend im bereich der wirbelsäule)
hat eine ungemein andere aussagekraft als:
beschwerden mit der wirbelsäule!
beschwerden können alles mögliche sein, wie
muskelverspannungen usw, halt das, was der deutsche
erwachsene arbeitnehmer so hat, halt harmlos klingend.
bei der angabe "entzündung der wirbelsäule" würde mir
der stift aus der hand fallen, es sei denn, es handelt sich um
einen grossbetrieb, der sich einiges leisten kann........
meine - andere - meinung ;) die hoffentlich auch weiterhilft. :)

lieben gruss marie
 
Die Frage musst du überhaupt nicht beantworten bzw. du kannst deine Erkrankung verschweigen. Sie ist viel zu allgemein gestellt und nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zumindest strittig.

So wie die Frage in dem Personalbogen gestellt ist, müsstest du bspw. auch einen zu hohen, aber bestens medikamentös eingestellten Blutdruck oder auch eine hartnäckige Zahnfleischentzündung angeben. Und das ganz unabhängig davon, ob diese Erkrankungen dich in deinem Berufsleben überhaupt beeinträchtigen. So geht es nun wirklich nicht!

Wenn du nach deinen Erfahrungen sagen kannst, dass deine Erkrankung dich bisher in deinem Berufsleben - zumindest für die Vorgesetzte und Kollegen nicht bemerkbar - nicht beeinträchtig hat, dann verschweig deinen Bechti. Wenn du wegen des MB und der Colitis allerdings öfter krankheitsbedingt ausfällst, dann musst du abwägen, ob das deinem künftigen Arbeitgeber gegenüber fair wäre.
Allerdings ist es in meinen Augen auch sehr unfair, einen Arbeitnehmer, den ich gerne einstellen möchte, nur deswegen nicht zu nehmen, weil er ja krank werden könnte (wie es dir mit deinem geplatzten Arbeitsvertrag ja schon passiert ist). Eine Garantie habe ich als Arbeitgeber nie wirklich. Denn auch ein bisher gesunder Mensch kann nach einem Jahr nach der Einstellung mit einem völlig überraschenden Herzinfarkt umkippen...

Wie auch immer du dich entscheidest, ich drück dir die Daumen, dass es mit dem Vertrag klappt!
Funkel
 
Hallo an alle,

erst mal danke für die zahlreichen Zuschriften auf mein Problem. Leider bin ich nicht wirklich schlauer, da so viele unterschiedliche Antworten. Muss wohl selber, die hoffentlich richtige Entscheidung treffen.:( Werde zunächst versuchen, den Personalbogen erst mal solange zurückzuhalten, bis ich darauf angesprochen werde - der Arbeitgeber hat ja bereits alle meine erforderlichen Daten!

Hab mir noch folgendes überlegt, was ich schreiben könnte: Wie schauts denn mit "Wirbelsäulenkrümmung" ??? Was meint Ihr dazu? Ist ja nicht falsch - oder?
Und wie bereits schon oben erwähnt, es wurde ja nicht nach GdB, Schwerbehinderung oder so gefragt!

Grüße vom immer noch verunsicherten
gtivr6:confused::confused::confused:
 
Hallo gtivr6,

Was kann dir schlimmstenfalls passieren, wenn du es nicht angibst? Vermutlich nichts, denn: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dein Arbeitgeber rauskriegt, dass du schon vorher krank warst?
Und selbst wenn, wie die anderen schon schrieben, muss die Frage höchstwahrscheinlich gar nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Falls du allerdings die Vorteile, die ein eventueller GdB mit sich bringen würde, wie Kündigungsschutz oder mehr Urlaubstage nutzen willst, dann wird es natürlich problematisch - vermutlich wird dein Arbeitgeber dann versuchen, dich baldmöglichst wieder loszuwerden und möglicherweise vermuten, dass die Krankheit schon vorher bestand. Allerdings ist ja auch noch fraglich, ob überhaupt ein Schwerbehindertenstatus erreicht wird, d. h. das Problem stellt sich möglicherweise gar nicht.

Andererseits: Was kann dir schlimmstenfalls passieren, wenn du es angibst? Du wirst den Job u. U. sofort oder bei der ersten Krankheit wieder los. Und: Alle Probleme mit der Wirbelsäule werden von Arbeitgebern nicht gern gesehen. Außerdem wird die Angabe von gesundheitlichen Problemen möglicherweise weitere Fragen nach sich ziehen, wie etwa nach dem GdB.

Ich habe im Vorfeld nie etwas über meine Krankheit gesagt. Wenn Fragen von Kollegen kamen, weil ich nur mühsam gehen konnte, habe ich gesagt, ich hätte Probleme mit dem Knie (was nicht falsch ist). Als ich die Probezeit überstanden hatte und meinen Arbeitgeber und meine Kollegen von meinen Fähigkeiten überzeugt hatte, habe ich dann bei solchen Gelegenheiten auch meine Krankheit erwähnt, aber nicht vorher.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!

Birte
 
Hallo gtivr6,

auch ich gebe Birte recht. Ich war in derselben Situation - beim Personalbogen habe ich meine CP nicht angegeben. Hatte zwar auch immer ein schlechtes Gewissen. Bei diesem Arbeitgeber war ich aber nur ein halbes Jahr, da ich in näherer Umgebung was gefunden habe. Auch dort musste ich einen Eignungstest machen - zitter - und hätte mich der Arzt gefragt, ob ich z.Zt. Beschwerden habe, wüsste ich auch nicht, was ich geantwortet hätte. Er fragte nur nach meinen Vorerkrankungen - da gab ich die Neurodermitits an, die aber so gut wie abgeheilt sei. Bei dem Vorstellungsgespräch mit der Personalabteilung wurde ich auch wegen Beschwerden befragt. Da sagte ich, ich hätte "ab und zu mal Probleme mit dem Wetterwechsel, mal ziept es da, mal dort." Die Personalchefin meinte: Ja, das haben wir ja alle mal. Ich habe es total runtergespielt, war aber auch nicht unehrlich. Ich bin auch total froh, dass ich nicht ganz die (komplette) Wahrheit gesagt habe - ich finde meinen Job supertoll und möchte ihn nie missen. Ich habe auch noch nicht einen Tag gefehlt - und so habe ich mein Können unter Beweis stellen können. Wenn du ein zu schlechtes Gewissen dabei hast, schreibe doch einfach nur: ab und zu Rückenbeschwerden, das ist weder zu heftig noch hast du etwas verschwiegen.

Gruß

bebsi70

P.S.: Da dein Beitrag schon ein paar Tage her ist - hast du dich schon zwischenzeitlich schon den Bogen abgegeben?
 
P.S.: Da dein Beitrag schon ein paar Tage her ist - hast du dich schon zwischenzeitlich schon den Bogen abgegeben?

Ja ich habe den Bogen abgegeben und auch darin reingeschrieben, dass ich an Rheuma (Morbus Bechterew) leide. Habe lange überlegt, aber mich dann doch für die komplette Wahrheit entschieden!

Es hat mich noch keiner darauf angesprochen - bin so zumindest auf der sicheren Seite. Habe mich auch schon soweit eingelebt - auch wenn ich manchmal ganz schön ran muß:( (schwer heben) - bin aber froh, dass ich nach 5 monatiger Arbeitslosigkeit entlich wieder Arbeit gefunden habe, die auch halbwegs vernünftig bezahlt wird! Auch war es am Anfang eine Umstellung für mich, den ganzen Tag wieder auf den Beinen zu sein - jedoch habe ich mich soweit daran gewönnt.

Hoffe, dass meine Knochen auch weithin noch mitmachen!

Bis denne dann:):):)
 
Hallo Autoliebhaber,

...
alten Text gelöscht, weil ich mal wieder nicht bis zum Ende gelesen hatte :D .
...

Toll! Herzlichen Glückwunsch!

Kira
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi gtivr6,

freue mich für dich und hoffe, dass das mit der Arbeit auch in Zukunft klappt und wünsche dir noch alles Gute! Hauptsache, du hast den Job bekommen!

LG

bebsi
 
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