R
roco
Guest
hallo, ich hab da mal ne frage....
hatte mitte februar nun dann doch den antrag auf gdb eingereicht und jatzt die eingangsbestätigung erhalten.
unter anderem steht dort folgendes:
und weiter unten:
nun meine fragen:
soll ich dieses schreiben jetzt schon meinem arbeitgeber zeigen und damit evtl. schlafende hunde wecken? bin in diesem jahr bereits das 2. mal krankgeschrieben, einmal 14 tage und jetzt wegen ner anderen sache schon 3 wochen und es werden noch welche folgen. eine dritte krankschreibung für dieses jahr steht schon fest (ohne termin), da ich in einer schmerzklinik medikamentös eingestellt werden soll. also abwarten, bis der bescheid da ist, oder jetzt schon dem ag bescheidgeben?
zum 2. punkt, versteh ich da jetzt was falsch? ich kann doch im mom noch keine anträge beim arbeitsamt oder finanzamt stellen, ohne zu wissen, in welcher höhe mir der gdb gewährt wird?
fragende grüße von der lieben roco...

hatte mitte februar nun dann doch den antrag auf gdb eingereicht und jatzt die eingangsbestätigung erhalten.
unter anderem steht dort folgendes:
...Mit diesem Schreiben können Sie beim Arbeitsamt, Finanzamt oder bei Ihrem Arbeitgeber nachweisen, das Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt haben...
und weiter unten:
....Der Feststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gilt nicht gleichzeitig als Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleichen und Hilfen. Wir empfehlen, diese4 Leistungen unverzüglich bei den jeweils zuständigen Stellen zu beantragen...
nun meine fragen:
soll ich dieses schreiben jetzt schon meinem arbeitgeber zeigen und damit evtl. schlafende hunde wecken? bin in diesem jahr bereits das 2. mal krankgeschrieben, einmal 14 tage und jetzt wegen ner anderen sache schon 3 wochen und es werden noch welche folgen. eine dritte krankschreibung für dieses jahr steht schon fest (ohne termin), da ich in einer schmerzklinik medikamentös eingestellt werden soll. also abwarten, bis der bescheid da ist, oder jetzt schon dem ag bescheidgeben?
zum 2. punkt, versteh ich da jetzt was falsch? ich kann doch im mom noch keine anträge beim arbeitsamt oder finanzamt stellen, ohne zu wissen, in welcher höhe mir der gdb gewährt wird?
fragende grüße von der lieben roco...

