eingangsbestätigung gdb

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von roco, 16. März 2011.

  1. roco

    roco Guest

    hallo, ich hab da mal ne frage....

    hatte mitte februar nun dann doch den antrag auf gdb eingereicht und jatzt die eingangsbestätigung erhalten.

    unter anderem steht dort folgendes:

    und weiter unten:

    nun meine fragen:

    soll ich dieses schreiben jetzt schon meinem arbeitgeber zeigen und damit evtl. schlafende hunde wecken? bin in diesem jahr bereits das 2. mal krankgeschrieben, einmal 14 tage und jetzt wegen ner anderen sache schon 3 wochen und es werden noch welche folgen. eine dritte krankschreibung für dieses jahr steht schon fest (ohne termin), da ich in einer schmerzklinik medikamentös eingestellt werden soll. also abwarten, bis der bescheid da ist, oder jetzt schon dem ag bescheidgeben?

    zum 2. punkt, versteh ich da jetzt was falsch? ich kann doch im mom noch keine anträge beim arbeitsamt oder finanzamt stellen, ohne zu wissen, in welcher höhe mir der gdb gewährt wird?

    fragende grüße von der lieben roco...;):)
     
  2. sternfieber

    sternfieber Der Brummkreisel

    Registriert seit:
    16. Februar 2011
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    5.608
    Hallo roco,

    da hast du Recht. Anträge bei den Behörden kannst du wirklich erst dann stellen, wenn der Bescheid da ist. Ich würde auch erst dann den AG benachrichtigen. Im Voraus bringt dir das ja auch nicht wirklich was. Vielleicht ist dein Bescheid auch vor deiner nächsten Krankschreibung rechtzeitig da. Ich drück dir die Daumen.
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    1. Juli 2009
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    an einem fluss
    @hallo rocco

    nein, reiche es nicht ein!

    es ist heute eh so, dass du erst als schwerbehindert zählst, wenn du den bescheid hast. das hat sich vor einigen jahren geändert, dort zählte man schon als sb-wenn man den antrag stellte.

    also gedulde dich, der bescheid trägt dann dein antragsdatum!
    das legste dann vor-dann ist es endgültig und dein arbeitgeber kann nix machen.

    sollte trotzdem vorher ein kündigungsbegehren erfolgen (???-könnte das sein?) dann legst du das vor. trotzdem würde es dich zu diesem zeitpunkt ohne bescheid leider nicht wirklich schützen. aber der arbeitgeber wüsste dann, was ihn erwartet.

    habt ihr ein betriebsrat? oder schwerbehindertenvertretung? dort solltest du das vorlegen. für den fall des falles, wissen sie bescheid und können ggf. hier unterstützend tätig werden.

    ich weiss das beruhigt nicht, die regelung ist leider so!

    knuddel: sauri:)der liebe dino
     
  4. roco

    roco Guest

    danke sternenfieber und lieber dino,

    mit so ner kündigung muss man ja heutzutage immer rechnen. zumal bei meinen krankschreibungen dieses jahr. angesagt is nix, deshalb hab ich ja gefragt. wenns echt im raum stehen würde, dann wäre der schein schon in der firma.

    mich irritierten bloß oben zitierte sätze.

    betriebsrat oder schwerbehindertenvertretung haben wir, soweit ich weiss, nicht. mir wurde aber schon nahegelegt, in die gewerkschaft für schwerbehinderte :)vb_confused::vb_confused::vb_confused:) einzutreten... da muss ich mich aber noch schlau machen, ob mir das was bringt...

    lg roco
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo rocco,

    ne sone gwerkschaft gibt es nicht!!!!
    wer erzählt denn sowas:eek::eek::eek:

    du kannst in den sovk oder vdk eintreten, die dir behilflich sind.

    wenn ihr kein br habt, müsstet ihr aber wenigstens einen "schwerbehindertenbeauftragten" in der Firma haben, wenn ihr mehr als 10 beschäftigte seid.

    in die gewerkschaft kannst du eintreten, das ist in der regel, die deiner branche übliche: also VerDi für bestimmte berufe des öff.dienstes, gesundheit.... oder auch gewerkschaft metall...usw. da googel mal. auch die helfen dir dann, ist aber beitragspflichtig. 1% vom brutto deiner einnahme (ggf.krankengeld)

    solange wie du nichts weisst von deiner firma über irgendwelche kündigungsgerüchte soltest du dir keine gedanken machen und abwarten bis das landesamt über deinen behinderungsgrad entscheidet. nur das dauert eben sehr lange. also geduld mitbringen.

    liebe grüsse sauri:)der liebe dino
     
    #5 17. März 2011
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2011
  6. sternfieber

    sternfieber Der Brummkreisel

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    5.608
    Hallo roco,

    ich habe einen GdB von 30 und bin über das AA gleichgestellt mit einem Schwerbehinderten auf Grund der Einschränkungen nach meiner Krebserkrankung. Jetzt soll ein Verschlechterungsantrag gestellt werden. Selber bin ich seit Ende November krankgeschrieben. Wir haben in der Firma einen Betriebsrat. Aber wie sauri schon geschrieben hat, schadet der Eintritt in die Gewerkschaft sowie auch in den VdK garnichts. Ich bin bei beiden Mitglied; in der Hoffnung: viel hilft viel...:D

    Ich bin seit 15 Jahren bei der Firma. Nach einem Jahr war ich das erste Mal neun Monate am Stück krank (Krebs). Seitdem falle ich jedes Jahr ca. 3-6 Wochen aus. Manchmal noch plus Kur. Ich habe mit meinem AG großes Glück. Und auch mit meinen Arbeitskollegen, die das auch alles mit tragen müssen. Wie es weiter geht, weiß ich auch noch nicht.

    Ich grück dir ganz fest die Daumen, dass dein Bescheid bald erfolgreich ist. Und solange du noch nichts gehört hast, brauchst du dir wirklich nicht so viele Sorgen machen. dann hätte deine Firma schon längst reagiert.

    :pftroest:
     
  7. Fee-68

    Fee-68 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. Februar 2011
    Beiträge:
    26
    Hallo Roco,
    zu deinem Thema solltest du dir mal diese Seite www.sbv-wissen.de angucken.
    Unter Urteile steht was drinnen was dich interessieren könnte.

    Schönes Wochenende
    Fee-68
     
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