auriga
Mitglied
Hallo zusammen,
nachdem ich vor 10 Jahren wegen meiner PSA einen GdB von 30 erhalten habe, habe ich nach einem langen Schub (der gar nicht als solcher erkannt wurde zunächst, da atypisch) gestern den neuen Bescheid mit GdB 40 wegen Verschlimmerung plus GdB 20 wegen einer weiteren Erkrankung dazu bekommen, insgesamt ist es nunmehr ein GdB von 40.
Ich lasse mich von einem Interessenverband (IV) vertreten, bin aber als Verwaltungsmensch selber nicht ganz unwissend, wie Verwaltungsverfahren laufen.
Einmal davon ab, dass meine Beschwerden gerade während der Bearbeitungszeit unglaublich wurden und jetzt durch ein Biologikum gemildert sind, dass ich das Leben überhaupt für wieder wirklich lebenswert erachte (hört sich pathetisch an, aber ich kann Menschen jetzt verstehen, die vor lauter Schmerzen nicht mehr "wollen", wenn ich mir das selber auch nicht für mich vorstellen kann), halte ich da einen GdB von 40 fast für zu niedrig, denke aber, dass die ggf. zweifelhafte und begrenzte Milderung durch das Biologikum ggf. nicht mehr herausholen würde derzeit.
Die andere Erkrankung ist so massiv, dass ich deswegen jetzt Monate nicht arbeitsfähig war. Das floss in die Betrachtung des Amtes noch nicht ein. Von Seiten des IV sagte man mir, wenn der GdB z. B. auch bei 40 läge und ein Zusammenhang zu meiner PSA auch darlegbar wäre, könnte ich damit über die neuralgische Grenze 50 kommen.
Vielleicht könnt Ihr mir ja folgende Fragen beantworten oder mich auf Quellen hinweisen, das wäre toll!
Für Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar, denn auch wenn 40 besser als 50 ist, wäre das Mehr an Urlaub und die Wahrnehmung als Schwerbehinderter im Job schon ein nicht unerheblicher Vorteil - klar - und auch eine zumindest kleine Hilfe im Alltag.
Schonmal lieben Dank für Eure Antworten!
nachdem ich vor 10 Jahren wegen meiner PSA einen GdB von 30 erhalten habe, habe ich nach einem langen Schub (der gar nicht als solcher erkannt wurde zunächst, da atypisch) gestern den neuen Bescheid mit GdB 40 wegen Verschlimmerung plus GdB 20 wegen einer weiteren Erkrankung dazu bekommen, insgesamt ist es nunmehr ein GdB von 40.
Ich lasse mich von einem Interessenverband (IV) vertreten, bin aber als Verwaltungsmensch selber nicht ganz unwissend, wie Verwaltungsverfahren laufen.
Einmal davon ab, dass meine Beschwerden gerade während der Bearbeitungszeit unglaublich wurden und jetzt durch ein Biologikum gemildert sind, dass ich das Leben überhaupt für wieder wirklich lebenswert erachte (hört sich pathetisch an, aber ich kann Menschen jetzt verstehen, die vor lauter Schmerzen nicht mehr "wollen", wenn ich mir das selber auch nicht für mich vorstellen kann), halte ich da einen GdB von 40 fast für zu niedrig, denke aber, dass die ggf. zweifelhafte und begrenzte Milderung durch das Biologikum ggf. nicht mehr herausholen würde derzeit.
Die andere Erkrankung ist so massiv, dass ich deswegen jetzt Monate nicht arbeitsfähig war. Das floss in die Betrachtung des Amtes noch nicht ein. Von Seiten des IV sagte man mir, wenn der GdB z. B. auch bei 40 läge und ein Zusammenhang zu meiner PSA auch darlegbar wäre, könnte ich damit über die neuralgische Grenze 50 kommen.
Vielleicht könnt Ihr mir ja folgende Fragen beantworten oder mich auf Quellen hinweisen, das wäre toll!
- Besteht die Möglichkeit, dass bei einer Erhöhung der neuen Zweiterkrankung diese mit z. B. GdB 40 zu einem GdB 50 insgesamt führen könnte?
- Wie sieht es bei einem Beibehalten des GdB 40 aus - ich bin Beamtin und von Umstrukturierungsmaßnahmen bedroht, sitze auf einem Posten, der wegfällt - bringt mir da ein Gleichstellunsantrag etwas? Bislang dachte ich immer, das wäre "nur" was fur Arbeitnehmer, habe da aber auch wirklich keine Ahnung.....
- Meine IV sagte mir, bei Widerspruchseinlegung würde Akteneinsicht in deren Räumen beantragt. Kenne ich, war damals genauso. Man sagte mir, da dürften "aus Datenschutzgründen" aber keine Kopien gemacht werden aus der Akte, z. B. des Gutachtens des Amtes, was ja für ein Entgegentreten meines Facharztes z. B. schon wichtig wäre. Ich kann mir das kaum vorstellen, weil ich es aus anderen Verwaltungsverfahren kenne, dass die Akten durchnummeriert versand werden und man sich Kopien (vor allem in eigener Sache!) ziehen kann. In dem Verbot sehe ich eigentlich schon ein Verfahrenshemmnis, weil man seinem Arzt das als Laie ggf. nicht so gut widergeben kann und dadurch evtl. Nachteile erleidet. Kennt Ihr das anders oder sogar ein Urteil oder Verfahrenshinweis?
Für Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar, denn auch wenn 40 besser als 50 ist, wäre das Mehr an Urlaub und die Wahrnehmung als Schwerbehinderter im Job schon ein nicht unerheblicher Vorteil - klar - und auch eine zumindest kleine Hilfe im Alltag.
Schonmal lieben Dank für Eure Antworten!
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