Druckfrischer GdB 40 und Frage zu Akteneinsicht und Gleichstellung an Profis *Hilfe*

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von auriga, 13. März 2013.

  1. auriga

    auriga Mitglied

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    Beiträge:
    120
    Hallo zusammen,

    nachdem ich vor 10 Jahren wegen meiner PSA einen GdB von 30 erhalten habe, habe ich nach einem langen Schub (der gar nicht als solcher erkannt wurde zunächst, da atypisch) gestern den neuen Bescheid mit GdB 40 wegen Verschlimmerung plus GdB 20 wegen einer weiteren Erkrankung dazu bekommen, insgesamt ist es nunmehr ein GdB von 40.

    Ich lasse mich von einem Interessenverband (IV) vertreten, bin aber als Verwaltungsmensch selber nicht ganz unwissend, wie Verwaltungsverfahren laufen.

    Einmal davon ab, dass meine Beschwerden gerade während der Bearbeitungszeit unglaublich wurden und jetzt durch ein Biologikum gemildert sind, dass ich das Leben überhaupt für wieder wirklich lebenswert erachte (hört sich pathetisch an, aber ich kann Menschen jetzt verstehen, die vor lauter Schmerzen nicht mehr "wollen", wenn ich mir das selber auch nicht für mich vorstellen kann), halte ich da einen GdB von 40 fast für zu niedrig, denke aber, dass die ggf. zweifelhafte und begrenzte Milderung durch das Biologikum ggf. nicht mehr herausholen würde derzeit.

    Die andere Erkrankung ist so massiv, dass ich deswegen jetzt Monate nicht arbeitsfähig war. Das floss in die Betrachtung des Amtes noch nicht ein. Von Seiten des IV sagte man mir, wenn der GdB z. B. auch bei 40 läge und ein Zusammenhang zu meiner PSA auch darlegbar wäre, könnte ich damit über die neuralgische Grenze 50 kommen.

    Vielleicht könnt Ihr mir ja folgende Fragen beantworten oder mich auf Quellen hinweisen, das wäre toll!

    1. Besteht die Möglichkeit, dass bei einer Erhöhung der neuen Zweiterkrankung diese mit z. B. GdB 40 zu einem GdB 50 insgesamt führen könnte?
    2. Wie sieht es bei einem Beibehalten des GdB 40 aus - ich bin Beamtin und von Umstrukturierungsmaßnahmen bedroht, sitze auf einem Posten, der wegfällt - bringt mir da ein Gleichstellunsantrag etwas? Bislang dachte ich immer, das wäre "nur" was fur Arbeitnehmer, habe da aber auch wirklich keine Ahnung.....
    3. Meine IV sagte mir, bei Widerspruchseinlegung würde Akteneinsicht in deren Räumen beantragt. Kenne ich, war damals genauso. Man sagte mir, da dürften "aus Datenschutzgründen" aber keine Kopien gemacht werden aus der Akte, z. B. des Gutachtens des Amtes, was ja für ein Entgegentreten meines Facharztes z. B. schon wichtig wäre. Ich kann mir das kaum vorstellen, weil ich es aus anderen Verwaltungsverfahren kenne, dass die Akten durchnummeriert versand werden und man sich Kopien (vor allem in eigener Sache!) ziehen kann. In dem Verbot sehe ich eigentlich schon ein Verfahrenshemmnis, weil man seinem Arzt das als Laie ggf. nicht so gut widergeben kann und dadurch evtl. Nachteile erleidet. Kennt Ihr das anders oder sogar ein Urteil oder Verfahrenshinweis?

    Für Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar, denn auch wenn 40 besser als 50 ist, wäre das Mehr an Urlaub und die Wahrnehmung als Schwerbehinderter im Job schon ein nicht unerheblicher Vorteil - klar - und auch eine zumindest kleine Hilfe im Alltag.

    Schonmal lieben Dank für Eure Antworten!
     
    #1 13. März 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2013
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo auriga, zum punkt 3:

    quellen findest du hier im forum, zum beispiel im thread:

    Links zum Thema Schwerbehinderung

    dort in posting 4, seite 65 mit musterschreiben.

    unter vorbehalt gilt das für alle bundesländer, ich konnte keine anderslautende stelle finden. sofern deine IV keine kopien macht bei akteneinsicht (die frage nach der begründung lass ich jetzt mal aussen vor), kannst du dich an dein integrationsamt wenden, dass du bitte akteneinsicht möchtest, und es steht dir frei vor ort kopien zu machen, die dir für das weitere vorgehen wichtig sind und für deine eigene dokumentation nötig. bitte vorher schriftlich dein kommen ankündigen, damit die akte auch griffbereit ist. so wird das in hamburg gehandhabt, du kannst dich bei deinem zuständigen amt vorab informieren. eine liste der versorgungsbehörden findest du in posting 2 des links.

    ebenfalls wird hier dazu geschrieben:
    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/52638-Nur-20-GdB

    viel erfolg, marie
     
  3. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    ich kann dir was zu 2. sagen:

    ich hatte auch einen GdB 40, bin Beamtin. Als ich mich auf eine Funktionsstelle bewerben wollte ( ich habe sie inzwischen, für mich sehr gut, weil ich weniger Unterricht, dafür mehr Büroarbeit habe, also mehr Abwechslung zwischen sitzen und stehen usw.) , hat die Schwerbehindertenvertretung meiner Behörde sich sehr ins Zeug gelegt, dass ich gleichgestellt werde- was auch klappte, ich weiß, bei Beamten unüblich. Wenn bei dir also eine Umstrukturierung anliegt, kann das auch ein guter Grund sein. Die Behörden müssen ja auch ihre Anzahl an Schwerbehinderten haben, ich denke, das ist schon auch ein Punkt, weshalb sich die Schwerbehindertenvertretung darum kümmert.
    Ich hatte parallel einen Widerspruch eingelegt und dann geklagt- das lief dann alles über einen Anwalt meines Berufsverbandes. Direkt vor der Klage erfolgte dann ein Vergleich, seitdem habe ich GdB 50 unbefristet.
    Viele Grüße
    Kröti
     
  4. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sachsen
    Egal ob Beamtin/er oder ANin/er sollte man insbesondere heutzutage immer bedenken ob es sinnvoll ist diesbezüglich zu kämpfen. Sicher sollte in Unternehmen oder Ämtern immer ein entsprechender Anteil an Menschen sein mit einem GdB. Leider ist es in der Realität nur ein Vorhaben und es werden lieber Abgaben bezahlt. Was wenige wissen, ist die Tatsache, dass allein schon die Vergabe eines Auftrages an eine Behindertenwerkstatt dazu reicht, die Abgabe nicht bezahlen zu müssen.
    Sicher sind die Arbeitsplätze von Beamtinnen/en sicherer als wie die eines normalen Angestellten. Doch wenn man "unzufrieden" ist mit dem Mitarbeiter sucht man auch den Weg der Dienstunfähigkeit oder man versucht den "Posten" an eine verkehrstechnisch ungünstige Stelle zu schaffen. Auch wenn es oft nach außen oft so erscheint, aber nicht alle Beamtinnen/te sind besser gestellt wie ein Arbeitnehmer. Hier kommt es auch an, an welcher Stelle man sitzt ergo Gehaltsansprüche.

    Aus Erfahrungen kann ich nur dazu raten, die Lage einmal genauer unter die Lupe zu nehmen(eventuell gibt es ja "Vorzeigebeispiele") und dann erst entscheiden ob sich der Mehrurlaub, Überstunden etc. wirklich für einen lohnen. Hinzu kommt aber auch, wie man sich gesundheitlich selbst einschätzt und sich allgemein fühlt(Belastbarkeit).

    zu 1.) Sicher besteht die Möglichkeit das sich mit einer weiteren, einschränkenden Erkrankung sich der GdB erhöht. Dann ist es wichtig welcher Erkrankung man den Vortritt lässt(im Normalfall die mit dem höchsten bewilligtem Grad), denn die nachfolgenden Erkrankungen addieren sich logarithmisch.
    zu 3.) Man hat als Betroffener das Recht auf Akteneinsicht. Auch kann man Kopien davon erhalten, welche jedoch aber berechnet werden(ca. 50ct/Seite). Auch die DRV versendet die Gutachten, welche bsw. im Rahmen eines Rentenbegehrens erstellt wurden. "Datenschutz"= Faulheit
    Auch wenn man in D sooft auf den Datenschutz hingewiesen wird, aber so gut ist es mit dem nicht bestellt. Nur wenn man Dinge "an die große Glocke" bindet wie die eGK, dann erfolgt ein Aufschrei. Was aber für Dinge im Hintergrund ablaufen, von denen man nichts bemerkt(Google Analytics etc.) von denen wird nicht viel gesagt ... nur ab und an hingewiesen.

    LG
    Waldi
     
  5. auriga

    auriga Mitglied

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    Ach Ihr seid super! Wie nicht anders zu erwarten ;).

    Ich werde in jedem Fall Widerspruch einlegen und mit meinem GdB 20-zuständigen Doc erstmal reden.

    @ Waldmensch:
    Klar kann man unliebsame Mitarbeiter auch "gleichgestellt" abschieben, aber bei uns brummt es derzeit schon ordentlich personell. Insofern erhoffe ich mir da eben etwas mehr Schutz. Lieber etwas Schutz als ggf. ohne diesen als unliebsam abgeschoben zu werden :p..... Das ist ja so blöde, dass man nie alles durchschauen kann.
    Jepp, den Hinweis auf den Datenschutz finde ich gerade bei eigener Betroffenheit sehr lustig. Ich habe schon gefrotzelt, dass sie mich aus dem IV irgendwann rauswerfen, wenn ich weiter so komische Dinge frage und Einsicht oder gar Kopien erwarte :eek::D.

    @ kroeti:
    Danke Dir für Deine Zeilen! Das macht Mut. Offenbar hast Du eine tolle Interessenvertretung "von Amts wegen".;)

    @ Marie2:
    Danke Dir auch sehr für die Links und Hinweise. Ich hoffe erstmal, dass es alles soweit doch irgendwie klappt, ansonsten habe ich mir ja leider das VErhalten oder evtl. Unwissen meiner IV zuzurechnen. Doof, aber ist so. Mich irritiert eben, dass man mir sowas sagt, demnach sind die ja bislang nicht dagegen angegangen (wo ich schon aufgerüstet hätte :vb_redface:)....

    Ich freue mich aber in jedem Fall über mehr Hinweise und Meinungen (Sauri, wo bleibst Du denn z. B. eigentlich :D:D:D ?)
     
  6. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. November 2011
    Beiträge:
    86
    Hallo Auriga,
    ich würde dir empfehlen zusätzlich einen Arbeits- und Sozialmediziner aufzusuchen. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht, zumal diese Ärtze von Haus aus meistens Internisten sind. Er kann unter Umständen deine Zweiterkrankung anders bewerten und diese Leute kennen sich wirklich in diesem System aus. Wenn du noch länger krank bist kommst du ja auch mal in der Bereich der EU-Rente. Hoffentlich kommt es bei dir nicht soweit, aber die 50€ Gebühr habe ich gerne bezahlt weil sowohl eine schnelle Reha, als auch der Antrag auf Schwerbehinderung flott durchging. Alles gute für Dich.
    Aorta
     
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