@steinwurm
ist ja auch ziemlich übel, was man da mit dir macht.
du hast doch der ablehnung hoffentlich auch widersprochen ? was dafür nötig ist, steht hier in den verschiedenen beiträgen schon recht ausführlich geschrieben.
zur arbeitssituation: dein gleichstellungsantrag läuft seit 97 ? und noch kein bescheid, ob gleichgestellt oder nicht ? ich würde mich da schnellstens erkundigen, um mit den vergünstigungen bzw. schutzklauseln arbeiten zu können, die das sgb IX für schwerbehinderte und gleichgestellte menschen bietet.
wenn du gleichgestellt bist, trifft auf dich z.b. auch der besondere kündigungsschutz zu.
" Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85–92 SGB IX ist ein Kernstück des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX). Er gilt für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen (§ 68 Abs. 1 und 2 SGB IX), die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also Arbeitnehmer sind. Dazu gehören auch leitende Angestellte. "
das wäre das eine. auch könntest du aufgrunddessen hilfe zu einer umschulungsmaßnahme erhalten. ansprechpartner sind in diesemfall die integrationsämter oder wenn du in deiner nähe eines servicestelle für behinderte menschen hast, gehe dahin und laß dich beraten, was zu tun ist. in diesen servicestellen soll ämterübergreifend gearbeitet werden. vielleicht kann man dir sogar zu frage, ob und wer krankengeld zahlen muß dort weiterhelfen.
ansonsten - in thüringen gibt es ein recht gutes netzt von sozialverbänden. vielleicht kannst du dir da mal rat und hilfe holen.
laß dich nicht fertigmachen !!! ich hoffe, du kommst zu deinem rercht mit hilfe des anwalts.
denk dran, wenn du nicht schon drauf hingewiesen worden bist, prozeßkostenbeihilfe zu beantragen !!!
liebe grüße und sei stark
nenufar
ist ja auch ziemlich übel, was man da mit dir macht.
du hast doch der ablehnung hoffentlich auch widersprochen ? was dafür nötig ist, steht hier in den verschiedenen beiträgen schon recht ausführlich geschrieben.
zur arbeitssituation: dein gleichstellungsantrag läuft seit 97 ? und noch kein bescheid, ob gleichgestellt oder nicht ? ich würde mich da schnellstens erkundigen, um mit den vergünstigungen bzw. schutzklauseln arbeiten zu können, die das sgb IX für schwerbehinderte und gleichgestellte menschen bietet.
wenn du gleichgestellt bist, trifft auf dich z.b. auch der besondere kündigungsschutz zu.
" Der besondere Kündigungsschutz nach den §§ 85–92 SGB IX ist ein Kernstück des Schwerbehindertenrechts (Teil 2 SGB IX). Er gilt für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen (§ 68 Abs. 1 und 2 SGB IX), die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also Arbeitnehmer sind. Dazu gehören auch leitende Angestellte. "
das wäre das eine. auch könntest du aufgrunddessen hilfe zu einer umschulungsmaßnahme erhalten. ansprechpartner sind in diesemfall die integrationsämter oder wenn du in deiner nähe eines servicestelle für behinderte menschen hast, gehe dahin und laß dich beraten, was zu tun ist. in diesen servicestellen soll ämterübergreifend gearbeitet werden. vielleicht kann man dir sogar zu frage, ob und wer krankengeld zahlen muß dort weiterhelfen.
ansonsten - in thüringen gibt es ein recht gutes netzt von sozialverbänden. vielleicht kannst du dir da mal rat und hilfe holen.
laß dich nicht fertigmachen !!! ich hoffe, du kommst zu deinem rercht mit hilfe des anwalts.
denk dran, wenn du nicht schon drauf hingewiesen worden bist, prozeßkostenbeihilfe zu beantragen !!!
liebe grüße und sei stark
nenufar
und zum dritten war mein "hausarzt" in urlaub und da mußte das schonmal warten. die bfa mahnte diese befundberichte dann auch nach einem monat nochmal an und ich informierte meinen rentenberater, der wiederum die bfa informierte