KerstinB.
Mitglied
Hallo!
Ich stecke ja gerade im Rentenverfahren, wie vielleicht einige von Euch wissen.
Jetzt habe ich das Gutachten zugesandt bekommen (nebenbei bemerkt, es ist unter aller Sau - sagt sogar meine Ärztin).
In diesem Gutachten steht drin, dass ich Depressionen hätten. Habe ich aber nicht (auch laut meiner Ärztin). Meine Frage ist jetzt, ob das in der Widerspruchsbegründung auch als Fehlerhaft ankreiden soll, oder es lassen. Vielleicht ist es ja auch für mich zum Vorteil.
Wenn die Frist zur Widerspruchsbegründung nicht verlängert wird, muss ich selbst die Widerspruchsbegründung schreiben. Habe ich soweit ja auch schon vorbereitet und mit meiner Ärztin besprochen. Einen Termin beim VDK habe ich leider erst nach Ablauf der Frist.
Daher auch meine Frage mit den Depressionen. Was würdet Ihr machen? Die Diagnose "Depressionen" auch als fehlerhaft darstellen?
Ich stecke ja gerade im Rentenverfahren, wie vielleicht einige von Euch wissen.
Jetzt habe ich das Gutachten zugesandt bekommen (nebenbei bemerkt, es ist unter aller Sau - sagt sogar meine Ärztin).
In diesem Gutachten steht drin, dass ich Depressionen hätten. Habe ich aber nicht (auch laut meiner Ärztin). Meine Frage ist jetzt, ob das in der Widerspruchsbegründung auch als Fehlerhaft ankreiden soll, oder es lassen. Vielleicht ist es ja auch für mich zum Vorteil.
Wenn die Frist zur Widerspruchsbegründung nicht verlängert wird, muss ich selbst die Widerspruchsbegründung schreiben. Habe ich soweit ja auch schon vorbereitet und mit meiner Ärztin besprochen. Einen Termin beim VDK habe ich leider erst nach Ablauf der Frist.
Daher auch meine Frage mit den Depressionen. Was würdet Ihr machen? Die Diagnose "Depressionen" auch als fehlerhaft darstellen?