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Tobsy
Guest
Hallo
Ich habe heute von der KK ein Schreiben bekommen, wonach bei mir eine chronische Erkrankung vorliege, jedoch eine schwerwiegende chronische Erkrankung nicht gegeben sei. Somit wird meine Zuzahlung nicht auf 1 % gesenkt.
Ich habe Spondylathritis also MB im frühsten Frühstadium, seit drei Jahren in Dauerbehandlung (min 1 x im Quartal) und werde mit Basistherapie (MTX, Sulfasalazin, Predni und Vioxx + ständiger Krankengymnastik) behandelt. Bewegungseingeschränkt wegen Dauerentzündungen mehrerer Gelenke ...., ihr kennt das ja.
Nach meinem Verständnis sind die Bedingungen A und B-3 der Definition für schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 BGS V klar erfüllt. Die Diagnose der Erkrankung spielt laut Definition keine Rolle.
Siehe
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv-normen/richtlinien/richtl_def_chronisch_krank_begruendung.pdf
bzw.
http://www.arge-koa.de/pdf/besch/2004-01-22-RL-62-Definition-Beschluss.pdf
Was mich wundert, in der vorliegenden Definition wird nicht mehr zwischen chronischen und schwerwiegend chronischen Erkrankungen unterschieden. (Trotzdem wird mein Negativbescheid damit begründet.) In welchen Details sind denn nun wieder die Schweinereien verborgen, um eine Zuzahlungsvergünstigung zu verhindern.
Heißt dass nun die KK sieht keine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität darin, wenn ich ohne Basistherapie und regelmäßiger KK-Gymnastik im fortgeschrittenen MB-Stadium krumm wie ein Flitzebogen und steif wie Stahlbeton bin und aufgrund wiederholt auftretender Iritis (bereits mehrmals in heftigster Form durchgemacht) mich halb blind durch die Gegend taste? Tolle medizinische Einschätzung!!!
Wie ist Eure Erfahrung mit der „Krankheitsreform“ und der Einstufung als chronisch Krank?
Tobsy
(Wir reformieren die Krankheiten und definieren chronisch Krank = Gesund und alle Probleme sind gelöst)
Ich habe heute von der KK ein Schreiben bekommen, wonach bei mir eine chronische Erkrankung vorliege, jedoch eine schwerwiegende chronische Erkrankung nicht gegeben sei. Somit wird meine Zuzahlung nicht auf 1 % gesenkt.
Ich habe Spondylathritis also MB im frühsten Frühstadium, seit drei Jahren in Dauerbehandlung (min 1 x im Quartal) und werde mit Basistherapie (MTX, Sulfasalazin, Predni und Vioxx + ständiger Krankengymnastik) behandelt. Bewegungseingeschränkt wegen Dauerentzündungen mehrerer Gelenke ...., ihr kennt das ja.
Nach meinem Verständnis sind die Bedingungen A und B-3 der Definition für schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 BGS V klar erfüllt. Die Diagnose der Erkrankung spielt laut Definition keine Rolle.
Siehe
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv-normen/richtlinien/richtl_def_chronisch_krank_begruendung.pdf
bzw.
http://www.arge-koa.de/pdf/besch/2004-01-22-RL-62-Definition-Beschluss.pdf
Was mich wundert, in der vorliegenden Definition wird nicht mehr zwischen chronischen und schwerwiegend chronischen Erkrankungen unterschieden. (Trotzdem wird mein Negativbescheid damit begründet.) In welchen Details sind denn nun wieder die Schweinereien verborgen, um eine Zuzahlungsvergünstigung zu verhindern.
Heißt dass nun die KK sieht keine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität darin, wenn ich ohne Basistherapie und regelmäßiger KK-Gymnastik im fortgeschrittenen MB-Stadium krumm wie ein Flitzebogen und steif wie Stahlbeton bin und aufgrund wiederholt auftretender Iritis (bereits mehrmals in heftigster Form durchgemacht) mich halb blind durch die Gegend taste? Tolle medizinische Einschätzung!!!
Wie ist Eure Erfahrung mit der „Krankheitsreform“ und der Einstufung als chronisch Krank?
Tobsy
(Wir reformieren die Krankheiten und definieren chronisch Krank = Gesund und alle Probleme sind gelöst)