kukana
in memoriam †
Betrachtet man schon mal die voraussichtlichen Auswirkungen von Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2, dann wird einem spei-übel. kurzinfo u.a. aus der morgenpost ( süddeutsche, faz etc. haben ähnliche artikel).
**************** Wer heute Arbeitslosenhilfe bezieht oder als Sozialhilfeempfänger arbeitsfähig ist, bekommt nach den so genannten Hartz IV-Gesetzen ab dem 1. Januar 2005 die neue gemeinsame Leistung Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Bisher zahlten die Arbeitsagenturen, also der Bund, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialämter, also die Kommunen, die Sozialhilfe. Als erwerbsfähig gilt, wer täglich länger als drei Stunden arbeiten kann. Zielsetzung des Hartz IV-Gesetzes ist es aber vor allem, die Arbeitslosen schneller in Jobs zu vermitteln und in Job-Centern gezielter zu betreuen. Die Zumutbarkeitsregeln für neue Tätigkeiten wurden gesenkt. Jeder muss jeden Job annehmen, auch wenn er um 30 Prozent geringer als ortsüblich entlohnt wird.
Das Arbeitslosengeld 2 liegt etwas höher als der Sozialhilferegelsatz. Der Haushaltsvorstand bekommt im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro. Angehörige bekommen Sozialgeld: Der Partner 90 Prozent, Kinder ab 15 Jahre 80 Prozent und bis 15 Jahre 60 Prozent. Davon müssen bis auf Heizung und Miete alle Kosten des Lebens bestritten werden. Die Berliner Senatsverwaltungen gehen davon aus, dass in der Hauptstadt 377 000 Empfänger in 260 000 Haushalten die neue Sozialleistung erhalten werden.
Während sich die finanzielle Lage für bisherige Sozialhilfebezieher kaum ändert, müssen vor allem die 160 000 Berliner Empfänger von Arbeitslosenhilfe mit Einbußen rechnen, weil sie bisher oft mehr Geld bekamen als 345 Euro. Zudem müssen ALG-2-Empfänger ihre Bedürftigkeit nachweisen. Wenn der Partner verdient oder ein Vermögen von mehr als 13 000 Euro pro Person und 13 000 Euro für die Altersvorsorge vorhanden ist, bekommt ein Langzeitarbeitsloser nichts. Der Senat kalkuliert, dass etwa jeder Fünfte der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger, also in Berlin 40 000 Personen, zunächst leer ausgeht.
Das Arbeitslosengeld 1 erhalten diejenigen, die auch heute Arbeitslosengeld bekommen, weil sie kürzer als ein Jahr arbeitslos sind. Für diesen Personenkreis ändert sich zunächst nichts. Sozialhilfe bekommen weiterhin Menschen, die wegen einer besonderen Lebenssituation, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. *******************************************************
heisst das nun, für die chronisch kranken ändert sich nichts? was ist mit denen die neu erkranken? gibts dann eine 2-klassengesellschaft auch bei den chronikern? arbeitslosen? behinderten? sozialhilfeempfängern? ich glaube das spätestens im nächsten jahr es orentlich rund gehen wird, wenn sich alle im klaren sind, was da auf die bürger zu kommen kann....
kuki
**********************süddeutsche zeitung:
Die Auswirkungen von Hartz IV werden den sozialen Frieden schwer stören. Der Streit, der im Vermittlungsausschuss über die Gesetze geführt wurde, drehte sich aber nicht darum; es ging um Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen. Die von den Gesetzen Betroffenen haben noch gar nicht kapiert, was ihnen droht.
Wenn sie es kapiert haben, wird Feuer am Dach der Republik sein, dann kann die nächste Bundestagswahl zum letzten Gefecht der SPD geraten; die Wähler werden in Massen zur Union laufen. Die wird, wie es heute aussieht, die Politik der McKinseyisierung Deutschlands noch ärger fortsetzen.
Stunde der Populisten
Die noch mehr frustrierten Wähler werden also auch der Union weglaufen, aber nicht zur SPD zurückkehren. Dann könnte die Stunde des heute noch unbekannten Populisten schlagen. Hartz IV kann der Startschuss zu dieser fatalen Entwicklung sein.
Die Grundidee mag gut vertretbar sein: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zusammengeführt. Die Ausführung ist unvertretbar. Schon die neue Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 ist Augenwischerei; es handelt sich schlicht um bloße Sozialhilfe für die Menschen, die bisher mehr Geld, nämlich Arbeitslosenhilfe, bekommen haben; vom 1. Januar an wird es so sein, dass Arbeitslose, meist schon nach einem Jahr, in die Sozialhilfe fallen.
Das ist hart. Noch härter aber sind die Details: Arbeitslose müssen ihr kleines Vermögen (so vorhanden) verscherbeln. Die Anrechnungsvorschriften, die bisher für Sozialhilfeempfänger galten, werden nun auch auf die Arbeitslosen erstreckt – auf Leute also, die oft jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Wer künftig in der Arbeitslosigkeit vom Staat unterstützt werden will, der muss zum Beispiel seine Lebensversicherung zum läppischen Rückkaufswert veräußern, der muss sich seine kapitalisierte Unfallversicherung anrechnen lassen, der muss, so er sich ein Häuschen erspart hat, womöglich dieses Häuschen verkaufen.
Der Sozialstaat kassiert privates Kleinvermögen von anständigen Leuten, die nichts dafür können, dass es kaum Arbeit gibt, die auch nicht schuld daran sind, dass der Arbeitsmarkt Fünfzigjährige wie Aussätzige behandelt.
Verfassungsrechtlich bedenkliche Enteignungspolitik
Eine solche Politik ist nicht sozialdemokratisch, sondern unanständig. Es handelt sich um verfassungsrechtlich bedenkliche Enteignungspolitik. Zugleich verhöhnt diese Politik ihre eigenen Empfehlungen: Sie fordert die Menschen tagtäglich auf, auch selber Vorsorge für Notfälle zu treffen; und jetzt nimmt sie ihnen bei Eintritt des Notfalls das so Ersparte weg. Die Leute werden arm gemacht – kriegen aber keinen Job.
Der Schutz des Eigentums gilt auch für das Eigentum kleiner Leute. Wenn man das der SPD nach 140 Jahren SPD-Geschichte erklären muss, wird klar, warum es dieser Partei so schlecht geht.
(SZ vom 1.7.2004)
**************** Wer heute Arbeitslosenhilfe bezieht oder als Sozialhilfeempfänger arbeitsfähig ist, bekommt nach den so genannten Hartz IV-Gesetzen ab dem 1. Januar 2005 die neue gemeinsame Leistung Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Bisher zahlten die Arbeitsagenturen, also der Bund, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialämter, also die Kommunen, die Sozialhilfe. Als erwerbsfähig gilt, wer täglich länger als drei Stunden arbeiten kann. Zielsetzung des Hartz IV-Gesetzes ist es aber vor allem, die Arbeitslosen schneller in Jobs zu vermitteln und in Job-Centern gezielter zu betreuen. Die Zumutbarkeitsregeln für neue Tätigkeiten wurden gesenkt. Jeder muss jeden Job annehmen, auch wenn er um 30 Prozent geringer als ortsüblich entlohnt wird.
Das Arbeitslosengeld 2 liegt etwas höher als der Sozialhilferegelsatz. Der Haushaltsvorstand bekommt im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro. Angehörige bekommen Sozialgeld: Der Partner 90 Prozent, Kinder ab 15 Jahre 80 Prozent und bis 15 Jahre 60 Prozent. Davon müssen bis auf Heizung und Miete alle Kosten des Lebens bestritten werden. Die Berliner Senatsverwaltungen gehen davon aus, dass in der Hauptstadt 377 000 Empfänger in 260 000 Haushalten die neue Sozialleistung erhalten werden.
Während sich die finanzielle Lage für bisherige Sozialhilfebezieher kaum ändert, müssen vor allem die 160 000 Berliner Empfänger von Arbeitslosenhilfe mit Einbußen rechnen, weil sie bisher oft mehr Geld bekamen als 345 Euro. Zudem müssen ALG-2-Empfänger ihre Bedürftigkeit nachweisen. Wenn der Partner verdient oder ein Vermögen von mehr als 13 000 Euro pro Person und 13 000 Euro für die Altersvorsorge vorhanden ist, bekommt ein Langzeitarbeitsloser nichts. Der Senat kalkuliert, dass etwa jeder Fünfte der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger, also in Berlin 40 000 Personen, zunächst leer ausgeht.
Das Arbeitslosengeld 1 erhalten diejenigen, die auch heute Arbeitslosengeld bekommen, weil sie kürzer als ein Jahr arbeitslos sind. Für diesen Personenkreis ändert sich zunächst nichts. Sozialhilfe bekommen weiterhin Menschen, die wegen einer besonderen Lebenssituation, Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. *******************************************************
heisst das nun, für die chronisch kranken ändert sich nichts? was ist mit denen die neu erkranken? gibts dann eine 2-klassengesellschaft auch bei den chronikern? arbeitslosen? behinderten? sozialhilfeempfängern? ich glaube das spätestens im nächsten jahr es orentlich rund gehen wird, wenn sich alle im klaren sind, was da auf die bürger zu kommen kann....
kuki
**********************süddeutsche zeitung:
Die Auswirkungen von Hartz IV werden den sozialen Frieden schwer stören. Der Streit, der im Vermittlungsausschuss über die Gesetze geführt wurde, drehte sich aber nicht darum; es ging um Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen. Die von den Gesetzen Betroffenen haben noch gar nicht kapiert, was ihnen droht.
Wenn sie es kapiert haben, wird Feuer am Dach der Republik sein, dann kann die nächste Bundestagswahl zum letzten Gefecht der SPD geraten; die Wähler werden in Massen zur Union laufen. Die wird, wie es heute aussieht, die Politik der McKinseyisierung Deutschlands noch ärger fortsetzen.
Stunde der Populisten
Die noch mehr frustrierten Wähler werden also auch der Union weglaufen, aber nicht zur SPD zurückkehren. Dann könnte die Stunde des heute noch unbekannten Populisten schlagen. Hartz IV kann der Startschuss zu dieser fatalen Entwicklung sein.
Die Grundidee mag gut vertretbar sein: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zusammengeführt. Die Ausführung ist unvertretbar. Schon die neue Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 ist Augenwischerei; es handelt sich schlicht um bloße Sozialhilfe für die Menschen, die bisher mehr Geld, nämlich Arbeitslosenhilfe, bekommen haben; vom 1. Januar an wird es so sein, dass Arbeitslose, meist schon nach einem Jahr, in die Sozialhilfe fallen.
Das ist hart. Noch härter aber sind die Details: Arbeitslose müssen ihr kleines Vermögen (so vorhanden) verscherbeln. Die Anrechnungsvorschriften, die bisher für Sozialhilfeempfänger galten, werden nun auch auf die Arbeitslosen erstreckt – auf Leute also, die oft jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Wer künftig in der Arbeitslosigkeit vom Staat unterstützt werden will, der muss zum Beispiel seine Lebensversicherung zum läppischen Rückkaufswert veräußern, der muss sich seine kapitalisierte Unfallversicherung anrechnen lassen, der muss, so er sich ein Häuschen erspart hat, womöglich dieses Häuschen verkaufen.
Der Sozialstaat kassiert privates Kleinvermögen von anständigen Leuten, die nichts dafür können, dass es kaum Arbeit gibt, die auch nicht schuld daran sind, dass der Arbeitsmarkt Fünfzigjährige wie Aussätzige behandelt.
Verfassungsrechtlich bedenkliche Enteignungspolitik
Eine solche Politik ist nicht sozialdemokratisch, sondern unanständig. Es handelt sich um verfassungsrechtlich bedenkliche Enteignungspolitik. Zugleich verhöhnt diese Politik ihre eigenen Empfehlungen: Sie fordert die Menschen tagtäglich auf, auch selber Vorsorge für Notfälle zu treffen; und jetzt nimmt sie ihnen bei Eintritt des Notfalls das so Ersparte weg. Die Leute werden arm gemacht – kriegen aber keinen Job.
Der Schutz des Eigentums gilt auch für das Eigentum kleiner Leute. Wenn man das der SPD nach 140 Jahren SPD-Geschichte erklären muss, wird klar, warum es dieser Partei so schlecht geht.
(SZ vom 1.7.2004)
Zuletzt bearbeitet:

.. Würde man tatsächlich die Regierung damit absetzen können.... wenn ja, kommt dann eine sogenannte Notregierung zu stande, wer würde dies machen oder ist es dann die Aufgabe des Bundespräsidenten, dies zu übernehmen... Wäre doch mal eine Überlegung wert,