saurier
Bekanntes Mitglied
@hallo neugierige,
die frage:
gegen was würdest du widerspruch einlegen?
wenn du eine verschlimmerung hast(einschätzung deines ha auf 80%?)dann solltest du einen verschlimmerungsantrag stellen und angeben was an verschlimmerung hinzugekommen ist und wie es dich mehr behindert. es muss dazu führen, dass du weitere einschrenkungen hast.
das bezieht sich auf die bestehende behinderung!
liebe grüsse sauri
die frage:
gegen was würdest du widerspruch einlegen?
wenn du eine verschlimmerung hast(einschätzung deines ha auf 80%?)dann solltest du einen verschlimmerungsantrag stellen und angeben was an verschlimmerung hinzugekommen ist und wie es dich mehr behindert. es muss dazu führen, dass du weitere einschrenkungen hast.
bei mir war es eine von Amts wegen durchgeführte Nachprüfung.
In meinem Bescheid steht eindeutig " eine weitere Nachprüfung Ihrer Behinderung ist nicht mehr vorgesehen".
das bezieht sich auf die bestehende behinderung!
liebe grüsse sauri
