Havin
Neues Mitglied
Hallo liebe leute...
Ich schreibe gerade mit einer hand, de meine andere hand auf schiene liegt, deshalb verzeiht die unregelmäßigkeiten in meinem text...
Ich habe folgende frage... ab dem 01.05. werde ich sozialhilfe erst mal bis auf weiteres kriegen. Davor war ich beim arbeitsamt. Das arbeitsamt hatte mir als darlehen für meinen wohnungswechsel eine mietkaution in höhe von ca. 500 euro gegeben gehabt, bzw. an meinen vermieter. Nun ist es so, dass die dieses geld in raten zurück haben möchten. Da ich aber diese rate in höhe von 50 euro jeden monat nicht zahlen kann und ich ab dem 01.05. sozialhilfe kriege möchte ich von euch erfahren, ob das sozialamt die kaution übernehmen kann, bzw. in meinem namen dem arbeitsamt zurückzahlen kann??? Und wenn ja, muss ich dies wieder dem soziamt zurückzahlen??? ich bin aber leider nicht in der lage dies zu tun, da eine hilfebedürftigkeit besteht...
Bitte gebt mir rat...
Vielen dank...
Ich schreibe gerade mit einer hand, de meine andere hand auf schiene liegt, deshalb verzeiht die unregelmäßigkeiten in meinem text...
Ich habe folgende frage... ab dem 01.05. werde ich sozialhilfe erst mal bis auf weiteres kriegen. Davor war ich beim arbeitsamt. Das arbeitsamt hatte mir als darlehen für meinen wohnungswechsel eine mietkaution in höhe von ca. 500 euro gegeben gehabt, bzw. an meinen vermieter. Nun ist es so, dass die dieses geld in raten zurück haben möchten. Da ich aber diese rate in höhe von 50 euro jeden monat nicht zahlen kann und ich ab dem 01.05. sozialhilfe kriege möchte ich von euch erfahren, ob das sozialamt die kaution übernehmen kann, bzw. in meinem namen dem arbeitsamt zurückzahlen kann??? Und wenn ja, muss ich dies wieder dem soziamt zurückzahlen??? ich bin aber leider nicht in der lage dies zu tun, da eine hilfebedürftigkeit besteht...
Bitte gebt mir rat...
Vielen dank...