saurier
Bekanntes Mitglied
@hallo mimi67
für die feststellung des GdB weist das landesamt grundsätzlich darauf hin, dass keine
begutachtungen oder untersuchungen durchgeführt werden. sie beziehen sich in ihrer
entscheidung auf vorhandene unterlagen.
liegen diese nicht vor, fordern sie von den von uns genannten ärzten ggf. befunde an.
nur wenn "aussage" und "befund" stark von einander abweichen, oder nicht plausibel sind,
wird ggf. ein gutachter hinzugezogen.
bei der jährlichen antragsflut, die auf das lagesoz einstürmt, wäre das nicht mal
ansatzweise zu finanzieren.
sauri
für die feststellung des GdB weist das landesamt grundsätzlich darauf hin, dass keine
begutachtungen oder untersuchungen durchgeführt werden. sie beziehen sich in ihrer
entscheidung auf vorhandene unterlagen.
liegen diese nicht vor, fordern sie von den von uns genannten ärzten ggf. befunde an.
nur wenn "aussage" und "befund" stark von einander abweichen, oder nicht plausibel sind,
wird ggf. ein gutachter hinzugezogen.
bei der jährlichen antragsflut, die auf das lagesoz einstürmt, wäre das nicht mal
ansatzweise zu finanzieren.
sauri