Calendula
Die Ringelblume
Gesetzliche Krankenkassen:
fordern zum Rechtsbruch auf
Werner Hülsmann
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern regelmäßig in Anschreiben an Ärzte und Ärztinnen sowie an Krankenhäuser Patientenunterlagen an, obwohl diese von den Ärztinnen und Ärzten nur an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übermittelt werden dürfen. Eine Formulierung wie beispielsweise
„Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und uns zur Vorlage beim Medizinischen Dienst innerhalb von 3 Tagen per Post oder Fax zurückzusenden.“
ist schlichtweg eine Aufforderung zu einer Straftat. Die unbefugte Offenbarung von Patientendaten durch den Arzt oder die Ärztin stellt einen Verstoß gegen § 203 StGB dar. Bei einer Übermittlung des Arztberichtes per Fax an die Krankenkasse lässt sich eine unbefugte Offenbarung gar nicht vermeiden. Denn schließlich ist einzig und alleine der MDK gesetzlich befugt, im Auftrag der Krankenkasse den Arztbericht zu prüfen. Den Kassen werden Diagnosen bislang aus gutem Grund vorenthalten: Zu groß wäre die Gefahr, dass sie mit Blick auf Kosteneinsparungen versuchen, in Behandlungsverläufe einzugreifen, indem sie z.B. Zahlungen verzögern o.ä. Gemäß dem „Bundesmantelvertrag der Ärzte“ darf der Bericht für den Medizinischen Dienst „nur in einem geschlossenen Briefumschlag“ versandt werden.1
Selbst verschlossene Umschläge mit dem Vermerk „Nur vom MDK zu öffnen“ stellen nach der Erfahrung von Mitarbeiter/inne/n des MDK keine Garantie dar, dass die Umschläge ungeöffnet beim MDK ankommen. Vielmehr erreichen den MDK oftmals Umschläge, die „irrtümlich geöffnet“ wurden.
Die einzige richtige Formulierung in den Anforderungsschreiben kann nur sein: „Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und per Post in einem verschlossenen Umschlag an den Medizinischen Dienst zu senden.“ Sinnvollerweise sollte dann gleich die Adresse des zuständigen MDK mit angegeben werden, damit der Arztbericht gleich dort landet, wo er gesetzlich vorgeschrieben hingehört und nicht versehentlich doch noch bei der Krankenkasse.
Auszug aus: http://www.bigbrotherawards.de/2007/.reprimands/